Veröffentlicht: 11. Juni 2012
Kategorie: News
Verfahren zur Beurteilung der Exposition von Arbeitnehmern mit aktiven implantierbaren medizinischen Geräten (AIMD) gegenüber elektromagnetischen Feldern - Teil 2-1: Besondere Beurteilung für Arbeitnehmer mit Herzschrittmachern.
Diese neu herausgegebene Norm legt Verfahren zur Beurteilung der elektromagnetischen Verträglichkeit für Arbeitnehmer mit implantiertem Herzschrittmacher fest. Unter der Exposition von Arbeitnehmern versteht man die Beeinflussung elektromagnetischer Felder aus der räumlichen Umgebung auf den Arbeiter. Wenn der Arbeitnehmer zusätzlich andere aktive implantierbare medizinische Geräte (en: AIMD) trägt, müssen diese getrennt beurteilt werden.
Der Zweck ist das Risiko für Arbeitnehmer mit implantiertem Herzschrittmacher zu bestimmen, die aus dem Umfeld des Arbeitsplatzes mit elektromagnetischen Feldern resultiert. Die Beurteilung schließt die Wahrscheinlichkeit klinisch relevanter Auswirkungen ein und berücksichtigt sowohl Bereiche mit vorübergehende Exposition als auch mit Langzeitexposition. Der zu betrachtende Frequenzbereich erstreckt sich von 0 Hz bis 3 GHz. Oberhalb von 3 GHz sind keine Beeinflussungen von Herzschrittmachern zu erwarten, solange die Expositionsgrenzwerte nicht überschritten werden.
Die Risikobeurteilung beruht auf dem Ansatz, dass ein Herzschrittmacher unbeeinflusst arbeitet, solange die in der Ratsempfehlung 1999/519/EG angegebenen Referenzwerte für die Allgemeinbevölkerung nicht überschritten werden.
Eine fortführende Risikobeurteilung ist nicht erforderlich, wenn es keine Vorgeschichte zur Beeinflussung des Herzschrittmachers am Arbeitsplatz gab und ein verantwortlicher Arzt dies bestätigt hat. Eine aufmerksame Risikobeurteilung für Arbeitnehmer mit Herzschrittmacher ist erforderlich, wenn es eine Vorgeschichte gibt.
Die Risikobeurteilung nach dieser Norm bietet unterschiedliche Möglichkeiten diese durchzuführen. Da die Verfahren sehr unterschiedlich sind, ist eine einheitliche Form für die Dokumentation nicht möglich, sondern die Dokumentation muss auf den gewählten Lösungsansatz zugeschnitten werden.
Entsprechend verschiedener Regelungen muss ein Abschlussbericht über die Untersuchung erstellt und beim Arbeitgeber aufbewahrt werden, auch dann, wenn die Untersuchung vorzeitig abgebrochen wurde. Der Bericht beinhaltet:
Der Zweck ist das Risiko für Arbeitnehmer mit implantiertem Herzschrittmacher zu bestimmen, die aus dem Umfeld des Arbeitsplatzes mit elektromagnetischen Feldern resultiert. Die Beurteilung schließt die Wahrscheinlichkeit klinisch relevanter Auswirkungen ein und berücksichtigt sowohl Bereiche mit vorübergehende Exposition als auch mit Langzeitexposition. Der zu betrachtende Frequenzbereich erstreckt sich von 0 Hz bis 3 GHz. Oberhalb von 3 GHz sind keine Beeinflussungen von Herzschrittmachern zu erwarten, solange die Expositionsgrenzwerte nicht überschritten werden.
Die Risikobeurteilung beruht auf dem Ansatz, dass ein Herzschrittmacher unbeeinflusst arbeitet, solange die in der Ratsempfehlung 1999/519/EG angegebenen Referenzwerte für die Allgemeinbevölkerung nicht überschritten werden.
Eine fortführende Risikobeurteilung ist nicht erforderlich, wenn es keine Vorgeschichte zur Beeinflussung des Herzschrittmachers am Arbeitsplatz gab und ein verantwortlicher Arzt dies bestätigt hat. Eine aufmerksame Risikobeurteilung für Arbeitnehmer mit Herzschrittmacher ist erforderlich, wenn es eine Vorgeschichte gibt.
Die Risikobeurteilung nach dieser Norm bietet unterschiedliche Möglichkeiten diese durchzuführen. Da die Verfahren sehr unterschiedlich sind, ist eine einheitliche Form für die Dokumentation nicht möglich, sondern die Dokumentation muss auf den gewählten Lösungsansatz zugeschnitten werden.
Entsprechend verschiedener Regelungen muss ein Abschlussbericht über die Untersuchung erstellt und beim Arbeitgeber aufbewahrt werden, auch dann, wenn die Untersuchung vorzeitig abgebrochen wurde. Der Bericht beinhaltet:
- den gesamten Vorgang der Risikobeurteilung,
- das gewählte Verfahren,
- die Begründung für die getroffene Wahl,
- die Ergebnisse,
- die Schlussfolgerungen.