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Nie wieder BGV A3 Prüffristen versäumen
ABB

Nie wieder BGV A3 Prüffristen versäumen

1 in Zusammenarbeit mit ABB STOTZ-KONTAKT, Heidelberg und dem Deutschen Elektrohandwerk Richtwerte für Prüffristen und Art der Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln nach der UVV BGV A3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

2 Definition Betriebsmittel • Ortsfeste Betriebsmittel sind festangebrachte Betriebsmittel oder Betriebsmittel, die keine Tragevorrichtung haben und deren Masse so groß ist, das sie nicht leicht bewegt werden können (DIN VDE 0100 T200 826- 16-06). • Ortsveränderliche Betriebsmittel sind Betriebsmittel, die während des Betriebes bewegt werden oder die leicht von einem Platz zu einem anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis ange- schlossen sind (DIN VDE 0100 T200 826-16-04). Durchführung von Wiederholungsprüfungen an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln Voraussetzung zur Durchführung der Prüfung ist es, daß die verantwortliche Elektrofachkraft die anzuwendenden elektrotechnischen Regeln, insbesondere DIN VDE 0105, „Betrieb von elektrischen Anlagen“ und DIN VDE 0701-0702 „Prüfung nach Instandsetzung, Änderung elekt- rischer Geräte - Wiederholungsprüfung elektrischer Geräte“ zur Verfügung hat, diese kennt und anwenden kann. Die zur Prüfung verwendeten Meßgeräte müssen der DIN VDE 0413 bzw. EN 61557 DIN 0404 entsprechen. Auszug aus der BGV A3 § 5 „Prüfungen“ (1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden 1. vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft und 2. in bestimmten Zeitabständen Die Fristen sind so zu bemessen, daß entstehende Mängel, mit denen gerechnet werden muß, rechtzeitig festgestellt werden. (2) Bei der Prüfung sind die sich hierauf beziehenden elektrotechnischen Regeln zu beachten (3) Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintragungen zu führen 1) (4) Die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme nach Absatz 1 ist nicht erforderlich, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, daß die elektrische Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen dieser Unfallverhütungsvorschrift entsprechend beschaffen sind. Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen werden und müssen in diesem Zustand erhalten werden. 1) Anmerkung: Nach VOB Teil C und DIN VDE 0105, Abs 5.3.101.5 sowie Betriebssicherheitsverordnung § 11 sind die Prüfungsergebnisse aufzuzeichnen (Prüfprotokoll).

3 Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel Prüffristen - Richtwerte für Gefährdungs- und Belastungs- analysen gemäß BetriebsSichV in Anlehnung an die BGV A3 Anlagen/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel 4 Jahre Auf ordnungsgemäßen Zustand (DIN VDE 0105-100) befähigte Person (z.B. Elektrofachkraft) Elektrische Anlagen und ortsfeste elektrische Be- triebsmittel in „Betriebsstät- ten, Räumen und Anlagen besonderer Art“ (DIN VDE 0100 Gruppe 700) 1 Jahr Schutzmaßnahmen mit Fehler- strom-Schutzeinrichtungen in nichtstationären Anlagen 1 Monat Auf Wirksamkeit (Messung der Feh- lerspannung und des Auslösestromes, Erdungswider-stands- messung) befähigte Person (z.B. Elektrofachkraft) oder elektrotechnisch unter- wiesene Person bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte Fehlerstrom-, Differenzstrom und Fehlerspannungs-Schutz- schalter - in stationären Anlagen - in nichtstationären Anlagen 6 Monate arbeitstäglich Auf einwandfreie Funk- tion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Benutzer Wiederholungsprüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel Anlagen/Betriebsmittel Prüffrist Art der Prüfung - Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (soweit benutzt) - Verlängerungs- und Geräteanschlußleitungen mit Steckvorrichtungen - Anschlußleitungen mit Stecker - Bewegliche Leitungen mit Stecker und Festanschluss Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate. Wird bei den Prü- fungen eine Fehler- quote 2% erreicht, kann die Prüffrist entsprechend ver- längert werden. Auf Baustellen, in Fertigungsstätten und Werkstätten oder unter ähnli- chen Bedingungen mindestens jährlich. In Büros oder unter ähnlichen Bedin- gungen mindestens alle zwei Jahre. Auf ordnungsgemäßen Zustand (Inaugenscheinnahme -Prüfung auf mech. Beschädigung-, Prü- fung der angewende- ten Schutzmaßnah- men zum Schutz bei indirektem Berühren und Isolationswider- standsmessung, im Einzelnen wie DIN VDE 0701-0702) befähigte Person (z.B. Elektrofachkraft), bei Verwendung ge- eigneter Mess- und Prüfgeräte auch elek- trotechnisch unterwie- sene Person Prüfer Prüfer Auf ordnungsgemäßen Zustand (DIN VDE 0105-100) befähigte Person (z.B. Elektrofachkraft)

4 Wiederholungsprüfung elektrischer Anlagen nach DIN VDE 0105-100/A1 Messungen, Meßverfahren und Werte-/Richtwerte für die Messung in Anlagen mit Schutzmaßnahmen im TN-/TT-System Meßaufgaben Meßverfahren Werte Isolationswiderstand des Schutz- leiters zu Neutral- und Außen- leitern Isolationswiderstandsmessung ≥ 300 Ω/V mit Verbraucher ≥ 1000 Ω/V ohne Verbraucher bei einer Netzspannung bis 500 V und einer Messspannung von 500 V Niederohmige Widerstandsmes- sung 1 Ω 2) Verwechslung Schutz- und Außenleiter Phasenprüfung oder Spannungsmessung gegen Erde Schutzpotentialausgleich und zu- sätzlicher Schutzpotentialausgleich Niederohmige Widerstandsmes- sung 1 Ω 2) Netzspannung Verwechslung Schutz- und Neu- tralleiter Niederohmige Widerstandsmessung Isolationswiderstandsmessung 1 Ω 2) Siehe Isolationswiderstands- messung Bei mehr als einer Fehlerstrom- Schutzeinrichtung für die ge- samte Anlage: • Richtige Zuordnung der Neutralleiter zu den jeweils von der FI-Schutzeinrichtung erfaßten Stromkreisen. • Schluß zwischen Neutralleitern unterschiedlicher FI-Schutz- einrichtungen 2) Praxiswert, in der Norm nicht festgelegt, abhängig von Querschnitt, Länge, Material Zusätzlich sind die Schutzeinrichtungen wie Überstrom-Schutzeinrichtung und Fehlerstrom-Schutzeinrichtung zu bewerten. Beispielhaft sei hier die Überprüfung der Schutzmaßnahmen im TN-System dargestellt. Schutzeinrichtung Meßaufgaben Meßverfahren Überstrom- Schutzeinrichtung Schleifenimpedanz Z U I s 0 a ≤ zw. Außenleiter und PE- bzw. PEN-Leiter (U 0 = Nennspannung gegen geerdeten Leiter, Ia = Abschaltstrom der Über- strom-Schutzeinrichtung) Messen der Schleifenimpedanz (Kurzschlußstrommessung) oder Rechnung bzw. Nachweis am Netzmodell Messen des Auslösestroms (I  ) und der Berührungsspannung (U B ) durch Erzeugen eines Feh- lerstroms sowie Feststellung, daß die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung spätestens bei Nennfehlerstrom (I n ) auslöst. Niederohmige Prü- fung des Schutzleiters Fehlerstrom- Schutzeinrichtung 1. U U B L ≤ und I I n Δ Δ ≤ (U L 50 V, max. zulässige Berührungsspannung) 2. Verbindung aller anderen Körper mit der zentralen Schutzleiterschiene Werte zur Beurteilung von Überstrom-Schutzeinrichtungen und Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen sind in der DIN VDE 0100 Teil 600 angegeben.

5 Meßaufgaben und Meßverfahren für die Wiederholungs- prüfungen an elektrischen Geräten nach DIN VDE 0701-0702 Meßaufgabe Meßverfahren Schutzklasse I Schutzklasse II Schutzklasse III Schutzleiter- widerstand niederohmige Widerstands- messung des Schutzleiters ≤ 0,3 Ω Bei Anschlussleitungen mit Bemessungsstrom von 16A bis max. 5 m; zuzüglich 0,1 Ω je weitere 7,5 m je- doch max. 1 Ω. Für andere Leitungen gilt als Grenzwert der errechnete Widerstands- wert. entfällt entfällt Isolations- widerstand ≥ 0,3 MΩ (Geräte mit eingeschalteten Heizelementen) ≥ 1 MΩ (Sonstige Geräte) ≥ 2 MΩ (Schalter, Temperaturregler usw. der Geräte müssen geschlossen sein) ≥ 250 kΩ (Schalter, Temperaturregler usw. der Geräte müssen geschlossen sein) Schutzleiter-/ Differenz-/ Ersatzableit- strom oder Strommess- zange Heizleistung ≤ 3,5 kW ≤ 3,5 mA (die Messmethode ist frei wählbar) Heizleistung 3,5 kW ≤ 1 mA/kW bis max.10mA. (bei Geräten der Schutz- klasse I mit Heizelementen, bei denen der geforderte Isolationswiderstand nicht erreicht wird) entfällt Berührungs- strom ≤ 0,5 mA (bei Geräten der Schutz- klasse I, deren berührbare leitfähigen Teile nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind) ≤ 0,5 mA Die Messung ist nur an be- rührbaren leitfähigen Teilen durchzuführen, die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind. entfällt entfällt

6 Prüfablauf der Wiederholungsprüfung an elektrischen Geräten nach DIN VDE 070�1-0702 Die Prüfungen sind nach einer angegebenen Reihenfolge durchzuführen und jede der Prüfungen muss bestanden sein, bevor mit der nächsten Prüfung begonnen wird. SK I SK II SK III Schutzleiterwider- stand 0,3 Ohm Isolations- messung 0,3 MOhm, Isolations- messung 2 MOhm Isolations- messung 0,25 MOhm 1 1 2 2 3 3,5 mA 3,5 mA Berührungs- od. Differenzstrom 0,5 mA Berührungs-/ Differenz-/ 0,5 mA Berührungsstrom 0,5 mA Prüfen der Schutzeinrichtungen Prüfen der Gerätefunktionen Prüfung Aufschriften Protokoll, ggf. Geräteaufkleber für nächsten Prüftermin 1 Bei Anschlussleitungen mit Bemessungsstrom weite re 7,5m, jedoch bis max. 1 Ohm. Für Wenn technisch nicht möglich, dass alle aktiven Teile im Gerät erfasste werden (z. B. bei Schaltnetzteilen endet die Messung am Netzanschluss), muss eine Ableitstrommessung durchgeführt werden. Die Messmethode ist f ei wählbar, bei r Die Messung ist nur an berührba ren leitfähigen Teilen durchzuführen, die nicht mit dem Schutzleiter verbunden sind. 2 3 von 16A bis max. 5m, zuzügl. 0,1 Ohm je Alternatives Messverfahren, wenn die ISO-Messung nicht durchführbar ist und das Gerät von der Erde isoliert werden kann. Ersatzableitstrom andere Leitungen gilt als Grenzwert der errechnete Widerstandswert. SK I - Geräten mit Heizelementen über 3,5 kW, gilt 1mA/kW bis max. 10mA. 2a 1,0 MOhm, Schutzleiter-/ Differenz-/ Ersatzableitstrom oder Strommesszange Schutzleiter-/ Differenz- strom/Strommesszange 2a 2Z

7 Büro Hotel Fabriken Banken Geschäfte Hallen Gasthäuser W erkstätten Baustellen Bauträger gewerbliche Betriebe Prüfbuch E-CHECK Betreiber GUV -V A3 öffentliche Bauten Prüfbuch Behörden Ämter Kirchl. Gebäude Heime Kindergärten Krankenhäuser Vereinshäuser E-CHECK V ermieter BGB 535 + 536 V ermieter Prüfprotokoll V e r m i ete r H a usv e r w a l t e r H au s - un d G r un d - ei g en tü m e r - O r g an i s a t i one n V ermieterhaftung Prüfung Gebäudeinstallation: Prüfung Geräte: Erstprüfung nach VDE 0100 T600 nach Änderung und V D E 0 7 0 1 - 0 7 0 2 Wiederholungsprüfung nach VDE 0105-100 Wiederholungsprüfung BGV A3 Berufsgenossenscha ftliche V orschrift (gesetzl. Unfallversicherer) GUV -V A3 G emeinde - U nfall v ersicherer VSG 1.4 V orschrift für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Landwirtschaft OLG Saarbr . 4 U 109/92, Urteil Celle V ermieterhaftung E-CHECK Betreiber Lassen Sie E-CHECKen BGV A3 E-CHECK BGB 535 private Nutzung private W ohnung Renovierer Einfamilienhaus- eigentümer W ohnungs- und Im - mobilienmakler Private Käufer von Immobilien V erkehrssiche - r u n g s pflicht Haftpflicht Prüfprotokoll

8 Die perfekt e Elektroinstallation D r u c k - N r . 2 C D C 0 0 2 0 0 9 B 0 1 0 6 ( 1 1 / 1 1 - 5 - Z V D ) Ä n d e r u n g e n v o r b e h a l t e n