Steckverbinder für Photovoltaik-Systeme - Sicherheitsanforderungen und Prüfungen
Diese neu erschiene Norm ist gültig für Steckverbinder in Photovoltaikanlagen mit Bemessungsspannungen von DC 1500 V. Die Bemessungströme betragen dabei 125 A je Kontakt der Anwendungsklasse A. Die Anwendungsklasse A beschreibt Anlagen in denen der Zugang zu Steckern frei möglich ist. Die Stecker erfüllen die Anforderungen der Schutzklasse 2.
Um entsprechende Prüfanforderungen definieren zu können, sind Steckverbinder nach Ver-wendungsart und ihren Eigenschaften einzustufen. Zu betrachten ist dabei die Bauform und zusätzliche Kenngrößen.
Es gibt die Bauform:
- Fester Steckverbinder;
- Freier Steckverbinder.
Die Kenngrößen:
- Steckverbinder mit Zugentlastung;
- Schutzgrad des Steckverbinders;
- Steckverbinder für Betriebsmittel der Schutzklasse
- Nichtwiederanschließbarer Steckverbinder;
- Wiederanschließbarer Steckverbinder;
- Anschluss- und Verbindungsmethoden.
Für die Fertigung von Steckverbindern sind die elektrischen Bemessungsgrößen Spannung und Strom nicht normativ festgelegt. Diese Angaben sind vom Hersteller auszugeben. Steckverbin-der müssen für die dauerhafte Verwendung im Freien in einem Umgebungstemperaturbereich von -40 °C bis +85 °C geeignet sein. Im bestimmungsgemäßen Gebrauch müsse sie den elekt-rischen, mechanischen, thermischen und witterungsbedingten Anforderungen standhalten.
Die Kennzeichnung an den Steckern muss dauerhaft und gut lesbar angebracht sein. Die Kennzeichnung muss mindestens auf den Hersteller, die Polarität und auf den Vermerk „ Nicht unter Last trennen“ hinweisen.
Der Steckverbinder muss nach der Montage Berührungssicher ausgeführt sein. Unter Spannung stehende Teile des Verbinders dürfen mit dem Prüffinger nicht berührbar sein. Der Berührungsschutz ist während des Steckvorgangs zu gewährleisten.
Die Anschluss und Verbindungsmöglichkeiten am Stecker sind u.a. Crimpverbindungen, Schneidklemmverbindungen, Einpressverbindungen oder Flachsteckverbindungen.