Die EnEV 2014 stellt erstmalig Mindestanforderungen an Gebäudeautomation. Seit dem 01. Januar 2016 gilt eine zweite Stufe mit strengeren Standards.

EnEV 2014 stellt erstmalig Mindestanforderungen an Gebäudeautomation
Die Energiesparverordnung (EnEV) legt Mindestanforderungen an Gebäude hinsichtlich des energieeffizienten Betriebs fest. Mit der EnEV 2014 werden zum ersten Mal auch Fragen zum Automatisierungsgrad eines Gebäudes gestellt und die Gebäudeautomation wird verbindlicher Bestandteil der energetischen Bewertung eines Gebäudes und bei der Erstellung des Energieausweises.
EnEV 2016 mit strengeren Standards, die im Wesentlichen die Gebäudeautomation betreffen
Seit dem 01. Januar 2016 gilt eine zweite Stufe mit strengeren Standards. Der höchstzulässige Jahresbedarf an Primärenergie wird darin um weitere 25 % gesenkt – der maximal erlaubte Transmissionswärmeverlust der Gebäudehülle um 20 %. Einen wesentlichen Beitrag liefert hier die Gebäudeautomation. Um diese Werte zu erreichen, muss man entweder den Automationsanforderungen der EnEV entsprechen oder diese über weitere Optimierung von Gebäudehülle oder Anlagentechnik ausgleichen.
Mindestanforderungen nach Gebäudeautomation werden durch EnEV selbst erhoben und teilweise über Anlagen der EnEV 2014. Die Bestimmung der Gebäudeautomationsklassen ist in der DIN V 18599 Teil 11 geregelt. Dort ist festgelegt, welche Gewerke zur Bestimmung der Gebäudeautomationsklasse zu berücksichtigen sind und welche Anforderungen gestellt werden.
Übersicht über die von der Automation betroffenen Gewerke
Was bedeutet die Verschärfung der Mindestanforderungen im EnEV 2016 für die Umsetzung von Automatisierungsfunktionen im Planungsprozess?
Die richtige Positionierung von Sensoren und Aktoren ist bei der Planung besonders wichtig. Aktoren werden meist im Bereich der Installationszonen positioniert. Sofern die Verkabelung frühzeitig geplant wird oder Kabelkanäle zur Verfügung stehen, können die Aktoren oft über Kabel angeschlossen werden. Eine günstige Nachrüstalternative bietet die Verwendung von dezentralen funkbasierten Aktoren. Kritischer zu sehen ist die Positionierung der Sensoren. Am Beispiel Präsenzsensoren: Präsenzsensoren sollten oberhalb des Aufenthaltsbereichs positioniert werden. Temperatursensoren und Luftqualitätssensoren gehören in den Raum in die Nähe des Aufenthaltsbereichs und auf eine angemessene Höhe.
Funkbasierte Sensoren sind komplett flexibel in ihrer Positionierung. Daher lassen sich die Anforderungen an die richtige Positionierung mit funkbasierten Sensoren besser abdecken als mit kabelgebundenen Sensoren.
Was bedeuten die Mindestanforderungen für den Elektrofachbetrieb?
Die Anforderungen sollten technisch sinnvoll und nutzergerecht umgesetzt werden – wie allerdings automatisiert werden muss, schreibt das EnEV nicht vor. Lediglich muss automatisiert werden. Daher sollten sich Elektrofachbetriebe zukünftig in im Bereich Energieeinsparung und Gebäudeautomation Beratungskompetenz aufbauen.
Quellen: Energie- und Gebäudetechnik 2016; Hüthig Verlag, IGT Institut für Gebäudetechnologie