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DEHN informiert: Anforderung und Notwendigkeit von Erdungsanlagen – die häufigsten Fragen

Veröffentlicht: 5. August 2020 Kategorie: Fachartikel

Bereits im Jahr 1966 wurde von der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke e. V. (VDEW) die Richtlinie für das „Einbetten von Fundamenterdern in Gebäudefundamenten“ eingeführt. Deren Grundsatzforderungen haben bis heute Bestand:

  • Große Bedeutung des Potentialausgleichs durch die zunehmende Anzahl von Elektrogeräten in Haushalten (1966)
  • Dauerhafte Wirksamkeit für die bauliche Anlage
DEHN informiert: Anforderung und Notwendigkeit von Erdungsanlagen – die häufigsten Fragen

In diversen Regelwerken, Normen und Vorschriften werden auch heutzutage Erdungsanlagen für Neubauten sowie Bestandsgebäude gefordert. Neben der DIN VDE 0100-410/ -540, welche die technischen Grundlagen für das Errichten von Niederspannungsanlagen beschreiben, fordern auch die Technischen Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz VDE-AR-N 4100/ 4110 eine Erdungsanlage. Auch die DIN 18015-1, Planungsgrundlage für elektrische Anlagen für Wohngebäude, weist eine Erdungsanlage als Bestandteil der elektrischen Anlage aus.

 

Die Basis für die Planung, Ausführung, sowie Dokumentation einer Erdungsanlage bildet die DIN 18014.

Die Antworten auf die häufigsten Fragestellungen finden Sie hier:

1. Wann ist ein Ringerder, wann ein Fundamenterder nach DIN 18014 erforderlich?

Fundamenterder: Bei allen Neubauten - nach DIN 18015 und durch den Stromversorger, nach aktueller TAB bzw. zukünftiger VDE-AR-N 4100, ist ein Fundamenterder gefordert.

Ringerder: Wenn der im Fundament errichtete Erder (Fundamenterder) nicht ausreichend „erdfühlig“ verlegt ist. Dies ist in der Regel bei Bauwerksabdichtungen, also bei Fundamenten mit erhöhtem Erdübergangswiderstand, wie z.B. Weiße Wanne, Perimeterdämmung, Glasschaumschotter usw., der Fall.

2. Warum wird ein Funktionspotentialausgleichsleiter und ein Ringerder benötigt?
Ein Funktionspotentialausgleichsleiter im Betonfundament ist nach DIN 18014 zusätzlich zum Ringerder erforderlich, da hier der interne Potentialausgleich der Gebäudestruktur (Bewehrung, metallene Konstruktionen usw.) hergestellt wird. Der Funktionspotenzialausgleichsleiter ist alle 2 m mit der Bewehrung sowie alle 20 m (bei Forderung nach Blitzschutz alle 10 m) mit dem Ringerder zu verbinden.

3. Kann der Ringerder auch in V2A ausgeführt werden?
Nein! Die Norm lässt hier nur korrosionsfestes Material, wie z.B. V4A, Werkstoffnummer 1.4571 (1.4404) oder alternativ auch Kupferseil, zur Verlegung im Erdreich zu.

4. Wer darf einen Fundamenterder errichten?

Der Fundamenterder ist Bestandteil der Elektroanlage. Das Errichten des Fundamenterders hat durch eine Elektro-, Blitzschutzfachkraft oder durch eine Baufachkraft unter Aufsicht einer Elektro- oder Blitzschutzfachkraft zu erfolgen.

Fazit
Eine funktionsfähige Erdungsanlage, ob Bestands- oder Neubau, ist Grundvoraussetzung für den Schutz von Menschen vor gefährlichen, hohen Spannungen sowie den sicheren Betrieb von elektrischen Systemen in Gebäuden.

Weitere Hilfestellung und FAQs finden Sie hier.