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Beleuchtungsentsorgung mit LIGHTCYCLE
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Beleuchtungsentsorgung mit LIGHTCYCLE

Kennen Sie Ihre Pflichten bei der Entsorgung von Altleuchten und –lampen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz & neuem ElektroG ?

LIGHTCYCLE

Beleuchtungsentsorgung mit LIGHTCYCLE

Veröffentlicht: 18. Dezember 2020 · Kategorie: Broschüre

Kennen Sie Ihre Pflichten bei der Entsorgung von Altleuchten und –lampen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz & neuem ElektroG ?

Aus diesem Dokument

Wir machen Recycling einfach. Stand: 07/18 Kennen Sie Ihre Pflichten bei der Entsorgung von Altleuchten und –lampen nach Kreislaufwirtschaftsgesetz & neuem ElektroG ? Worum geht es? Für Geräte, die vor dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden (historische Altgeräte), ist immer der letzte Besitzer entsorgungspflichtig. Für Geräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden (Neu-Altgeräte), ist grundsätzlich der Hersteller in der Entsorgungspflicht. Allerdings können Hersteller und Nutzer davon abweichend vereinbaren, dass der Nutzer als Letztbesitzer die Entsorgungsverantwortung übernimmt. Beauftragt in diesem Fall der Letztbesitzer einen Elektroinstallateur mit der Demontage der Altleuchten und Altlampen, ist der Elektroinstallateur zu einer ordnungsgemäßen Entsorgung im Sinne des ElektroG verpflichtet. Seit dem 01.07.2012 definiert das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) den Begriff des Maklers für Abfälle. Ein Makler sorgt für die Bewirtschaftung von Abfällen für einen Dritten. Der Begriff sorgen ist damit identisch mit dem Begriff vermitteln. Das heißt, dass jeder, der eine Geschäftsbeziehung zwischen einem Besitzer von Abfällen und einem Entsorgungsdienstleister herstellt (ein Vertragsabschluss ist nicht erforderlich), makelt. Hierfür ist, je nach Abfallart, eine Anzeige oder Genehmigung bei der zuständigen Behörde erforderlich. Lightcycle verfügt über die erforderliche Anzeige / Genehmigung. Welche Pflichten müssen erfüllt werden? Laut neuem ElektroG §...

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