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PV-Wechselrichter bei Hochwasser (DIN VDE 0132, BGI 8677)
Eigenerzeugungsanlagen stellen für Einsatzkräfte immer wieder eine neue Herausforderung dar.
ERNEUERBARE ENERGIEN 2 122 PV-Wechselrichter bei Hochwasser DIN VDE 0132, BGI 8677 Sven Bonhagen Eigenerzeugungsanlagen stellen für Einsatzkräfte immer wieder eine neue Herausforderung dar. Die Vorgehensweise bei der Brandbe-kämpfung und technischen Hilfeleistung im Bereich elektrischer An-lagen wird in der DIN VDE 0132 beschrieben. In vielen Feuerwehren wurden bereits Fortbildungen zum Thema „Brand eines Gebäudes mit PV-Anlage“ durchgeführt. Auch in den Landesfeuerwehrschulen kommt dieses Thema im Ausbildungsbereich der Gefahren an der Einsatzstelle zur Sprache. Hier wird oftmals die BGI 8677 „Elektrische Gefahren an der Ein- satzstelle“ als Ausbildungsgrundlage herangezogen. Auch die elektri-sche Gefährdung in überfluteten Bereichen wird in diesem Zusam-menhang behandelt. Das Modul 4 der von der Berufsgenossenschaft herausgegebenen Information geht insbesondere auf überflutete elek-trische Anlagen ein. Die BGI 8677 sollte im Rahmen der Ausbildungs-dienste in den ortswehren behandelt werden. Welche Gefahr besteht? Überschwemmungen können z. B. durch Hochwasser, Sturmflut, Rohrbruch, Löschwasser oder Unwetter entstehen. oftmals werden hierbei elektrische Anlagen wie z. B. Transformatorenstationen, Ka-belverteilerschränke und Hausinstallationen überflutet. Werden dabei auch elektrische Betriebsmittel überflutet, dürfen wir nicht davon ausgehen, dass die vorgeschalteten Schutzeinrich-tungen sicher auslösen. ob der Strom, der zum Fließen kommt, für eine Abschaltung der elektrischen Anlage ausreicht, hängt von vielen Faktoren ab, z. B.: Verschmutzungsgrad (Leitfähigkeit) des Wassers, Aufbau und Zustand der elektrischen Anlage oder Spannungshöhe. Es kann sogar vorkommen, dass an der Wasseroberfläche eine Bla-sen- und Wasserdampfbildung wahrzunehmen ist, da etwa an der Steckdose das Wasser zum Kochen gebracht wird. Die beiden Steck-dosenkontakte mit dem dazwischen liegenden Wasser stellen das Funktionsprinzip eines Wassererwärmers dar. jb2015_gt.indb 122 18.08.2014 13:19:14 Uhr
ERNEUERBARE ENERGIEN 2 123 Überflutete Bereiche zunächst nicht betreten Aus diesem Grunde sollte auch ein Mindestabstand zu dampfenden Kabelverteilerschränken und Transformatorenstationen eingehalten werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass diese weiterhin unter Spannung stehen. Somit ist die Einhaltung der Mindestabstän-de nach VDE 0132 erforderlich. Bei geschlossenen Systemen ist unter Beachtung der Abstände keine elektrische Gefährdung zu erwarten. Betritt eine Einsatzkraft aber einen überfluteten Bereich mit nicht abgeschalteter elektrischer Energiezuführung, kann in Abhängigkeit der Ausbildung des Spannungstrichters und der getragenen Einsatz-schutzkleidung ein lebensgefährlicher Körperstrom auftreten. Daher gilt folgende Grundregel, die jeder Einheitenführer kennen sollte: Überflutete Bereiche dürfen nicht betreten werden. Bevor überflutete Räume betreten werden, ist die Spannungsfrei- heit des Raumes sicherzustellen. Da oftmals nicht bekannt ist, wel-che Sicherungen dem betroffenen Bereich zugeordnet sind, sollte im Zweifelsfall durch den Verteilnetzbetreiber (VNB) die gesamte Strom-versorgung des Gebäudes abgeschaltet werden. Wechselrichter im überfluteten Bereich Die Netzspannungsseite kann durch Ausschalten der Endstromkreis- oder Hausanschlusssicherungen unterbrochen werden. Sind die Wechselrichter wie im Bild 1 im Keller untergebracht, besteht beim Betreten überfluteter Bereiche die Gefahr eines elektrischen Schlags durch die bei Sonnenlicht auftretenden Gleichspannungen. Bild 1: Im Keller montierte Wechselrichter Quelle: BFE jb2015_gt.indb 123 18.08.2014 13:19:15 Uhr
ERNEUERBARE ENERGIEN 2 124 Diese Spannung lässt sich im Normalfall nicht abschalten, da keine Trenneinrichtung vor Eintritt in den gefährdeten Bereich vorhanden ist. Die seit 2006 in der DIN VDE 0100-712 geforderte DC-Trennein-richtung befindet sich oftmals direkt am Wechselrichter. Somit kann die Trenneinrichtung die Gefahr nicht reduzieren, sie soll lediglich einen gefahrlosen Austausch des Wechselrichters ermöglichen. Eine Abschalteinrichtung, z. B. am Gebäudeeintritt, wird in keinem allge-meingültigen Regelwerk gefordert. Entsprechende Abschaltsysteme sind allerdings am Markt verfügbar und auch der Entwurf der Anwen-dungsregel VDE-AR-E 2100-712 „Mindestanforderungen an den DC-Bereich einer PVAnlage im Falle einer Brandbekämpfung oder techni-schen Hilfeleistung“ setzt sich mit diesem Thema auseinander. Eine Einsatzkraft wird solche Einrichtungen aber nur im Ausnah- mefall antreffen. Damit die Gefahr erkannt werden kann, empfiehlt es sich schon heute, entsprechende Warnhinweise auf das Vorhanden-sein einer PV-Anlage am Haus-anschlusskasten, Zählerschrank oder der Kellertreppe anzubrin-gen (Bild 2). Bevor der überflutete Be- reich betreten werden kann, ist die DC-Spannung abzuschalten. Hierfür ist es erforderlich, durch eine Elektrofachkraft oder dem Errichter der PV-Anlage die Lei-tungen spannungsfrei zu bekom-men. Hierfür kann es notwendig sein, die vorhandenen Leitungen kontrolliert zu trennen. Abschließende Betrachtung Die verantwortlichen Einheitenführer sollten bei der Erkundung des objektes in jedem Fall auf das Vorhandensein von Eigenerzeugungs-anlagen wie PV-Anlagen oder Kleinwindenergieanlagen achten. Über-flutete Bereiche sind immer hinsichtlich der elektrischen Gefährdung kritisch zu beurteilen und dürfen erst nach der Freischaltung betreten Bild 2: Warnhinweis zur Anbringung am Speisepunkt (TAB NS 2012) Quelle: BFE Jahrbücher Werben Sie mit Ihrem guten Namen z. B. mit Ihrem Firmenlogo auf der de-Jahrbuch-Titelseite Ruth Herling | Tel.: +�� (�) ���� �����-�� | Fax: +�� (�) ���� �����-�� | E-Mail: [email protected] Mehr Infos erhalten Sie unter http://shop.elektro.net/Jahrbuecher/Firmeneindrucke-Firmenaufl agen-oxid Bba_JB_Firmeneindruck_4c_120x45.indd 1 13.08.2014 11:27:01 jb2015_gt.indb 124 18.08.2014 13:19:16 Uhr
ERNEUERBARE ENERGIEN 2 125 werden. Die Freischaltung der betroffenen Bereiche sollte durch die Verteilnetzbetreiber oder Elektrofachkräfte erfolgen. Ein eigenständi-ges Auftrennen der PV-Leitungen ist dem Feuerwehrmann aufgrund der Lichtbogengefährdung untersagt. Im Internet kursierende Emp-fehlungen wie etwa „einen Sack Salz in das Wasser zu kippen“ oder „den Saugschlauch von oben in den Keller einzuleiten“ stellen keine zuverlässigen Schutzmaßnahmen gegen die elektrischen Gefahren dar. Sie sollten auf keinen Fall zur Anwendung kommen. Jahrbücher Werben Sie mit Ihrem guten Namen z. B. mit Ihrem Firmenlogo auf der de-Jahrbuch-Titelseite Ruth Herling | Tel.: +�� (�) ���� �����-�� | Fax: +�� (�) ���� �����-�� | E-Mail: [email protected] Mehr Infos erhalten Sie unter http://shop.elektro.net/Jahrbuecher/Firmeneindrucke-Firmenaufl agen-oxid Bba_JB_Firmeneindruck_4c_120x45.indd 1 13.08.2014 11:27:01 jb2015_gt.indb 125 18.08.2014 13:19:16 Uhr