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Bereitstellungs- und Abholbedingungen zur Übernahme von Altlampen bei SPOTABHOLUNGEN
LIGHTCYCLE

Bereitstellungs- und Abholbedingungen zur Übernahme von Altlampen bei SPOTABHOLUNGEN

Ordnungsgemäße Bereitstellung von Altlampen

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Bereitstellungs- und Abholbedingungen zur Übernahme von Altlampen bei SPOTABHOLUNGEN

Veröffentlicht: 18. Dezember 2020 · Kategorie: Broschüre

Ordnungsgemäße Bereitstellung von Altlampen

Aus diesem Dokument

INFORMATION Bereitstellungs- und Abholbedingungen zur Übernahme von Altlampen bei SPOTABHOLUNGEN Ordnungsgemäße Bereitstellung von Altlampen Die ordnungsgemäße Bereitstellung erfordert neben einer Mindestabholmenge und dem Einhalten der Sortier- und Getrennthaltungsvorgaben auch die Beachtung transporttechnischer Mindestanforderungen. Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Bereitstellung können unsere Dienstleister die Übernahme verweigern. Dadurch entstehende Zusatzkosten werden dem Auftraggeber der Spotabholung berechnet. Eine ordnungsgemäße Bereitstellung liegt in folgenden Fällen vor: 1. Einhaltung der Mindestabholmenge Die Mindestabholmenge für eine kostenlose Spotabholung beträgt 2 mit Gasentladungslampen und/oder LEDs gefüllte Behälter (Rungenpaletten/Gitterboxen) pro Abholung und Standort (Füllgrad >90%). Die Kosten einer vorherigen Behältergestellung sind vom Auftraggeber der Spotabholung zu tragen. 2. Keine Verunreinigungen, Fremdstoffe Gasentladungslampen und LEDs müssen getrennt gesammelt werden von  Verpackungsmaterialien, z. B. Folien, Kartons, Bündelungen  Lampen, die nicht dem ElektroG unterliegen  anderen Abfallmaterialien Die Hintergrundbeleuchtung von Bildschirmen darf nicht in den Behältern gesammelt werden. Bitte nicht so! 11/2019 Seite 1 von 3 INFORMATION 3. Transport- und Verladefähigkeit Die Bereitstellung muss getrennt nach Röhrenformen und Sonderformen erfolgen, wobei alle stabförmigen Lampen von 80 bis 150cm in die bereitgestellten Rungenpaletten...

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