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Zentrale Vorhaben Energiewende - 10-Punkte-Energie-Agenda des BMWi
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Zentrale Vorhaben Energiewende - 10-Punkte-Energie-Agenda des BMWi

1 Zentrale Vorhaben Energiewende  für die 18. Legislaturperiode (10-Punkte-Energie-Agenda des BMWi)  1.  Erneuerbare Energien, EEG   ............................................................................................................................................................................................................. 4 2.  Europäischer Klima- und Energierahmen 2030   .......................................................................................................................................................   5 3.  Reform europäischer Emissionshandel   ............................................................................................................................................................................   5 4. Strommarktdesign   ..................................................................................................................................................................................................................................   6 5. Effizienzstrategie   ......................................................................................................................................................................................................................................   7 6. Gebäudestrategie   ......................................................................................................................................................................................................................................   8 7. Übertragungsnetze   .................................................................................................................................................................................................................................   9 8. Verteilernetze   ............................................................................................................................................................................................................................................   10 9. Monitoring   ..................................................................................................................................................................................................................................................   11 10.  Energiewende Plattformen   .........................................................................................................................................................................................................   11

2 Einleitung Durch die Energiewende wird unsere Energieversorgung sicherer, umweltfreundlicher und bleibt bezahlbar, da wir uns unab-hängiger machen von teuren Importen. Mit den Beschlüssen zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) einschließlich der Besonderen Ausgleichs regelung im ersten Halbjahr 2014 haben wir das EEG zukunftsfähig gemacht, einen anspruchs-vollen Ausbaupfad für die erneuerbaren Energien festgelegt und dafür gesorgt, dass stromintensive Produktion in Deutschland wettbewerbsfähig bleibt.  In den kommenden Jahren werden die erneuerbaren Energien zur dominierenden Stromquelle. Damit beginnt eine neue Phase der Energiewende.  Die „10-Punkte-Energie-Agenda“ enthält die zentralen Vorhaben der Energiewende in der 18. Legislaturperiode. Zusätzlich zu den Projekten im Stromsektor enthält sie auch die wichtigsten Vorhaben bei der Energieeffizienz und im Gebäudebereich. Durch die Agenda werden die einzelnen Handlungsfelder inhaltlich und zeitlich miteinander verzahnt. 

3 Gutachten  Grünbuch  W eißbuch  Marktdesign-Gesetz (EnWG-Novelle)  Aktionsplan  Energiee ffizienz  Erarbeitung  Sanierungsfahrplan  Szenariorahmen  2015  Netzentwicklungsplan 2015  Novelle Bundesbedarfsplangesetz  Evaluierung ARegV Novelle ARegV  Fortschrittsbericht  Monitoringbericht 2015 Monitoringbericht 2016  EEG  2.0  VO   Ausschrei- bungspilot   Pilotauktionen + Bau  Erfahrungs- bericht  EEG 3.0  (Ausschreibungen)  Erarbeitung ganzheitliche  Gebäudestrategie  Umsetzung  Aktionsplan Energiee ffizienz inkl. EED-Umsetzung  ENEV Prozess & EEWärmeG    EU 2030-Ziele  Entwicklung Governance 2030 Verhandlung neuer EU-Rechtsrahmen (EE, ETS etc.)  Reform ETS (Marktstabilitätsreserve) und Post 2020  2014   2015 2016   5   6   7   8   9   10   11   12   1   2   3   4   5   6   7   8   9   10   11   12   1   2   3   4   5   6   7   8   9   10   11   12   EEG   EU 2030/ETS   Strommarktdesign   Effizienzstrategie   Gebäudestrategie   Übertragungsnetze   Verteilernetze   Monitoring   Wichtigste Pr ojekte Energie w ende

4 1. Erneuerbare Energien, EEG Die aktuelle EEG-Novelle schafft die Grundlage dafür, eine wettbewerbliche Förderung erneuerbarer Energien zu testen. Um mit technologiespezifischen Ausschreibungen im vierten Quartal 2016 plangemäß beginnen zu können, werden wir bis Ende 2014 zunächst eine Verordnung für das Pilotprojekt Ausschreibungen Freiflächen-PV vorlegen. Auf deren Grundlage wollen wir das Pilotprojekt im Jahr 2015 durchführen und anschließend in einem Erfahrungsbericht bewerten. Die dabei gewonne-nen Erkenntnisse lassen wir in eine Ergänzung des EEG einfließen. Das EEG 3.0 soll den rechtlichen Rahmen dafür schaffen, ab Ende 2016 die Förderhöhe für erneuerbare Energien bei allen Technologien grundsätzlich durch wettbewerbliche Aus-schreibungen zu ermitteln. EEG  2.0  VO Ausschrei- bungspilot   Pilotauktionen + Bau  Erfahrungs- bericht  EEG 3.0  (Ausschreibungen)  Eckpunkte und  Konsultationen  Pilotausschreibungen  Beginn der  Ausschreibungen  EEG 2014   2015   2016       5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11 12

5 3. Reform europäischer Emissionshandel  Der Emissionshandel muss reformiert werden, um ausreichende Anreize für Investitionen in Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen zu setzen. Wir unterstützen daher den Vorschlag zur Einführung einer Markstabilitätsreserve zur raschen und nachhaltigen Reform des EU-Emissionshandels, die dabei helfen wird, die CO 2 -Preise zu stabilisieren und übermäßige  Schwan kungen zu vermeiden. Der bereits vorliegende Richtlinienvorschlag zur Marktstabilitätsreserve sollte insoweit angepasst werden, und könnte Mitte 2016 vom Rat beschlossen werden. Wir halten einen deutlich früheren Start des Mechanismus vor 2020, d.h. ab dem Jahr 2017, sowie eine Überführung der Backloading-Mengen in die Marktstabilitätsreserve für notwendig. Die angestrebten Beschlüsse des Europäischen Rates im Oktober 2014 zum Klimaschutzziel müssen konzeptionell umgesetzt werden und in ein Richtliniengesamtpaket für ETS Post 2020, einschließlich burden sharing und carbon leakage einfließen.   EU 2030/ETS  Europäischer Rat Juni:  „Stocktaking“ zu 2030    Europäischer Rat Oktober:  Entscheidung Zielstruktur,  Grundsatz ETS-Reform,  ggf. burden sharing     EU 2030 Ziele   (THG, EE, EnEff) Entwicklung Governance 2030 Verhandlung neuer EU-Rechtsrahmen (EE, ETS etc.)  Reform ETS (Marktstabilitätsreserve) und Post 2020    Ratsbeschluss RL- Vorschlag  Marktstabilitätsreserve  2014   2015   2016       5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11 12 2. Europäischer Klima- und Energierahmen 2030 Die laufenden Diskussionen zum europäischen Klima- und Energierahmen 2030 und zur Reform des europäischen Emissions-handels haben eine wichtige strategische Bedeutung für die künftige Ausrichtung der europäischen und nationalen Klima- und Energiepolitiken und somit für die erfolgreiche Umsetzung der Energiewende. Deshalb werden wir im Hinblick auf die auf dem Europäischen Rat im Oktober 2014 anstehende Entscheidung zur Zielstruktur und grundsätzlichen Reform des Emis-sionshandels weiter für unsere Positionen werben: Wir setzen uns für ein EU-internes Treibhausgasminderungsziel von min-destens 40 Prozent bis 2030 ein. Darüber hinaus sind aus unserer Sicht ein verbindliches EU-Erneuerbaren-Ziel von 30 Prozent bis 2030 sowie ein ambitioniertes und verbindliches Effizienzziel wichtig, dessen Höhe sich an den wirtschaftlichen Potentia-len orientiert. 

6 4. Strommarktdesign Das künftige Strommarkdesign muss für einen effizienten Kraftwerkseinsatz bei wachsenden Anteilen erneuerbarer Energien sorgen und zugleich Versorgungssicherheit  gewährleisten. Auf der Grundlage mehrerer Studien wollen wir bis zum Herbst ein „Grünbuch“ erarbeiten, mit dem verschiedene Optionen mit ihren Vor- und Nachteilen zur Diskussion gestellt werden. Der öffentlichen Konsultation soll ein „Weißbuch“ folgen, mit dem konkrete Maßnahmen vorgeschlagen werden. Es folgt die Umsetzung in Gesetze und Verordnungen. Parallel führen wir Gespräche mit unseren Nachbarstaaten und der EU-Kommis-sion, da gemeinsame Lösungen im Rahmen des europäischen Binnenmarkts Kostenvorteile aufweisen.  5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  Strommarktdesign Auch Aufnahme von  Einspeiseregelungen von  EEG und konventionellen  Anlagen  Gutachten  Grünbuch  Weißbuch  Marktdesign-Gesetz (EnWG-Novelle)  Veröffentlichung  Grünbuch  Veröffentlichung  Weißbuch  Abschluss  Konsultationen  Grünbuch  Abschluss  Konsultationen  Weißbuch  Ergebnisse Evaluierung  des KWK-Gesetzes  (Potentialanalyse)  Erstes Treffen mit  Nachbarstaaten –  Konsultation zur  Zusammenarbeit  2014   2015   2016       5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11 12

7 5. Effizienzstrategie In der nun vor uns liegenden Phase der Energiewende wird der Steigerung der Energieeffizienz maßgebliche Bedeutung zukommen. Dafür rücken wir die Verbrauchsseite in Zukunft noch stärker in den Fokus unserer Arbeit und bauen die Steige-rung der Energieeffizienz zur zweiten Säule der Energiewende aus.  Im Mittelpunkt steht der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE), dessen Eckpunkte wir Ende des Sommers veröffent-lichen wollen. Darin fassen wir die Effizienzziele sowie die Verantwortung der einzelnen Akteure zusammen, stärken den Energieeffizienzfonds als Finanzierungsinstrument und definieren die geeigneten Effizienzinstrumente. Außerdem setzen wir damit in Teilen die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie um. Unmittelbar nach dem angestrebten Kabinettsbeschluss im November 2014 beginnen wir mit der Umsetzung des NAPE. Effizienzstrategie Eckpunkte  Kabinetts- beschluss  Aktionsplan  Energieeffizienz  Umsetzung Aktionsplan Energieeffizienz inkl. EED-Umsetzung  Auftakt  Energiewende  Plattform Effizienz +  Beginn  Arbeitsgruppen  2014   2015   2016       5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11 12

8 Gebäudestrategie Erarbeitung  Sanierungsstrategie  Erarbeitung ganzheitliche  Gebäudestrategie  Auftakt  Energiewende  Plattform Gebäude  + Beginn  Arbeitsgruppen  Beitrag  Sanierungsfahrplan zum  Fortschrittsbericht  ENEV Prozess & EEWärmeG  Kabinettsbeschluss  ganzheitliche  Gebäudestrategie      5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11 12 2014   2015   2016       5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11 12 6. Gebäudestrategie Bis Ende des Jahres erarbeiten wir einen Sanierungsfahrplan, der den Sanierungsbedarf im Gebäudebestand langfristig defi-niert und darstellt, wie wir bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand erreichen. Dies ist wichtig für die Eigentü-mer/-innen, damit diese bei ihren Modernisierungsinvestitionen den zukünftigen energetischen Sanierungsbedarf berück-sichtigen können. Um die im Energiekonzept formulierten Ziele zu erreichen, setzen wir grundsätzlich auf die bewährten Anreizmaßnahmen für Effizienz und erneuerbare Wärme im Gebäudebereich und wollen diese verbessern und ausbauen. Im Anschluss daran steht die ganzheitliche Gebäudestrategie auf unserer Agenda, die im November 2015 vom Kabinett verab-schiedet werden soll. Sie wird unsere Gesamtstrategie für diesen Sektor, die den Strom-, Wärme- und Effizienzbereich inte-griert und alle dafür erforderlichen Maßnahmen umfasst (u. a. Stabilisierung und Aufstockung des CO 2  Gebäudesanierungs- programms, Fortführung des Marktanreizprogramms, Weiterentwicklung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz und der Energieeinsparverordnung (EEWärmeG/EnEV). 

9 Übertragungsnetze Entscheidung  BNetzA über NEP  und Vorlage bei  BReg   Szenariorahmen 2015   Netzentwicklungsplan 2015  Novelle Bundesbedarfsplangesetz  Entscheidung  BNetzA über NEP  2014  Berücksichtigung  Ausbaukorridor EEG,  Einspeisemanagement und Marktdesign  Entscheidung  BNetzA über  Szenariorahmen   2015  2014   2015   2016       5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11 12 7. Übertragungsnetze In der Netzentwicklungsplanung werden grundlegende Annahmen über die Entwicklung des deutschen Energiesystems in den kommenden Jahren getroffen. Diese Annahmen beziehen sich etwa auf die Zubaugeschwindigkeit von Erneuerbare-Ener-gien-Anlagen, ihre räumliche Verteilung über die Bundesländer sowie die Entwicklung des konventionellen Kraftwerksparks. Eine robuste Netzplanung darf nicht nur für eine Zukunft geeignet sein, sondern muss für verschiedene, realistische Szenarien ausgelegt werden. Auf der Grundlage von Vorschlägen der Übertragungsnetzbetreiber und nach öffentlicher Konsultation wird die Bundesnetz-agentur (BNetzA) bis zum Ende des Jahres 2014 über den neuen Szenariorahmen entscheiden. Auf dieser Basis wird der Netz-entwicklungsplan (NEP) 2015 entwickelt. Dieser neue NEP ist dann in der Lage, den künftigen Ausbau der Übertragungsnetze nicht nur mit den geplanten Ausbaukorridoren des reformierten EEG, sondern auch mit den grundlegenden Weichenstellun-gen hinsichtlich Einspeisemanagement und zukünftigem Marktdesign zu synchronisieren, bevor er Ende 2015 von der BNetzA genehmigt und der Bundesregierung vorgelegt wird. Er stellt die Basis dar für eine Novelle des Bundesbedarfsplange-setzes, die Anfang 2016 auf der Agenda steht.

10 8. Verteilernetze Nicht nur die Übertragungs-, sondern auch die Verteilnetze müssen wir fit für die Anforderungen der Energiewende machen. Denn ein Großteil der erneuerbaren Stromerzeugung wird über die Verteilnetze angeschlossen.  Diese Aufgabe einschließlich der Fragen der zukünftigen Netzentgeltsystematik wollen wir auf der Grundlage des Evaluie-rungsberichts der BNetzA (Evaluierungsbericht zur Anreizregulierungsverordnung Ende 2014) und den Ergebnissen der Netz-plattform-Studie „Moderne Verteilernetze für Deutschland“ angehen. Einen ersten Verordnungsentwurf zur Novellierung der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) werden wir auf den Erkenntnissen dieser Dokumente im Frühjahr 2015 vorlegen und dann konsultieren. Verabschiedet werden soll der Verordnungsentwurf durch das Bundeskabinett im Sommer 2015, damit die geänderte Verordnung im Herbst in Kraft treten kann.  5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  Verteilernetze  (Novelle ARegV  inkl. Netzentgeltsystematik) Evaluierung ARegV   Novelle ARegV    Verordnungs-Entwurf  Kabinettsbeschluss  Inkrafttreten der  geänderten  Verordnung  2014   2015   2016       5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11 12 Evaluierungsberichte   BNetzA und UBA 

11 9. Monitoring Um die Entwicklung der Energiewende kontinuierlich und detailliert zu beobachten und bei Zielabweichungen eingreifen zu können, hat die Bundesregierung den Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ ins Leben gerufen. Auf Basis eines jährlichen Berichts werden die Fortschritte bei den Gesamtzielen und der Stand der Umsetzung der Maßnahmen bewertet.  Im November wird die Bundesregierung einen zusammenfassenden, strategisch ausgerichteten Fortschrittsbericht vorlegen. Er richtet den Blick auch in die Zukunft und enthält eine Einschätzung, ob und inwieweit die Ziele des Energiekonzepts mittel- bis langfristig erreicht werden und welche neue Maßnahmen ergriffen werden müssen. Durch die tiefergehende Analysen auf der Grundlage einer mehrjährigen Datenbasis lassen sich Hemmnisse verlässlicher bewerten und der Bedarf für zusätzliche Maßnahmen besser einschätzen.  10. Energiewende-Plattformen Die frühzeitige Beteiligung gesellschaftlicher Gruppen an der Politikentwicklung ist uns wichtig. Dazu haben wir die in der letzten Legislaturperiode im Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium entstandenen Foren und Plattformen neu geordnet. In Zukunft wird es fünf Energiewende-Plattformen geben für Strommarkt (ehemals Kraftwerksforum und Platt-form Erneuerbare Energien), Effizienz, Energienetze, Gebäude sowie Forschung und Innovation.  5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  Monitoring Klärung  zusätzlicher  Instrumente und  Haushaltsmittel  zur Erreichung  der Effizienz- und  Klimaziele    Verabschiedung Fortschrittsbericht   im Kabinett  Fortschrittsbericht  Monitoringbericht 2015 Monitoringbericht 2016 2014   2015   2016       5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11  12  1  2  3  4  5  6  7  8  9  10  11 12 Energiewende-Plattformen  Plattform Strommarkt Plattform Gebäude Plattform Effizienz Plattform Forschung & Innovation Plattform Energienetze