Veröffentlicht: 17. Dezember 2007
Kategorie: News
Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel
Die neu herausgegebene Berufgenossenschaftliche Information gilt für den Prüfumfang, die Prüfarten und Grenzwerte für Wiederholungsprüfungen zur Feststellung der elektrischen Sicherheit, einschließlich des ordnungsgemäßen Zustandes. Sie ist anzuwenden bei Prüfungen an mobilen elektrischen Arbeitsmitteln bzw. ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, die durch eine Steckvorrichtung von der elektri-schen Anlage getrennt werden können nach DIN VDE 0702 (VDE 0702).
Die detaillierten Erläuterungen und Hinweise sollen dem Praktiker Hilfestellung bei der Organisation, Durchführung und Beurteilung der Prüfungen geben.
Durchführung der Prüfung
Defekte elektrische Betriebsmittel stellen eine Gefahrenquelle da und können den reibungslosen Betriebs-ablauf stören und hohe Kosten durch Ausfälle verursachen. Aus diesen Gründen ist eine regelmäßige Prüfung für Unternehmer, Arbeitgeber und Benutzer unabdingbar und sollte ein wichtiger Bestandteil der vorbeugenden Instandhaltung sein.
Zur Sicherstellung der konsequenten, regelmäßigen und rechtzeitigen Wiederholungsprüfung der elektri-schen ortsveränderlichen Betriebsmittel, sollte eine Elektrofachkraft für das Vorbereiten und normgerech-te Prüfen verantwortlich sein.
Für die Auswahl der entsprechenden Prüfschritte ist zunächst die Schutzklasse des zu prüfenden Gerätes zu ermitteln. Für ein Gerät der Schutzklasse I (mit Schutzleiteranschluss) gelten andere Prüf- und Mess-anforderungen als für ein Gerät der Schutzklasse II (Doppelte oder Verstärkte Isolierung, früher: Schutz-isolierung) oder der Schutzklasse III (Schutzkleinspannung).
Die Prüfung ist in folgende Prüfschritte einzuteilen, die Reihe nach durchzuführen sind:
Besichtigung
Bei der Besichtigung des Prüfgegenstandes sollen äußerlich erkennbare Mängel und Schäden erkannt werden und die Eignung des Gerätes für die Einsatzbedingungen geprüft werden. Typische Fehler sind z. B. fehlende oder defekte Abdeckungen/Gehäuse, beschädigte oder ungeeignete Anschlussleitungen, feh-lende Knickschutztüllen, defekte Steckvorrichtungen und unzureichende Schutzarten.
Messen
Durch das Messen soll die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag festgestellt werden. Hierzu werden die gemessenen Werte mit den normativ festgelegten Grenzwerten verglichen.
Die durchzuführenden Messungen sind abhängig von der Schutzklasse und den möglichen Prüfbedingun-gen.
Bei Geräten der Schutzklasse I wird die Durchgängigkeit des Schutzleiters vom Stecker zu berührbaren Metallflächen durch eine Niederohmmessung mit einem Strom von mindestens 0,2 A nachgewiesen. Der zulässige Grenzwert beträgt 0,3 Ω, ist aber zusätzlich abhängig von der Leitungslänge.
Bei der Isolationsmessung wird der ordnungsgemäße Zustand der Isolierung aller aktiven Teile geprüft. Der Grenzwert ist hierbei abhängig von der Schutzklasse und der Art des Gerätes. Der Prüfling muss sich für diese Prüfung ohne Netzspannung einschalten lassen, damit alle Teile mit der Prüfspannung beauf-schlagt werden. Ist dieses nicht möglich, wie z. B. bei einem PC, sind entsprechende Ersatzmessverfahren zur Messung des Schutzleiter- oder Berührungsstroms zu wählen.
Bei der Isolationsmessung müssen unter anderem folgende Grenzwerte erreicht werden:
Die Messung kann durch die folgenden Messverfahren im direkten oder im Differenzstromverfahren er-folgen:
Für den Schutzleiterstrom gilt bei üblichen Geräten ein Grenzwert von 3,5 mA. Für den Berührungsstrom ist ein maximaler Wert von 0,5 mA festgelegt.
Messung des Ersatzableitstroms
Der Ersatzableitstrom kann alternativ zum Schutzleiter- oder Berührungsstrom gemessen werden, aller-dings ist die Anwendung dieses Verfahrens nur zulässig, wenn die Isolationswiderstandsmessung bestan-den wurde. Die zulässigen Grenzwerte entsprechen, bis auf wenige Ausnahmen, denen für die Schutzlei-ter- und Berührungsströme.
Ausgangsspannung
Bei Geräten der Schutzklasse 1 und 2, die Kleinspannungsstromkreise mit berührbaren aktiven Teilen enthalten, sind zusätzlich die Spannungen zu messen. Diese müssen den Angaben auf dem Leistungs-schild entsprechen oder unterhalb der maximal zulässigen Grenzwerte der Schutzkleinspannung für be-rührbare aktive Teile von 25 V AC oder 60 V DC liegen.
Erprobung
Bei der Erprobung ist die Funktion der Sicherheitseinrichtungen wie Hauptschalter, Not-Aus-Einrichtungen, Grenztaster oder Verriegelungen durch Betätigung nachzuweisen. Danach erfolgt eine Funktionsprobe des Gerätes. Folgende Punkte sollten hierbei geprüft werden:
Melde- und Kontrollleuchten;
Die Dokumentation der durchgeführten Prüfung hat durch entsprechende Prüfprotokolle, möglichst unter Angabe der Messergebnisse, der angewendeten Messverfahren und der eingesetzten Messgeräte zu erfol-gen. Die Messergebnisse sind mit den Grenzwerten unter Beachtung der Messtoleranz und der Geräteei-genschaften zu bewerten.
Zum Abschluss sollte eine Aussage zur weiteren, sicherheitstechnisch unbedenklichen Verwendung des geprüften Gerätes getroffen werden. Mit dem Einsatz entsprechender Software, ist die Erstellung von Prüfprotokollen und die gleichzeitige Inventarisierung der Geräte möglich. Zusätzlich angebrachte Prüf-plaketten an den Geräten, mit Angabe des nächsten Prüftermins, stellen für den Benutzer eine wichtige Orientierungshilfe beim Einsatz der Geräte dar.
Prüffristen
Die Prüffristen für Wiederholungsprüfungen sind nach einer Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage der Betriebssicherheitsversordnung festzulegen. Bei der Festlegung ist zu beachten, dass der Prüfgegenstand nach allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen, betrieblichen Erfahrungen oder auf Basis spezifischer Nachweise im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher benutzt werden kann. Als Richtwerte können die in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 genannten Fristen herangezogen werden.
Anforderungen an Mess- und Prüfgeräte
Für die Wiederholungsprüfung müssen geeignete Messgeräte eingesetzt werden. In der Praxis haben sich Gerätetester als Kombigeräte für Prüfungen nach DIN VDE 0701/0702 bewährt, da diese in der Regel alle Messverfahren abdecken und von diversen Herstellern in den unterschiedlichsten Ausführungen an-geboten werden. Die Geräte sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen und zu kalibrieren.
Die Informationsschrift enthält weitere Hinweise zur Auswahl der Messgeräte, zu den Gefährdungen der Prüfperson und zur Prüfung spezieller Betriebsmittel sowie verschiedene Checklisten und Musterprüfpro-tokolle.
Die detaillierten Erläuterungen und Hinweise sollen dem Praktiker Hilfestellung bei der Organisation, Durchführung und Beurteilung der Prüfungen geben.
Durchführung der Prüfung
Defekte elektrische Betriebsmittel stellen eine Gefahrenquelle da und können den reibungslosen Betriebs-ablauf stören und hohe Kosten durch Ausfälle verursachen. Aus diesen Gründen ist eine regelmäßige Prüfung für Unternehmer, Arbeitgeber und Benutzer unabdingbar und sollte ein wichtiger Bestandteil der vorbeugenden Instandhaltung sein.
Zur Sicherstellung der konsequenten, regelmäßigen und rechtzeitigen Wiederholungsprüfung der elektri-schen ortsveränderlichen Betriebsmittel, sollte eine Elektrofachkraft für das Vorbereiten und normgerech-te Prüfen verantwortlich sein.
Für die Auswahl der entsprechenden Prüfschritte ist zunächst die Schutzklasse des zu prüfenden Gerätes zu ermitteln. Für ein Gerät der Schutzklasse I (mit Schutzleiteranschluss) gelten andere Prüf- und Mess-anforderungen als für ein Gerät der Schutzklasse II (Doppelte oder Verstärkte Isolierung, früher: Schutz-isolierung) oder der Schutzklasse III (Schutzkleinspannung).
Die Prüfung ist in folgende Prüfschritte einzuteilen, die Reihe nach durchzuführen sind:
- Besichtigen;
- Messen;
- Erproben, Funktionsprobe;
- Auswertung der Prüfergebnisse, Dokumentation.
Besichtigung
Bei der Besichtigung des Prüfgegenstandes sollen äußerlich erkennbare Mängel und Schäden erkannt werden und die Eignung des Gerätes für die Einsatzbedingungen geprüft werden. Typische Fehler sind z. B. fehlende oder defekte Abdeckungen/Gehäuse, beschädigte oder ungeeignete Anschlussleitungen, feh-lende Knickschutztüllen, defekte Steckvorrichtungen und unzureichende Schutzarten.
Messen
Durch das Messen soll die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag festgestellt werden. Hierzu werden die gemessenen Werte mit den normativ festgelegten Grenzwerten verglichen.
Die durchzuführenden Messungen sind abhängig von der Schutzklasse und den möglichen Prüfbedingun-gen.
Bei Geräten der Schutzklasse I wird die Durchgängigkeit des Schutzleiters vom Stecker zu berührbaren Metallflächen durch eine Niederohmmessung mit einem Strom von mindestens 0,2 A nachgewiesen. Der zulässige Grenzwert beträgt 0,3 Ω, ist aber zusätzlich abhängig von der Leitungslänge.
Bei der Isolationsmessung wird der ordnungsgemäße Zustand der Isolierung aller aktiven Teile geprüft. Der Grenzwert ist hierbei abhängig von der Schutzklasse und der Art des Gerätes. Der Prüfling muss sich für diese Prüfung ohne Netzspannung einschalten lassen, damit alle Teile mit der Prüfspannung beauf-schlagt werden. Ist dieses nicht möglich, wie z. B. bei einem PC, sind entsprechende Ersatzmessverfahren zur Messung des Schutzleiter- oder Berührungsstroms zu wählen.
Bei der Isolationsmessung müssen unter anderem folgende Grenzwerte erreicht werden:
- Bei Betriebsmittels der Schutzklasse I mind. 1 MΩ
- Bei Betriebsmitteln der Schutzklasse I mit Heizelementen und einer Bemessungsleistung P = 3,5 kW mind. 0,3 MΩ
- Bei Betriebsmitteln der Schutzklasse II mind. 2 MΩ
- Bei Betriebsmitteln der Schutzklasse III mind. 0,25 MΩ
Die Messung kann durch die folgenden Messverfahren im direkten oder im Differenzstromverfahren er-folgen:
- Schutzleiterstrommessung (SK I)
- Berührungsstrommessung (SK I, II).
Für den Schutzleiterstrom gilt bei üblichen Geräten ein Grenzwert von 3,5 mA. Für den Berührungsstrom ist ein maximaler Wert von 0,5 mA festgelegt.
Messung des Ersatzableitstroms
Der Ersatzableitstrom kann alternativ zum Schutzleiter- oder Berührungsstrom gemessen werden, aller-dings ist die Anwendung dieses Verfahrens nur zulässig, wenn die Isolationswiderstandsmessung bestan-den wurde. Die zulässigen Grenzwerte entsprechen, bis auf wenige Ausnahmen, denen für die Schutzlei-ter- und Berührungsströme.
Ausgangsspannung
Bei Geräten der Schutzklasse 1 und 2, die Kleinspannungsstromkreise mit berührbaren aktiven Teilen enthalten, sind zusätzlich die Spannungen zu messen. Diese müssen den Angaben auf dem Leistungs-schild entsprechen oder unterhalb der maximal zulässigen Grenzwerte der Schutzkleinspannung für be-rührbare aktive Teile von 25 V AC oder 60 V DC liegen.
Erprobung
Bei der Erprobung ist die Funktion der Sicherheitseinrichtungen wie Hauptschalter, Not-Aus-Einrichtungen, Grenztaster oder Verriegelungen durch Betätigung nachzuweisen. Danach erfolgt eine Funktionsprobe des Gerätes. Folgende Punkte sollten hierbei geprüft werden:
Melde- und Kontrollleuchten;
- Wahlschalter;
- Befehlsgeräte;
- Fehlerstrom-Schutzschalter durch Betätigung der Prüftaste.
- Drehsinn;
- Funktion von Regeleinrichtungen, Temperaturbegrenzern usw.
Die Dokumentation der durchgeführten Prüfung hat durch entsprechende Prüfprotokolle, möglichst unter Angabe der Messergebnisse, der angewendeten Messverfahren und der eingesetzten Messgeräte zu erfol-gen. Die Messergebnisse sind mit den Grenzwerten unter Beachtung der Messtoleranz und der Geräteei-genschaften zu bewerten.
Zum Abschluss sollte eine Aussage zur weiteren, sicherheitstechnisch unbedenklichen Verwendung des geprüften Gerätes getroffen werden. Mit dem Einsatz entsprechender Software, ist die Erstellung von Prüfprotokollen und die gleichzeitige Inventarisierung der Geräte möglich. Zusätzlich angebrachte Prüf-plaketten an den Geräten, mit Angabe des nächsten Prüftermins, stellen für den Benutzer eine wichtige Orientierungshilfe beim Einsatz der Geräte dar.
Prüffristen
Die Prüffristen für Wiederholungsprüfungen sind nach einer Gefährdungsbeurteilung auf Grundlage der Betriebssicherheitsversordnung festzulegen. Bei der Festlegung ist zu beachten, dass der Prüfgegenstand nach allgemein zugänglichen Erkenntnisquellen, betrieblichen Erfahrungen oder auf Basis spezifischer Nachweise im Zeitraum zwischen zwei Prüfungen sicher benutzt werden kann. Als Richtwerte können die in der Unfallverhütungsvorschrift BGV A3 genannten Fristen herangezogen werden.
Anforderungen an Mess- und Prüfgeräte
Für die Wiederholungsprüfung müssen geeignete Messgeräte eingesetzt werden. In der Praxis haben sich Gerätetester als Kombigeräte für Prüfungen nach DIN VDE 0701/0702 bewährt, da diese in der Regel alle Messverfahren abdecken und von diversen Herstellern in den unterschiedlichsten Ausführungen an-geboten werden. Die Geräte sind in regelmäßigen Abständen zu prüfen und zu kalibrieren.
Die Informationsschrift enthält weitere Hinweise zur Auswahl der Messgeräte, zu den Gefährdungen der Prüfperson und zur Prüfung spezieller Betriebsmittel sowie verschiedene Checklisten und Musterprüfpro-tokolle.