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DIN 18015-3: 2016-09

Veröffentlicht: 22. September 2016 Kategorie: News

Elektrische Anlagen in Wohngebäuden – Teil 3: Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel

Im September 2016 erschien dieses neue Regelwerk als Ersatz für die DIN 18015-3 aus 2007 und deren Berichtigung 1 aus dem Jahr 2008. Die Norm ist durch den Arbeitsausschuss NA 005-09-85 AA „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erstellt worden.

Definiert wurden Installationszonen für elektrische Leitungen und Betriebsmittel in Wänden, Decken und Fußböden. Die Gültigkeit erstreckt sich für Wohngebäude auch mit teilweise gewerblicher Nutzung. Durch die Festlegungen können Schäden an Leitungsanlagen vermieden werden. Eine rechtzeitige Koordination der unterschiedlichen Gewerken kann für einen übersichtlichen Aufbau der Installationen sorgen.

Die Norm hat den Zweck, die Anordnung von unsichtbar angeordneten elektrischen Leitungen auf bestimmte festgelegte Zonen zu beschränken. Um bei der Installation anderer Leitungen, z. B. für Gas, Wasser oder Heizung oder bei sonstigen nachträglichen Arbeiten an den Wänden und den Decken bzw. Fußböden die Gefahr einer Beschädigung der elektrischen Leitungen zu minimieren. Auch für Sanierungen, Renovierungen oder Modernisierungen gelten die Anforderungen aus der Norm.

Änderungen
Als eine der gravierendsten Veränderung in dieser Norm ist die Festlegung von Installationszonen an den Außenseiten von Außenwänden eines Gebäudes zu sehen. Durch die neu geschaffenen Installationszonen sollen Bauschäden verhindert werden. Besondere Rücksicht findet dabei die luftdichte und die wärmebrückenfreie Elektroinstallation aus den Vorgaben der DIN 18015-5.

Häufig tat man sich in der Vergangenheit mit der Definition des Begriffs Decke oder Bodenplatte eines Gebäudes schwer. Hier wurde eine eindeutige Beschreibung für diese beiden Begrifflichkeiten gefunden. Die Decke ist als horizontales, raumabschließendes Bauteil ohne Bekleidung unterhalb und oberhalb der Rohdecke festgelegt.

Zu den Bekleidung unterhalb zählen unter anderem Putz, Dämmung, abgehängte Decken oder Tapeten. Unter Bekleidung auf der Decke sind zum Beispiel Estrich, Dämmungen oder Schwing- und Installationsdoppelböden zu verstehen. Auch der untere Gebäudeabschluss, z. B. die Fundament- oder Bodenplatte, wird als Decke bezeichnet.

Verlegezonen auf der Decke wurden neu definiert. Es ist nun erlaubt Durchbrüche an Wänden vorzunehmen, um hier Kabel und Leitungen sowie Leerrohre für Antennen- und Informationstechnische Verkabelung durchzuführen.

Bei Schlitzen in Mauerwerken ist bereits bei der Planung auf die Anforderungen der DIN EN 1996 und der DIN EN 1053 zu achten. Auch auf das Einhalten der Restwanddicke vom 6cm wird in dem Regelwerk hingewiesen.