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Paragraf 61: Einfluss von PV-Anlagen und Wärmepumpen auf bestehende Elektroinstallationen

Veröffentlicht: 2. April 2026 Kategorie: News

§61 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) macht die automatische und bedarfsabhängige Regelung von Heizungsanlagen im Gebäudebestand verbindlich.

Paragraf 61: Einfluss von PV-Anlagen und Wärmepumpen auf bestehende Elektroinstallationen

Damit rückt die elektrische Ausführung der Steuer-, Schalt- und Schutztechnik in den Fokus: Zeitprogramme, Pumpensteuerung, Regelgeräte und deren sichere Einbindung in die Elektroinstallation. Dieser ElektroSpicker ordnet die gesetzlichen Anforderungen ein, zeigt die relevanten Normen und leitet daraus konkrete Konsequenzen für Planung, Auswahl und Installation elektrischer Betriebsmittel ab – von der richtigen RCD-Auswahl bis zur normkonformen Absicherung moderner Verbraucher wie Wärmepumpen, PV-Anlagen und Ladeinfrastruktur. Ziel: rechtssicher, effizient und technisch sauber umsetzen.

Die gesetzliche Regelung

Paragraf 61 im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist eine zentrale Vorschrift zur Heizungsoptimierung und Energieeffizienz im Gebäudebestand. Das Gesetz regelt den automatischen Betrieb von Heizungsanlagen. Die Pflicht zur Ausstattung von Zentralheizungen in Gebäuden mit selbsttätigen Einrichtungen zur automatischen Steuerung der Wärmezufuhr und der elektrischen Antriebe (z. B. Pumpen), um die Wärmeabgabe zeitlich und bedarfsabhängig zu senken. Es geht also um die automatische Heizungsregelung zur Energieeinsparung.

Normative Anforderungen

Zunächst einmal sind zwei Normen entscheidend. Für die Auswahl und Errichtung der elektrischen Betriebsmittel sowie der Schalt- und Steuergeräte ist die DIN VDE 0100-530 maßgebend. Zum normgerechten Aufbau der Verteilung muss klar sein, wie die DIN VDE 0100-410, die DIN VDE 0100-530 und die DIN 18015-1 ineinandergreifen.

Für das Thema Schutzmaßnahmen, also den Schutz gegen einen elektrischen Schlag sowie die automatische Abschaltung im Fehlerfall, ist die DIN VDE 0100-410 ausschlaggebend. Hier wird Folgendes geregelt:

  • Fehlerschutz (vorzugsweise im TT-System) → 30 mA RCD Typ A, F, B je nach Verbraucher

  • zusätzlicher Schutz aller allgemein zugänglichen Steckdosen bis 32 A, → 30 mA RCD Typ A, F, B je nach Verbraucher

  • Leuchtenstromkreise in Wohnungen (inkl. Einfamilienhäusern) → 30 mA RCD Typ A, F, B je nach Verbraucher

Alle Fehlerstromformen und RCD Anwendungsnormen sind hier zu finden: Link

Prinzipiell gilt, dass Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) des Typ A zugelassen sind. Bei Mischfrequenz-Fehlerströmen bis 1 kHz oder pulsierenden Fehlerströmen mit einem Gleichstromanteil von max. 10 mA sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ F zugelassen. Wenn aber durch die Verbraucher glatteGleichfehlerströme auftreten können, sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) vom Typ B (oder B+) einzusetzen.

Mehr Infos zur normativen Auswahl RCD gibt es hier im Elektrospicker Nr. 15: Link

Was muss ich bei der elektrischen Installation einer Wärmepumpe, einer Photovoltaik-Anlage (PV) oder einer Ladesäule (EV) beachten?

Grundsätzlich sollte den Vorgaben in der Bedienungsanleitung des Herstellers (Wärmepumpe, PV-Anlage, Ladesäule, Haushaltsgeräte etc.) bezüglich des Schutzgerätes Folge geleistet werden. Das erforderliche Schutzgerät sollte vor dem Netzanschluss bzw. vor der Inbetriebnahme installiert sein.

Das können zum Beispiel sein:

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) wie FI-Schalter (RCCB) + Sicherungsautomat (MCB)

  • bei 1 P+N Verbrauchern mit Frequenzumrichtern (Wechselrichtern) den RCD Typ F mischfrequenzsensitiv (z. B. ABB FI F202F oder F204F für 1-polige Verbraucher)

  • bei 3P+N Verbrauchern mit Frequenzumrichtern den RCD Typ B allstromsensitiv (z. B. ABB FI F204B)

  • Sicherungsautomat (LS: Leitungsschutzschalter, engl. MCB) in C-Charakteristik (z. B. ABB S200 C-Char.), Überspannungskategorie III, zur allpoligen Abschaltung aller aktiven Leiter

Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) wie FI/LS-Schalter (RCBO)

  • bei 1P+N Verbrauchern mit Frequenzumrichtern (Wechselrichtern) den RCD Typ F mischfrequenzsensitiv (z. B. ABB FI/LS DS201MF, DS301CF)

  • bei 3P+N Verbrauchern mit Frequenzumrichtern den RCD Typ B allstromsensitiv (z. B. ABB FI-Block DDA204B + LS S200 = FI/LS Typ B)

Weitere Informationen zur Installation einer Ladestation gibt es im Elektrospicker Nr. 11: Link

Weitere Informationen zu ABB Geräten gibt es im Basissortiment Installationsgeräte: Link

Bei einer Änderung oder Erweiterung einer vorhandenen Anlage sollte geprüft werden, ob die gesamte Anlage nach den aktuellen anerkannten Regeln der Technik und den aktuellen DIN- und VDE-Normen installiert ist.

Je nach Alter und Installation der Anlage müssen unter Umständen Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen IΔn = 30 mA, Sicherungsautomaten und/oder Überspannungsschutz am Speisepunkt der elektrischen Anlage nachgerüstet werden.

Elektroinstallation auf DC- und AC-Seite des Umrichters

Überblick und Lösungsansätze

Die Grafik gibt einen guten Überblick, welche Schalter und Schutzvorrichtungen für die einzelnen Gewerke vorhanden sein sollten.

1: Überspannungsableiter bis 1.000 V DC OVR PV T2 40-1000 P TS

2: Lasttrennschalter OTDC 2-polig bis 1000 V DC Kompaktleistungsschalter Tmax T 1.000V/PV

3: Selektive Haupt-Sicherungsautomaten S750/S750DR

4: FI-Schutzschalter F204 Typ B

5: Sicherungsautomaten 1-polig/3-polig S200

6: FI-Schutzschalter F204 Typ A (wenn die Wallbox eine DC-Fehlerstrom-Erkennung hat) oder F204 Typ B

7: Überspannungsableiter OVR T2 3N 40-275 P TS QS

8: Energiezähler (Einspeisung) vom Netzbetreiber

9: Hauptleitungsschutzschalter (SHU) S751/3

10. Überspannungsableiter AC OVR ZP+ 3N 7.5-255 MCB6

Wenn die Wallbox eine DC-Fehlerstromerkennung hat, können die Elemente 5 + 6 auch durch einen FI/LS, z.B. DS203NC, ersetzt werden.

Einen Link zur weiteren Auswahlhilfe zum Energiemanagement für Einfamilienhäuser gibt es hier: Link