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Annahmebedingungen für die Abgabe von LED- und Gasentladungslampen an Großmengensammelstellen
LIGHTCYCLE

Annahmebedingungen für die Abgabe von LED- und Gasentladungslampen an Großmengensammelstellen

DIESE LAMPEN SIND GESONDERT ZU ENTSORTEN

LIGHTCYCLE

Annahmebedingungen für die Abgabe von LED- und Gasentladungslampen an Großmengensammelstellen

Veröffentlicht: 10. September 2017 · Kategorie: Broschüre

DIESE LAMPEN SIND GESONDERT ZU ENTSORTEN

Aus diesem Dokument

INFORMATION 09/2017 Annahmebedingungen für die Abgabe von LED- und Gasentladungslampen an Großmengensammelstellen Die Sammelstelle wird als freiwillige Sammelstelle i. S. d. § 16 Abs. 5 ElektroG im Auftrag der Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH, München betrieben. Alle Abfallbesitzer von rücknahmeverpflichteten LED- und Gasentladungslampen können ihre Altlampen kostenlos abgeben, sofern folgende Annahmebedingungen eingehalten werden: • • • • • • • Lampen müssen dem ElektroG unterliegen Lampen müssen sauber und trocken sein Lampen müssen unverpackt und ungebündelt sein Lampen sind, abhängig von ihrer Größe, in die entsprechenden Behälter einzusortieren Leuchtstoffröhren größer 150 cm Länge (i.d.R. Solarienröhren) sind separat in Lightcycle-Kartonagen zu sammeln Sammelbehälter müssen ADR-konform verschließbar und die Transportund Verladefähigkeit gewährleistet sein Lampenbruch ist in 30 bis 60 l Spannringfässern zu erfassen Die Einsortierung von Leuchtstoffröhren in die Rungenpaletten sowie Sonderformen in die Gitterbox erfolgt durch den Anliefernden - nach Vorgabe des Sammelstellenbetreibers. Für Servicedienstleistungen wie die Abholung, Entpackung, Sortierung und die Erstellung von Kundendokumenten können vom Sammelstellenbetreiber Serviceentgelte vom anliefernden Kunden verlangt werden. Gemäß § 50 Abs. 3 mit § 25 Abs. 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gelten die Nachweispflichten des § 50 nicht für die Sammlung von LED- und Gasentladungslampen für kollektive...

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