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BGI 867:2005-05: Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen

Veröffentlicht: 12. April 2006 Kategorie: News

Die neu herausgegebene berufgenossenschaftliche Information stellt die Anforderungen für die Auswahl und den Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen, die in verschiedenen Vorschriften, Regeln und Normen festgelegt sind, übersichtlich zusammen und gibt dazu Erläuterungen für den Anwender. Die Ersatzstromerzeuger können sowohl stationär oder als auch mobil zur Versorgung einzelner Geräte oder von ganzen Baustellen eingesetzt werden. Dabei müssen sie unabhängig vom Einsatz den sicher-heitstechnischen Anforderungen genügen, wie sie z. B. aus der BGI 608 „Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen“ oder der DIN VDE 0100-704 „Baustellen“ resultieren.

Als Schutz gegen elektrischen Schlag sind folgende Maßnahmen zulässig:
  • Schutz durch Abschaltung der Stromversorgung,
  • Schutztrennung,
  • Schutzkleinspannung und
  • Schutzisolierung.
Bei Ersatzstromerzeugern die beim Ausfall des öffentlichen Netzes zur Einspeisung in ein vorhandenes Baustellennetz eingesetzt werden, muss die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen unabhängig vom speisenden Netz sichergestellt sein.

Schutzmaßnahmen in TN- und TT-Systemen

In TN- und TT-Systemen muss der Schutz durch Abschaltung im Fehlerfall mittels Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit einem Bemessungs-Fehlerstrom IΔN ≤N 30 mA sichergestellt werden. Damit eine Abschaltung möglich ist, muss der Sternpunkt des Generators bzw. ein Außenleiter geerdet werden. Empfohlen wird für den Erdungswiderstand ein Wert von RB ≤ 50 Ω.

Bei räumlicher Trennung von Stromerzeuger und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen müssen die dazwischen liegenden Kabel und Leitungen kurz- und erdschlusssicher verlegt sein. Beim Einsatz von Betriebsmitteln, die hochfrequente Fehler- oder Gleichfehlerströme verursachen können, wie z. B. Frequenzumrichter, müssen allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen vom Typ B zum Einsatz kommen.

Schutzmaßnahmen im IT-System

In IT-Systemen wird in der Regel die Isolationsüberwachung mit Meldung des ersten Fehlers und einer automatischen Abschaltung bei einem zweiten auftretenden Fehler angewandt. Alle angeschlossenen Betriebsmitteln der Schutzklasse I müssen durch einen Schutzleiter untereinander und mit einem Anlagenerder RA verbunden sein. Der Anlagenerder muss folgende Bedingung erfüllen:

                                                   RA x Id ≤ 50 V
  • RA = Summe der Widerstände des Erders und des Schutzleiters bis zum
            Verbrauchsmittel
  • Id =  Summe der Fehlerströme im Falle des ersten Fehlers (kann z. B. mit einem
            Stromesser zwischen einem Außenleiter und dem Erdpotenzial gemessen
            werden)
Bei nicht dauerhaft errichteten Ersatzstromanlagen auf Bau- und Montagestellen wird ein Erdungswiderstand RA ≤ 100 Ω als ausreichend niederohmig angesehen.
Zur Meldung eines auftretenden ersten Fehlers ist eine Isolationsüberwachungs-Einrichtung notwendig, die ein Absinken des Isolationswiderstandes auf Werte unter 100 Ω/V optisch und akustisch anzeigt.

Beim Auftreten eines zweiten Fehlers an einem anderen aktiven Leiter muss eine automatische Abschaltung durch Überstrom- oder Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen erfolgen bzw. die Spannung an den Klemmen des Stromerzeugers auf unter 50 V absinken. Bei Anwendung von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen ist jedes angeschlossene Betriebsmittel mit einer separaten Fehlerstrom-Schutzeinrichtung zu schützen.
Bei Stromkreisen mit Steckdosen oder fest angeschlossenen Verbrauchsmitteln, die während des Betriebs in der Hand gehalten werden, ist für jede Steckdose und jedes Verbrauchsmittel eine separate Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Bemessungs- Fehlerstrom I ΔNN ≤ 30 mA vorzusehen.

Schutztrennung

Auf Baustellen darf die Schutztrennung bei Steckdosen und fest angeschlossenen, beim Betrieb in der Hand gehaltenen Betriebsmitteln nur bei Anschluss eines Verbrauchsmittels an einen Trenntransformator bzw. an eine separate Sekundärwicklung des Transformators angewendet werden. Dieses gilt in gleicher Weise für den Anschluss von Verbrauchsmitteln an Ersatzstromerzeuger, insbesondere beim Einsatz zur Versorgung elektrischer Betriebsmittel in leitfähigen Bereichen mit begrenzter Bewegungsfreiheit.
Bei der Verwendung von Ersatzstromerzeugern mit mehreren Anschlüssen ist in solchen Bereichen beispielsweise nur der direkte Anschluss eines Verbrauchsmittels zulässig. Alle weiteren Verbrauchsmittel müssen über separate, zwischengeschaltete Trenntransformatoren versorgt werden.

Potenzialausgleich mit Isolationsüberwachung und Abschaltung beim ersten Fehler

Bei dieser Maßnahme sind alle Körper von Betriebsmitteln der Schutzklasse I mit einem ungeerdeten Potenzialausgleichsleiter zu verbinden. Dazu können die vorhandenen Schutzleiter in den Zuleitungen zu den Betriebsmitteln genutzt werden.
Die Isolationsüberwachung erfolgt hier im Gegensatz zum IT-System zwischen den aktiven Leitern und dem Potenzialausgleichsleiter (nicht gegen Erde). Bei einem auftretenden ersten Fehler muss eine Abschaltung der Stromversorgung erfolgen.
Nach Ansicht des berufsgenossenschaftlichen Fachausschusses Elektrotechnik kann die vorstehend beschriebene Maßnahme auf Baustellen anstelle der teilweise geforderten Schutzmaßnahme "Schutztrennung mit einem Verbrauchsmittel" auch bei mehreren angeschlossenen Verbrauchsmitteln eingesetzt werden. Die zusätzliche Sicherheit wird hier durch die Isolationsüberwachung mit Abschaltung im Fehlerfall erreicht.

Schutz bei mehreren Verbrauchsmitteln und begrenzter Netzausdehnung

Bei Anwendung dieser Schutzmaßnahme - nur zulässig, wenn die Schutztrennung mit einem Verbrauchsmittel nicht zwingend gefordert ist - wird der Schutz durch die Begrenzung der Netzausdehnung realisiert.

Die Gesamtlänge aller angeschlossenen Kabel und Leitungen ist so zu begrenzen, dass das Produkt aus Nennspannung und Länge nicht größer als 100 000 Vm ist. Weiter ist die zulässige Gesamtlänge der Kabel und Leitungen auf maximal 500 m begrenzt.
Zum Schutz gegen eine gefährliche Körperdurchströmung sind die Körper aller Betriebsmittel der Schutzklasse I, wie bei der vorstehend beschriebenen Schutzmaßnahme, durch einen nicht geerdeten Potenzialausgleichsleiter zu verbinden. Weiter muss beim Auftreten von zwei Fehlern die Abschaltung durch die vorgeschalteten Überstrom-Schutzorgane sichergestellt sein oder die Spannung an den Klemmen des Ersatzstromerzeugers auf weniger als 50 V absinken.

Weitere Details zur Anwendung der Schutzmaßnahmen, zu den Prüfungen bei der Inbetriebnahme und zu den wiederkehrenden Prüfungen können der berufsgenossenschaftlichen Information entnommen werden, die unter der Adresse www.bgfe.de/praev/praev_gesetze.html zum Download zur Verfügung steht.