Händlerauswahl

Wählen Sie den Händler aus, den Sie für Ihren Einkauf nutzen möchten.

Händler

Obeta
Empfohlener Händler

Unbekannt

eldis

Unbekannt

Häusler

Unbekannt

Alexander Bürkle

Unbekannt

Adalbert Zajadacz

Unbekannt

Löffelhardt

Unbekannt

Peter Jensen

Unbekannt

BEWO

Unbekannt

Braun

Unbekannt

Carl Mettler

Unbekannt

Cl. Bergmann

Unbekannt

Cordes & Graefe

Unbekannt

DEG

Unbekannt

Eberhard

Unbekannt

EGH Elektrogroßhandel

Unbekannt

Eisenjansen

Unbekannt

FAMO

Unbekannt

FEGA & Schmitt

Unbekannt

FEGIME

Unbekannt

Fouquet

Unbekannt

Gautzsch

Unbekannt

Heinrich Schmidt

Unbekannt

HEIX

Unbekannt

Kautz

Unbekannt

KLUXEN

Unbekannt

Kohler

Unbekannt

Korsing

Unbekannt

Kraft

Unbekannt

Lichtzentrale

Unbekannt

Pogenwisch

Unbekannt

Rexel

Unbekannt

Sautter

Unbekannt

Schmidt

Unbekannt

Sonepar

Unbekannt

Streb

Unbekannt

Unielektro

Unbekannt

Wilhelm Rink

Unbekannt

Witte

Unbekannt

Wullbrandt+Seele

Unbekannt

YESSS PRO

Unbekannt

Zander

Unbekannt

bfe

DIN 5035-3 2006-07 Beleuchtung mit künstlichem Licht: Teil 3: Beleuchtung im Gesundheitswesen

Veröffentlicht: 22. November 2006 Kategorie: News

Die neu herausgegebene Norm - als Ersatz für DIN 5035-3:1988-09 und DIN 67505:1986-09 -legt die Anforderungen und Empfehlungen an die künstliche Beleuchtung im Gesundheitswesen fest. Sie ist zusammen mit DIN EN 12464-1 „Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen“ anzuwenden.

Sofern einzelne Teilbereiche des Gesundheitswesens in der Norm nicht berücksichtigt sind, können vergleichbare Sehaufgaben zur Festlegung der speziellen Anforderungen herangezogen werden. Dieses gilt insbesondere auch für Bereiche des Pflegedienstes, wie in der Altenpflege und bei besonderen Krankheitsbildern, die erhöhte Ansprüche an die Ausführung der Beleuchtung und an deren Qualität stellen. Weiter kann die Norm in vergleichbaren Bereichen der Veterinärmedizin angewendet werden.

Allgemeine Anforderungen

Alle in der Norm genannten Wartungswerte der Beleuchtungsstärke sind als Mindestwerte zu verstehen, die nicht unterschritten werden dürfen. Eine Erhöhung der Beleuchtungsstärken trägt in der Regel zum Wohlbefinden der Patienten bei und fördert so deren Genesung. Eine besondere Bedeutung hat im Gesundheitswesen die Lichtfarbe und Farbwiedergabe der eingesetzten Lampen. Über das Farbklima des Raumes werden die Stimmung und das Wohlbefinden der Patienten, aber auch der Mitarbeiter, im starken Maße beeinflusst.

In Räumen, die im Wesentlichen auf Behaglichkeit ausgerichtet sind, wie Warte-, Aufenthaltsund Bettenräume, sollten vorzugsweise warmweiße Lichtfarben mit einer Farbtemperatur < 3300 K zur Anwendung kommen. Bei arbeitsorientierter Raumnutzung sind bei Beleuchtungsstärken um 500 lx, z. B. in Untersuchungsräumen, bevorzugt neutralweiße Lichtfarben mit einer Farbtemperatur zwischen 3300 K und 5300 K einzusetzen. In Räumen, in denen hohe Anforderungen an die Farberkennung und Farbwiedergabe gestellt werden, wie beispielsweise in zahnärztlichen Untersuchungs- und Behandlungsräumen, sind tageslichtweiße Lichtfarben mit einer Farbtemperatur > 5300 K bei einem hohem Farbwiedergabeindex Ra (Farbwiedergabestufe 1A) bei Beleuchtungsstärken zwischen 500 lx und 1000 lx notwendig.

Die vorstehenden Werte gelten für die Allgemeinbeleuchtung. Diese muss in den Untersuchungs- und Behandlungsräumen eventuell durch eine zusätzliche Untersuchungs- oder Behandlungsbeleuchtung ergänzt werden.

Als ideal sind Beleuchtungsanlagen anzusehen, bei denen die Beleuchtungsstärke und Lichtfarbe den jeweiligen Erfordernissen stufenlos angepasst werden kann (dynamisches Licht,Lichtszenarien).

Die in der Norm festgelegten Anforderungen an Bettenzimmer und an die Beleuchtung von Patientenbetten können ebenso bei der Beleuchtung von Pflegebetten in der heimischen Krankenund Altenpflege von Bedeutung sein. Dieses gilt besonders für die Festlegungen zur Lese- und Orientierungsbeleuchtung.

Wartungswert und Gleichmäßigkeit der Beleuchtungsstärke Nach DIN EN 12464-1 ist für jede Beleuchtungsanlage ein Wartungsfaktor zu bestimmen und ein entsprechender Wartungsplan aufzustellen. Die dafür zugrunde liegenden Rahmenbedingungen müssen zwischen dem Planer und dem Betreiber der Beleuchtungsanlage abgestimmt werden. Falls kein Wartungsfaktor vereinbart wird, ist bei geringer Nutzungsdauer oder geringem Verschmutzungsgrad ein Faktor von 0,80 anzunehmen. Bei normaler Nutzungsdauer, erhöhten Reinlichkeitsanforderungen oder hoher Verschmutzung ist ein Faktor von 0,67 zugrunde zu legen.

Die Gleichmäßigkeit ist im Allgemeinen nach den Anforderungen der DIN EN 12464-1 zu beurteilen. Danach ist für den Bereich der Sehaufgabe eine Gleichmäßigkeit von mindestens g1 = 0,7 und für den unmittelbaren Umgebungsbereich von g1 = 0,5 gefordert. Spezielle Anforderungen in den einzelnen Bereichen des Gesundheitswesens, wie Wartungswerte der Beleuchtungsstärken, zulässige Leuchtdichten, Farbwiedergabeindex der Lampen, Blendungsbegrenzung usw. können dem Abschnitt 5 bzw. den Tabellen im Anhang A der Norm entnommen werden.