Stecker, Steckdosen, Fahrzeugkupplungen und Fahrzeugstecker - Konduktives Laden von Elektrofahrzeugen - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Solche Steckvorrichtungen und Kabelgarnituren sind für den Einsatz in Stromkreisen vorgese-hen, die bei unterschiedlichen Spannungen und Frequenzen betrieben werden. Kleinspannungen und Meldesignale können über die gleichen Garnituren und Steckvorrichtungen übertragen werden.
Steckvorrichtungen dürfen im Betrieb keine Gefahr für den Nutzer oder für die Umgebung darstellen. Konstruktionsseitig darf es keine Möglichkeit geben die Steckvorrichtung mit einem anderen Verlängerungskabel zu verbinden. Stecker und Kupplung der Anschlussleitung dürfen nicht zusammensteckbar sein.
Die Verbindung zwischen der Ladequelle und eines Fahrzeuges geschieht über Steckverbinder die einen Hochleistungswechselstrom sowie einen Hochleistungsgleichstrom von 32 Ampere führen können. Dabei müssen verschiedenen Ladebetriebsarten geführt werden können.
Die Steckvorrichtungen müssen mit technischen Angaben zu beschriften. Angaben über den Bemessungsstrom sowie über die Bemessungsspannung sind anzugeben. Der Name oder ein Warenzeichen des Herstellers ist ebenfalls mit aufzubringen. Auch Typbezeichnungen und Artikelnummern sind auf dem Gerät dauerhaft und gut lesbar anzubringen.
Zum Schutz gegen den elektrischen Schlag sind Steckvorrichtungen entsprechend Berüh-rungssicher auszuführen. Im Betrieb dürfen aktive Teile von Steckdosen und von Fahrzeug-kupplungen nicht berührbar sein.
Steckvorrichtungen sind mit einem Schutzerdungskontakt und einer Erdungsklemme auszustat-ten. Schutzerdungskontakte müssen direkt und zuverlässig mit den Schutzerdungsklemmen verbunden werden. Die mit der Erdklemme verbundene Ader muss mit der Farbkombination grün/gelb gekennzeichnet sein.
Berührbare Oberflächen des Steckers dürfen nicht scharfkantig sein. Eine Verletzungsgefahr für den Anwender ist auszuschließen. Steckdosen und Fahrzeugkupplungen müssen den angegebenen Schutzgrad entsprechend ihrer Kennzeichnung sicherstellen. Die höchstzulässige Temperatur des Steckers und der Fahrzeugkupplung darf bei voller Belastung nicht den Wert von 50°C an den Metallteilen und 60°C an den nichtmetallischen Teilen übersteigen.
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