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Zertifiziertes Energiemanagement zahlt sich aus
ABB

Zertifiziertes Energiemanagement zahlt sich aus

Zertifiziertes Energiemanagement   zahlt sich aus –  profitieren Sie von unserem   Praxis-Know-how.

2  2CDC 512 081 B0101 Die Energiekosten sind für Unternehmen nicht  zuletzt auch durch die Energiewende und die damit  verbundene EEG-Umlage zu einem entscheidenden  Faktor für die Wirtschaftlichkeit ihrer Produktion und  damit für ihre Wettbewerbsfähigkeit geworden. Mit  einem Energiemanagementsystem lässt sich Energie  in fast allen Bereichen einsparen. Angesichts der  Entwicklung der Energiepreise machen sich solche  Systeme rasch und nachhaltig bezahlt.  Energiemanagement lohnt sich –  weil die Energie immer teurer wird  Quelle: Arepo Consult, Frontier economics /ewi, VIK, eigene Berechnungen; Stand: 4 /2012  Strompreisentwicklung für mittlere Betriebe bis 2014   14121008060402 0   2001 ´02 ´03 ´04  ´05 ´06  ´07 ´08 ´09  ´10 ´11 ´12  ´13 ´14 EEG 2012 ➔ 3,592  ct /kWhEEG 2013 ➔ 5,277  ct /kWhEEG 2014 ➔ 6,240  ct /kWh ct/kWh EEG Umlage Steuern und Abgaben Beschaffungskosten

2CDC 512 081 B0101  3 Kostenverlauf bei Anwendung kontinuierlicher Energiemanagementprozesse (Quelle: bafa; Stand 11.10.2013) + 5 % 0 – 5 % – 10 %– 15 %– 20 %– 25 %– 30 % Kosten 0 3   Jahre Steigender   Energieverbrauch Sinkende  Energie kosten    durch einfache Energiespar­ maßnahmen Weitere Energieeinsparungen aufgrund der Verbreitung von  effizienter Energieverwendung Energiesparen wird Teil  der Unternehmenskultur Unternehmensbeschluss zur Energie­ managementimplementierung Investition (z.B. Kauf energie­ effizienter Maschinen) Weitere Investitionen (z.B. techni­sche Verbesserung von Anlagen) Das Ziel: eine erhöhte Energieeffizienz  Unternehmen in Deutschland stehen zur Sicherung ihrer Wirtschaftlichkeit unter steigendem Druck, ihren Energie­verbrauch zu kontrollieren und effizienter zu gestalten.  Infolge der permanent steigenden Strompreise kommt  dem Energiemanagement und einer verbesserten Effizienz dabei eine wachsende Bedeutung für den wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen zu.  Energiemanagementsysteme helfen Unternehmen Energie zu sparen und ihre Energiekosten deutlich zu senken.  Die Politik hat dies erkannt und ein Programm aufgelegt, das die Zertifizierung von Energiemanagementsystemen fördert. Das Förderprogramm soll die Unternehmen dabei unterstützen, ihren Energieverbrauch systematisch und  kontinuierlich zu erfassen. Durch die gewonnenen Informa­tionen können diese dann Maßnahmen zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz ergreifen.

4  2CDC 512 081 B0101 Zertifiziertes Energiemanagement   lohnt sich doppelt – weil nach DIN EN ISO 50001 zertifizierte  Betriebe vom Staat entlastet werden Einsparpotenziale nach EEG 2014 § 40   Zertifizierung Energieverbrauch Anteilig EEG­Umlage Keine Alle Unternehmen 100 % 6,240  ct /kWh DIN EN 50001 1 ≤ 10 GWh /Jahr 10 % 0,624  ct /kWh DIN EN 50001 10 ≤ 100 GWh /Jahr 1 % 0,0624  ct /kWh DIN EN 50001 100 GWh /Jahr fix 0,05  ct /kWh   Konkrete Beispielrechnung   Verbrauch von 2 GWh /Jahr (10 % Anteil der EEG­Zulage) EEG ohne Zertifizierung  2 GWh x 6,240 ct /kWh = 124.800,00 € /Jahr EEG mit Zertifizierung   2 GWh x 0,624 ct /kWh = 12.480,00 € /Jahr Verbrauch von 10 GWh /Jahr EEG ohne Zertifizierung  10 GWh x 6,240 ct /kWh = 624.000,00 € /Jahr EEG mit Zertifizierung   10 GWh x 0,0624 ct /kWh = 6.240,00 € /Jahr Verbrauch von 50 GWh /Jahr (1 % Anteil der EEG­Zulage) EEG ohne Zertifizierung  50 GWh x 6,240 ct /kWh = 3.120.000,00 € /Jahr EEG mit Zertifizierung   50 GWh x 0,0624 ct /kWh = 31.200,00 € /Jahr Um die Ziele des Klimaschutzes und der Energie-   ein sparung strukturiert umzusetzen, hat der   Gesetz  geber gehandelt. Mit der überarbeiteten   DIN EN ISO 50001 werden alle Unternehmen   des produzierenden Gewerbes, die ein zertifiziertes  Energiemanagement einführen, mit deutlichen   Steuer- und Abgabenentlastungen belohnt. Immer  mehr Unternehmen nutzen die Chance, um auf  diesem Weg z. B. ihre Stromkosten zu senken und   ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

2CDC 512 081 B0101  5 Ein Energiemanagementsystem lohnt sich mehrfach  Am 15. Oktober 2013 haben die Übertragungsnetzbetreiber bekannt gegeben, die EEG­Umlage für das Jahr 2014 um 1,013 ct / kWh auf nunmehr 6,24 ct / kWh zu erhöhen. Alle nicht befreiten Stromkunden müssen den erhöhten Strom­preis seit dem 1. Januar 2014 für jede verbrauchte Kilowatt­stunde zahlen. Zum Erhalt der internationalen und intermodalen Wettbe­werbsfähigkeit der Unternehmen hat der Gesetzgeber eine Ausgleichsregelung erlassen. Demnach müssen produzie­rende Unternehmen nur einen Bruchteil dieser EEG­Umlage zahlen, wenn sie als stromintensiv gelten und sich nach DIN EN ISO 50001 zertifizieren lassen. Diese Voraussetzung ist nur dann gegeben, wenn das Unternehmen im abgeschlos­senen Geschäftsjahr einen Stromverbrauch von mindestens 1 GWh hatte und dieser mindestens 14 % der Bruttowert­schöpfung ausmacht. Zudem gilt auch der Spitzenausgleich im Rahmen der Energie­ und Stromsteuer nur noch für entsprechend zertifizierte Unternehmen. Durch die Einführung eines Energiemanagementsystems sparen die Unternehmen nicht nur die EEG­Umlage und den Spitzenausgleich ein. Nachweislich hilft schon das Messen, Analysieren und Bewerten, um kostenintensive Verbraucher aufzudecken. Deutliche Einsparungen sind so möglich. Die Einführung eines Energiemanagementsystems lohnt sich für die Unternehmen dadurch doppelt. Richtlinie erweitert Gruppe der Begünstigten   Seit dem 22. Juli 2013 ist die neue Richtlinie der Bundes­regierung zur Förderung von Energiemanagementsystemen in Kraft. Sie verfolgt das Ziel, nicht nur die Gruppe der strom intensiven Unternehmen zu begünstigen, sondern auch solche Unternehmen zu fördern, die eine planvolle Erfassung und Auswertung der Energieverbräuche erlauben und darauf aufbauend die Voraussetzung für die Umsetzung von effektiven Energieeffizienzmaßnahmen schaffen. Auch nicht stromintensive mittelständische Unternehmen kön­nen über diese Richtlinie somit jetzt Investitionszuschüsse erhalten. Ein Energiemanagementsystem bringt den Unternehmen außer Steuervorteilen und der Möglichkeit der Investitions­förderung weitere Vorteile. Ein solches System hilft ihnen auch, den Energiebedarf einzelner Prozesse und Anlagen zu lokalisieren, den Bedarf verlässlich zu planen und zu ver­bessern – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Energieeffizienz. Die höhere Transparenz und die Energieeinsparungen bieten den Unternehmen einen klaren geldwerten Nutzen.   

6  2CDC 512 081 B0101 Neue Richtlinie vom Bund Gefördert wird jetzt auch der nicht  stromintensive Mittelstand Entwiklung der eingegangenen Anträge auf Privilegierung 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Jahr Anträge 2012 813 2011 650 2013 2.055 2014 2.384 Anzahl antragstellender Unternehmen für 2014 im Vergleich Anzahl der Arbeit-  nehmer Anzahl   antragstellender  Unternehmen   10 11– 25 26 –100 101 – 250 251 – 1.000  1.001 100 0 200 300 400 500 600 700 800 900 1000 93 897 93 625 417 259 + 25 % + 125 % + 16 % KMU profitieren von der Richtlinie Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) war ein eige ­nes Energiemanagementsystem bislang häufig zu teuer.  Die neue Richtlinie des Bundes bietet auch ihnen jetzt die  Möglichkeit für mehr Energieeffizienz. Da die Energieprei­se in Deutschland langfristig einen Unsicherheitsfaktor darstellen und die betrieblichen Energiekosten nur durch verbesserte Energieeffizienz und optimierte Versorgung zu senken sind, sollten KMU diese Chance nutzen. Was gefördert wird Gefördert werden die Erstzertifizierung eines vollständig eingerichteten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 sowie eines Energiecontrollings nach definierten Anforderungen. Der Erwerb von Mess­, Zähler­ und Sensor­technologie sowie von Software für Energiemanagement­systeme wird ebenfalls gefördert. Die maximale Höhe der Förderung für die Erstzertifizierung eines Energiemanage­mentsystems nach DIN EN ISO 50001 beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Erwerb geeigneter Messtechnik und einer Energiemanagementsoftware wird mit bis zu 20 % der Ausgaben gefördert. Installationskosten, die mit der Investition in unmittelbarem Zusammenhang stehen, können pauschal mit 5 % der Nettoinvestitionskos­ten als zuwendungsfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Sowohl die Ausgaben für den Kauf der Software als auch für ihre Installation und für die Schulung des Personals im Umgang mit der Software können gefördert werden. Die Bundesregierung bietet produzierenden Unter neh men jetzt  einen zusätzlichen Anreiz, ein Energie mana gementsystem  einzuführen. Da die Richtlinie am 31. Dezember 2016 ausläuft,  sollten förderberechtigte Unternehmen schnell handeln. Stand 11.10.2013,  Quelle: BAFA 

2CDC 512 081 B0101  7 Energieberatung im Mittelstand  Die KfW unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit der Initiative „Energieeffizienz im Mittelstand“. Diese Initia­tive umfasst eine Beratungsförderung, die einen Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Beratungskosten ge­währt. Dabei wird zwischen einer Initial­ und Detailberatung unterschieden. Der Höchstzuschuss für eine Initialberatung beträgt dabei maximal 1.280 €. Mit bis zu 4.800 € wird die Detailberatung bezuschusst.  Informationen zu den jeweiligen Beratungsarten finden Sie unter http://energie-beratung.kfw.de Energie sparen mit Energiecontrolling  Kosten im Unternehmen lassen sich nicht nur über ein zerti­fiziertes Energiemanagement oder über Steuerentlastungen senken. Auch ein erfolgreiches Energiecontrolling kann den Energieverbrauch begrenzen – indem bestimmte Größen kontinuierlich beobachtet und geeignete Maßnahmen durch­geführt werden und eine ständige Erfolgskontrolle erfolgt. Denn nur Unternehmen, die ihre Energiedaten über einen bestimmten Zeitraum hinweg ermitteln, auswerten und dadurch auch evaluieren können, sind in der Lage entspre­chende Maßnahmen zur Energieeinsparung einzuleiten. Aus diesem Grund fördert der Bund auch die Zertifizierung eines Energiecontrollings mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.  Die Voraussetzungen für das Energiecontrolling sind in der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsyste­men wie folgt geregelt:–  Beauftragung eines Verantwortlichen durch die Leitung zur   Durchführung des Energiecontrollings in der Organisation – Erfassung und Analyse aller eingesetzten Energieträger–  Erfassung und Analyse aller Energie verbrauchenden   Anlagen und Geräte – Bewertung der Einsparpotenziale–  Integration der Ergebnisse in die Unternehmenspolitik   und Monitoring

DIN EN ISO 50001 Zertifizierung   Klare Vorgaben führen zum Ziel Mit der Einführung der neuen DIN EN ISO 50001 und  den zusätzlich geschaffenen Anreizen erhoffen sich die  Gesetzgeber in den Unternehmen systematische und nachhaltige Prozesse in Gang zu setzen, die den Ener-gieverbrauch in den Organisationen senken. Dabei  gelten für die Zertifizierung eines Betriebes klare Vor-gaben, die eine kontinuierliche und im Unternehmen  fest verankerte Verbesserung garantieren sollen.  Verwirklichen, aufrechterhalten und verbessern Um zertifiziert werden zu können, muss ein Unternehmen  zu allererst das Thema Energiemanagement fest in seine organisatorischen Abläufe integrieren und seine Energie­politik definieren. Es muss bestimmen, wie es den Anfor­derungen der Norm im Hinblick auf die Verringerung des Energieverbrauchs entsprechen möchte und in welchem Geltungs bereich und innerhalb welcher Grenzen das Ener­giemanagement gelten soll. Die definierten Kernelemente müssen dokumentiert und kommuniziert werden und für eine ständige Überprüfung und Verbesserung offen liegen. Jetzt gilt es Farbe zu bekennen Dazu gehört auch, dass das Top­Management sich ver­pflichtet diese Prozesse aktiv zu unterstützen und konti­nuierliche Verbesserungen einzufordern und extern darzu­legen. Zur Einführung des Energiemanagements müssen  alle erforderlichen Ressourcen bereitgestellt werden, d.h. Mitarbeiter, Fachkompetenz, Technologien und Finanzen.  8  2CDC 512 081 B0101

Ein stetiger Verbesserungsprozess   Der PDCA-Zyklus als Grundlage   für nachhaltigen Erfolg Des Weiteren sollte ein Beauftragter für diese Thematik be­nannt werden, der im Betrieb für die Aufrechterhaltung der Maß  nahmen sorgt, diese dokumentiert und für die Bewer­tung aufbereitet. Innerhalb des Unternehmens müssen alle Mit arbeiter im Bezug auf das Energiemanagement geschult  bzw. informiert und in die Verbesserung der Prozesse aktiv einbezogen werden. PDCA (Plan – Do – Check – Act) Erst die Implementierung des kompletten Prozesses für die neue DIN EN ISO 50001 ermöglicht einem Unternehmen die gewünschte Zertifizierung, die dann von einer Zertifi­zierungsstelle im Rahmen eines Audits geprüft und abge­nommen wird.  Plan: Energetische Bewertung des Unternehmens durch  die Definition relevanter EnPIs wie z.B. dem aktuellen Energie einsatz, der Erarbeitung fixer Energieziele und Fest­legung der dafür benötigten Geräte und Ressourcen. Do: Einführung der Aktionspläne im Unternehmen z.B. durch die Installation von Messgeräten zur Erfassung definierter EnPIs und der Lokalisierung von Einsparpotenzialen. Check: Analysieren und Auswerten der gewonnenen EnPIs sowie Errechnung erster konkreter Einsparpotenziale. Act: Ergreifung von Maßnahmen zur kontinuierlichen Sen­kung des Energieverbrauchs. Plan Energiepolitik und  Energieplanung Check Überprüfung, Messung Analyse; Audit Act Korrektur­ und Vor­ beugungsmaßnahmen,  Management­Review Do Verwirklichung und  Betrieb Kontinuierliche Verbesserung Zertifizierung  gemäß DIN EN  ISO 50001 2CDC 512 081 B0101  9

10  2CDC 512 081 B0101 Europa weist den Weg   EU-Energieeffizienz Richtlinie    verlangt noch mehr Ist die Zertifizierung eines Unternehmens nach DIN EN ISO  50001 derzeit noch freiwillig geht die neue Energie effizienz- Richtline der Europäischen Kommission deutlich weiter. So  schreibt sie z. B. bei größeren Renovierungen und Neu bauten den  Einbau von Zählern zur detaillierten Verbrauchs  datenerfassung  zwingend vor und forciert die Schaffung transparenter Kriterien  für Energieaudits in den Mitgliedstaaten. Weiter verlangt die  Richtlinie von den Ländern die Festlegung verbindlicher Ziele  im Bereich der Energieeinsparung bis 2020, die energetische  Sanierung von jährlich 3 % öffentlicher Gebäude sowie die  Einführung von Systemen zur Steigerung der Energieeffizienz   bei Endkunden durch die Energieversorger. Damit ist die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Energie­managementsystemen eigentlich geklärt, da entsprechen­de Investitionen früher oder später zwangsläufig anfallen werden.  Der Rahmen ist gesteckt In der europäischen Richtline (vgl. Artikel 8ff) werden die Mitgliedstaaten explizit dazu aufgefordert Programme auf­zustellen, die kleine und mittlere Unternehmen ermutigen sich einem Energieaudit zu unterziehen, um damit Energie­einsparpotenziale zu nutzen. Für große Unternehmen  sollten diese Audits verbindlich sein und regelmäßig erfol­gen, da hier die erzielbaren Einsparungen erheblich sein können.Die eingesetzten Audits sollen, nach den Vorstellungen  der Verantwortlichen in Brüssel, zudem die einschlägigen europäischen oder internationalen Normen wie z.B. der  EN ISO 50001 berücksichtigen.  Richtlinie 2012 /27 /EU des europäischen Parlaments und des Rates     vom 25. Oktober 2012

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12  2CDC 512 081 B0101 Wissen ist Macht   Verbrauchsdatenerfassung  mit ABB Know-how Die Norm verlangt zwingend die Definition von Energie-leistungskennzahlen für jedes Unternehmen. Diese sind in den meisten Fällen Kennzahlen für elektrische Ver-braucher, zu deren richtiger Einschätzung die Messdaten möglichst unmittelbar zuordenbar sein müssen. Hier kommen die Produkte von ABB ins Spiel, die auf den  unterschiedlichsten Ebenen diese Werte erfassen, über-mitteln, teilweise auswerten und ggf. sogar selbststän-dig steuernd oder regelnd eingreifen können. Rüsten Sie jetzt auf Unsere Produkte folgen bestehenden Standards und lassen sich dadurch sehr einfach in vorhandene Anlagen integrieren.  So ist die Realisierung der Anforderungen aus der neuen  DIN EN ISO 50001 in den meisten Fällen problemlos möglich. Unser breites Produktportfolio ermöglicht zudem die Um­setzung aller denkbaren Mess­ und Überwachungs aufgaben mit nur einem Partner – ABB. Mögliche Kommunikation  über: – M-Bus– Modbus RTU– KNX– Impulsausgang Mögliche Kommunikation  über: – Modbus TCP/IP– Modbus RTU– Profibus Verbrauchsdatenerfassung  mittels Energiezähler, Stromzähler,  Zwischenzähler, etc. Netzanalysegerät M2M Energiezähler der A-, B- und C-Reihe Elektrische Verbraucher Gas-Verbraucher Wasser-Verbraucher

2CDC 512 081 B0101  13 Die Visualisierung und Übernahme  der Daten in das EnMS erfolgt über  eine geeignete EnMS­Software Mögliches Auslesen der eingehen­den Daten über eine SPS AC500. Diese kann folgende Signale auslesen: – Modbus RTU– Modbus TCP/IP– Impulse –  M­Bus über einen   Pegelwandler Mögliche Kommunikation  über Modbus RTU Mögliche Kommunikation  über Impulsausgang Mögliche Kommunikation  über Impulsausgang Strommesssystem CMS Gaszähler Wasserzähler

14  2CDC 512 081 B0101 Begriffsdefinitionen Die wichtigsten Kürzel aus dem  Themenfeld zusammengefasst Gesetzestexte zu verstehen, ist schon  ohne  Abkürzungs   wirrwar  schwer  genug.  Daher haben wir die wichtigsten Kürzel  aus diesem Themenfeld hier zusammen­ gestellt und erläutert.   DIN EN 16001:  Die Vorgängernorm der aktuellen  DIN EN ISO 50001 zum Energiemanagement.  DIN EN ISO 50001: Europäische Norm zur Ausgestaltung zertifizierbarer Energiemanagement systeme. EEG Umlage: Zusätzliche Umlage, die aus dem Vorrang der staatlich  subventionierten, erneuerbaren Energien herrührt.   EnMs:  Energiemanagementsysteme, die neben einer Erfassung und Auswertung der Verbräuche auch fest definierte Prozesse zur Prüfung und Auswertung der Daten vorsehen sowie entsprechende Handlungsempfehlungen enthalten. EnPIs: Um eine Entwicklung im Energiever brauch messen und bewerten zu können, gilt es geeignete Energieleistungs­kennzahlen (EnPIs bzw. Energy Performance Indicators) zu definieren, die regelmäßig messbar sind und ver gleichbare Ergebnisse liefern. Diese können individuell für jedes Unter­nehmen definiert werden und sollen eine aussagekräftige Einschätzung ermöglichen. EU Energieeffizienz Richtlinie:  Richtlinie der Europäischen Union bzgl. der Implementie­rung von verbindlichen Energieeffizienzmaßnahmen in  den  Mit gliedstaaten. KMU:  Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003 /361 /EG der Europäischen Kommission betreffend der Definition für Kleinstunternehmen sowie für kleine und mittlere Unternehmen.

ABB Profi-Know-how Weitere Informationen zum Thema  Energiemanagement Diese Broschüren finden Sie im Internet, unter: http://www.abb.de/stotzkontakt  Dazu im Dowload­Bereich einfach die jeweilige Druckschrift Nummer in die Such­ maske eingeben und Broschüre als PDF­Datei laden. Energiemanage ment-  systeme in der Praxis So einfach ist effizentes  Energiecontrolling  Strommesssystem CMS Effizienz und Verfügbarkeit   auf einer neuen Ebene Energy Controller ECO –  die Analyse- und Reportingsoftware   für optimales Energiemanagement M2M Netzanalysegerät Neuer Maßstab für Effizienz Hauptkatalog 2014 Energiezähler Messen, Überwachen, Optimieren Detaillierte Prouktinformationen zum  CMS­Strommesssystem Druckschrift Nummer: 2CCC481001C0101 Informationen zur Verbrauchsanalyse­ und Repor­tigsoftware, Energy Controller ECO, der Soft­warelösung für effektives Energiemanagement Druckschrift Nummer: 2CDC512082B0101 Detaillierte Prouktinformationen zum  M2M  Netzanalyse gerät   Druckschrift Nummer: 2CDC445008B0101 Detaillierte Prouktinformationen zu  Energiezählern der A,­ B­ und C­Serie Druckschrift Nummer: 2CDC512074C0102 Praktische Anwendungs beispiele zur  Umsetzung eines Energiemanagementsystems in Mehrzweck­ und Industriegebäuden. Druckschrift Nummer: 2CDC512083B0101

Kontakt Hinweis:Technische Änderungen der Produkte sowie Än-derungen im Inhalt dises Dokuments behaltenwir uns jederzeit ohne Vorankündigung vor. BeiBestellungen sind die jeweils vereinbarten Be   - schaffenheiten maßgebend. Die ABB AG über-nimmt keinerlei Verantwortung für eventuelle Fehler oder Unvollständigkeiten in diesem Dokument. Wir behalten uns alle Rechte an diesem Doku-ment und den darin enthaltenen Gegenständen und Abbildungen vor. Vervielfältigung, Bekannt-gabe an Dritte oder Verwertung seines Inhaltes – auch von Teilen – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch die ABB AG verboten. Copyright© 2014 ABBAlle Rechte vorbehalten Druckschrift Nummer 2CDC 512 081 B0101  gedruckt in Deutschland (03  /14-5-ZVD) Ihr Servicepartner: