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Zuschüsse für Heizen mit erneuerbaren Energien
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Zuschüsse für Heizen mit erneuerbaren Energien

Heizen mit   erneuerbaren Energien Jetzt umsteigen mit deutlich erhöhtem  Fördergeld vom Staat! Das Marktanreizprogramm

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, das Bundesamt für Wirtschaft und  Ausfuhrkontrolle (BAFA) zahlt ab  dem 15.08.2012 deutlich höhere  Zuschüsse für die Umstellung  Ihrer Heizung auf erneuerbare  Energien. Gefördert werden solarthermische Anlagen,  Biomasseanlagen sowie effiziente Wärmepumpen in 1- und 2-Familienhausern, in Mehrfamilienhäusern sowie in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden. Lassen Sie Ihr Heizungssystem jetzt modernisieren. Wir helfen Ihnen dabei mit attraktiven Investitions-zuschüssen. Mit der Umstellung auf erneuerbare Energien kann jeder Einzelne einen Beitrag zur Energiewende leisten und dank der BAFA-Förderung bares Geld sparen. Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA Welche Maßnahmen werden über das BAFA gefördert?  Maßnahme Förderhöhe → → Thermische Solaranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche: 1.500 € bis 3.600 € → → Thermische Solaranlagen mit zwischen 20 und 100 m² Brutto-kollektorfläche in Mehrfamilienhäu-sern und großen Nichtwohngebäuden  (auch im Neubau):  3.600 € bis 18.000 €  → → Biomasseanlagen bis 100 kW Pelletkessel: Pelletkessel mit Pufferspeicher: Pelletofen mit Wassertasche:  Holzhackschnitzelanlagen:   Scheitholzvergaserkessel:  mind. 2.400 €mind. 2.900 €mind. 1.400 € 1.400 €1.400 €

Maßnahme Förderhöhe → → Effiziente Wärmepumpen bis 100 kWLuft / Wasser-Wärmepumpen:  Luft / Wasser-Wärmepumpen mit Pufferspeicher: Sole / Wasser-, Wasser / Wasser-Wärmepumpen: Sole / Wasser-, Wasser / Wasser- Wärmepumpen mit Pufferspeicher:  1.300 / 1.600 € 1.800 / 2.100 €2.800 € bis 11.800 €3.300 € bis 12.300 € → → Solarthermische Anlagen zur Erzeu-gung von Prozesswärme bis 1.000 m² Bruttokollektorfläche: bis zu 50 % der Investi-tionskosten Zusätzliche→Maßnahmen Förderhöhe → → Kesseltauschbonus, sofern gleichzeitig mit der Errichtung der Solarkollektor-anlage der bisher betriebene Heizkessel ohne Brennwerttechnik durch einen neuen Gas- oder Öl-Brennwertkessel: 500 € → → Kombinationsbonus, sofern gleich-zeitig mit der Biomasseanlage oder Warmepumpe eine Solaranlage errichtet wird:  500 € → → Effizienzbonus für die Errichtung einer Solar-, Biomasse- oder Wärme-pumpenanlage in einem besonders gut gedämmten Gebäude:  0,5 x Basis-förderung → → Solarkollektorpumpenbonus für den Einbau einer besonders effizienten Solarkollektorpumpe: 50 € → → Solar-Wärmenetzbonus, sofern erzeugte Wärme in Wärmenetz eingespeist wird: 500 € → → Anlagenteile zur Emissionsminderung bzw. Effizienzsteigerung bei Biomasse-anlagen (auch separat beantragbar):  750 € bzw. 850 € (im Neubau)

Hinweis:Diese Förderübersicht gibt nur einen Überblick.  Details zum Förderprogramm (Fördergegenstand,  Förderkonditionen und Antragsverfahren) finden  Sie auf www.bafa.de. Nutzen Sie auch bitte unsere  Hotline (06196 908-625) für ein Beratungsgespräch. 3 Beispiele  1. Die Errichtung einer Solarkollektoranlage (10 m²) zur Warmwasserbereitung und Hei-zungsunterstützung und der gleichzeitige Austausch eines Heizkessels ohne Brennwert-technik gegen einen Öl- oder Gas- Brennwert-kessel ergibt eine Gesamtförderung von 2.000 €. 2. Für die Errichtung eines Pelletkessels (10 kW) mit neuem Pufferspeicher (300 l) erhalten Sie 2.900 € Förderung. Bei Kombination mit einer solarthermischen Anlage (10 m²) erhöht sich der  Förderbetrag auf 4.900 €. 3. Für die Errichtung einer Sole / Wasser-Wärme-pumpe (10 kW) mit neuem Pufferspeicher (30 l/kW) erhalten Sie eine Förderung von  3.300 €. Wenn Sie die Anlage mit einer so-larthermischen Anlage (10 m²) kombinieren, erhöht sich der Förderbetrag auf 5.300 €. Tipp  Informieren Sie sich noch in der Planungsphase, ob alle Fördervoraussetzungen erfüllt werden und wann der Förderantrag zu stellen ist. Informationen zu den Fördervoraussetzungen erhalten Sie auf der Internetseite des BAFA:  www.bafa.de (Energie / Erneuerbare Energien) Telefonische Auskunft unter 06196 908-625

Wie stelle ich einen Antrag?  → → Antrag online stellen oder herunterladen unter:  www.bafa.de → Energie → Erneuerbare Energien → → Das Antragsformular ausfüllen, ausdrucken  und unterschreiben. Die im Antrag genannten  Unterlagen beifügen. → → Den vollständigen Antrag samt Unterlagen (u. a. Fachunternehmererklärung und Rechnung) in-nerhalb von 6 Monaten nach der Inbetriebnahme der Anlage beim BAFA einreichen. Achtung: Anträge von Unternehmen, Freiberuflern und Landwirten sowie Anträge auf Solarkollektoran-lagen in Mehrfamiliengebäuden und Prozesswärme sind hiervon abweichend vor Beginn des Vorhabens zu stellen! (Details unter www.bafa.de) Hinweise zu den  Fördervoraussetzungen  → → Die Anlagen müssen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, die in den Förderricht-linien→zum→Marktanreizprogramm festgelegt sind. Weitere Informationen und eine Liste der förderbaren Anlagentypen finden Sie auf der Internetseite des BAFA. → → Ein hydraulischer→Abgleich der Heizungsanlage sorgt dafür, dass Räume effektiv beheizt werden und nur so viel Energie verbraucht wird, wie  nötig ist. Der hydraulische Abgleich zählt daher zu den Fördervoraussetzungen (Ausnahme: Solar-Basisforderung).

Impressum HerausgeberBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleLeitungsstab Presse- und SonderaufgabenFrankfurter Str. 29 - 3565760 Eschbornwww.bafa.de StandAugust 2012 Druck- BildnachweisTitelseite – © SOLVIS GmbH & Co KGSeite 1 – Quelle: D. Milde Photografic → → Effiziente Wärmepumpen und Biomasseanlagen sind in der Regel nur dann förderfahig, wenn mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A bzw. mit Energieeffizienzindex von höchstens 0,27 im Heizkreis eingebunden ist. Das gilt auch fur die Gewährung des Kesseltauschbonus. → → Es werden vorwiegend im Gebäudebestand errichtete Anlagen gefördert. Im Neubau förderfähig sind solarther-mische Anlagen in Mehrfamilienhäusern sowie Anlagen zur Bereitstellung von Prozesswärme. Zum Gebäudebe-stand zählen die Gebäude, für welche vor dem 01.01.2009 eine Bauanzeige erstattet oder ein Bauantrag gestellt wurde und welche bereits vor dem 01.01.2009 über ein Heizungssystem verfügten. Diese Druckschrift wird im Rahmen des Leitungsstabs „Presse- und Sonderaufgaben“ des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkont-rolle herausgegeben. Sie wird kostenlos abgegeben und ist nicht zum Verkauf bestimmt.