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DIN EN 50525-1 (VDE 0285-525-1)

Veröffentlicht: 7. Februar 2012 Kategorie: News
Kabel und Leitungen –
Starkstromleitungen mit Nennspannungen bis 450/750 V (Uo/U) –
Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Ersatz für DIN VDE 0281-1 (VDE 0281-1): 2003-09 und DIN VDE 0282-1 (VDE 0282-1(VDE 0282-1): 2003-09

Diese Norm legt allgemeine Anforderungen für festverlegte und flexible Starkstromleitungen mit einer Nennspannung Uo/U bis 450/750 V Wechselspannung fest. Verwendet werden diese Leitungsarten in Stromversorgungsanlagen oder in Haushalts- oder gewerblichen Geräten. Es werden Anforderungen an den Aufbau, der Kennzeichnung und an die Prüfung der Leitungen beschrieben.

Der Werkstoff der Leiter muss aus Kupfer bestehen Die Drähte der Leiter dürfen blank oder metallbeschichtet sein. Sind die Leiter beschichtet, sind diese durchgängig mit einem Metallüberzug zu versehen. Sofern in den Bauformen nicht anders festgelegt, darf zwischen Leiter und Isolierhülle einen Trennschicht eingebracht sein.

Die Isolierhülle muss eng am Leiter anliegen, aber nicht an Ihr anhaften. Die Isolierung muss entfernt werden können ohne eine Beschädigung am Leiter hervorzurufen. Es ist zulässig die Isolierhülle in mehreren Schichten aufzubringen. Die Wanddicke darf an keiner Stelle mehr als 0,1 mm+10% unterschreiten.

Die Adern der Leitungen sind zu kennzeichnen, entweder durch Einfärbung der Isolierhülle oder durch nummerische Aufdrucke. Die Farben müssen unverwechselbar und beständig unterschieden werden können. Die Auswahl der Aderfarben richtet sich nach der Nennspannung.
  • Nennspannung 300/500 V (H05 Bauart): Schwarz, blau, grau, braun, orange, rosa, türkis, violett, weiß, grün und gelb
  • Nennspannung 450/750 V (H07 Bauart): Schwarz, blau, braun, grau, orange, rosa, rot, türkis, violett, weiß. Als zweifarbige Kombination ist nur grüngelb zugelassen.
Außer bei der Farbkombination grüngelb, ist jede Ader in einer mehradrigen Leitung einfarbig auszuführen. Die Farben grün und gelb dürfen in mehradrigen Leitungen nicht als Einzelfarbe verwendet werden.

Die Anordnung der Adern hat in einer Flachleitung parallel zu erfolgen. In Rundleitungen müssen diese verseilt sein. Die Baunormen können zusätzliche Anforderungen an die Anordnung der Adern enthalten.