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ENDLICH KLARHEIT! UMRÜSTEN AUF LED-LAMPEN, OHNE NEUE CE-KENNZEICHNUNG
LEDVANCE

ENDLICH KLARHEIT! UMRÜSTEN AUF LED-LAMPEN, OHNE NEUE CE-KENNZEICHNUNG

Endlich gibt es Klarheit bei der Umrüstung bestehender Leuchten auf LED-Technologie.In einem neuen Whitepaper definiert der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) klare Kriterien, nach denen die bestehende CE-Kennzeichnung bei der Modernisierung von Leuchten auf LED-Technologie weiterhin gültig bleibt.

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ENDLICH KLARHEIT! UMRÜSTEN AUF LED-LAMPEN, OHNE NEUE CE-KENNZEICHNUNG

Veröffentlicht: 27. Mai 2024 · Kategorie: Flyer

Endlich gibt es Klarheit bei der Umrüstung bestehender Leuchten auf LED-Technologie.In einem neuen Whitepaper definiert der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) klare Kriterien, nach denen die bestehende CE-Kennzeichnung bei der Modernisierung von Leuchten auf LED-Technologie weiterhin gültig bleibt.

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LEDVANCE.DE ENDLICH KLARHEIT! UMRÜSTEN AUF LED-LAMPEN, OHNE NEUE CE-KENNZEICHNUNG Endlich gibt es Klarheit bei der Umrüstung bestehender Leuchten auf LED-Technologie. In einem neuen Whitepaper definiert der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) klare Kriterien, nach denen die bestehende CE-Kennzeichnung bei der Modernisierung von Leuchten auf LED-Technologie weiterhin gültig bleibt. EINE PERFEKTE LÖSUNG Die Grundlage bildet der EU-Blue-Guide (2022) und dessen Definition von "wesentlichen Änderungen an Produkten". Wenn bei der Umrüstung einer bestehenden Leuchte mit alter Beleuchtungstechnologie auf LED-Technologie keine wesentlichen Änderungen an Leistung, Anwendung oder Konstruktion vorgenommen werden, entsteht kein neues Produkt. Der Elektriker, der die Umrüstung vornimmt, wird somit nicht zum Hersteller und eine neue CE-Konformitätserklärung ist nicht erforderlich. Zusammen mit der 1:1-Retrofit-Lösung wird die Umrüstung bestehender Leuchten auf effiziente LED-Lampen somit sehr einfach und kostengünstig. GEHÄUSE BEHALTEN Der ZVEI bietet Orientierung: Wenn gemäß dem EU-Blue-Guide (2022) keine wesentlichen Änderungen vorgenommen werden, handelt es sich nicht um ein neues Produkt und die Person, die das Produkt umrüstet, wird nicht zum Hersteller. Nach dem Lampenverbot im Jahr 2023 hat die Mehrheit der Branche entweder eine einfache 1:1-Retrofit-Lösung (wenn technisch möglich) oder eine komplett neue LED-Leuchte beim Wechsel auf LED-Technologie...

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