Ersatz für DIN VDE 0101 (VDE 0101):2000-01
Es werden Anforderungen an die Funktionsfähigkeit von Betriebsmitteln gestellt, die an eine Erdungsanlage angeschlossen sind oder sich in deren Nähe befinden. Die Anlagen und Betriebsmittel müssen den am Einsatzort zu erwartenden elektrischen, mechanischen, klimatischen und Umwelteinflüssen standhalten.
Für die Bemessung einer Erdungsanlage sind die Parameter der Höhe eines Fehlerstromes, die Fehlerdauer und die Beschaffenheit der Erde von großer Bedeutung. Erder, die in direktem Kontakt mit dem Erdreich stehen, müssen aus korrosionsbeständigen Werkstoffen bestehen. Sie müssen den mechanischen Beanspruchungen standhalten, die während ihrer Montage sowie während des bestimmungsgemäßen Betriebes auftreten. In Betonfundamente eingebetteter Stahl und Stahlpfähle oder andere natürliche Erder dürfen als Teil der Erdungsanlage verwendet werden. Die mechanische Festigkeit und Korrosionsbeständigkeit bestimmen die Mindestabmessungen für Erder. Wenn ein anderer Werkstoff verwendet wird, z. B. rostfreier Stahl, muss dieser Werkstoff den funktionalen Anforderungen entsprechen.
Eine Erdungsanlage wird im Allgemeinen aus mehreren waagerecht, senkrecht oder schräg in die Erde eingebrachten Erdern zusammengestellt. Bei Tiefenerdern liegt der Anschluss üblicherweise unter der Erdoberfläche. Senkrecht oder schräg eingeschlagene Stäbe sind besonders dann von Vorteil, wenn mit der Tiefe der spezifische Erdwiderstand sinkt.
Metallkonstruktionen, die nach dieser Norm geerdet sind und mit der Gebäudekonstruktion eine Einheit bilden, können als Erdungsleiter verwendet werden. Dazu müssen für die gesamte Konstruktion die leitenden Metallquerschnitte ausreichend, die Verbindungsstellen elektrisch leitend und mechanisch zuverlässig sein. Es ist sicherzustellen, dass durch den vorübergehenden Ausbau von Teilen der Konstruktion die Erdung anderer Teile nicht unterbrochen wird. Ausgedehnte Konstruktionen sind an einer ausreichenden Zahl von Punkten mit der Erdungsanlage zu verbinden.
Bei Errichtungsarbeiten im Bereich von vorhandenen Erdungsanlagen müssen Maßnahmen ergriffen werden, die den Schutz von Personen bei Fehlerzuständen sicher stellen.