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Lebensretter Rauchwarnmelder
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Lebensretter Rauchwarnmelder

Die wichtigsten Informationen zu Rauchwarnmeldern verständlich zusammengefasst (ELEKTRO+)

Lebensretter Rauchwarnmelder

Impressum Herausgeber: GED Gesellschaft für Energiedienstleistung GmbH & Co. KG Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Redaktion und fachliche Bearbeitung: Arbeitskreis Kommunikation der Initiative ELEKTRO+ Bildnachweis: Abus, Forum Brandrauchprävention e. V.,   Gira, Hager, Jung, KRIWAN Testzentrum,  VdS Schadenverhütung Copyright: GED Gesellschaft für Energiedienstleistung GmbH & Co. KG, 2017 1. Auflage Mai 2017 © GED 2017 Alle Rechte vorbehalten, insbesondere das Recht  der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der  Übersetzung. Die gesamte Broschüre oder Teile  der Broschüre dürfen in jeglicher Form nicht ohne  schriftliche Genehmigung des Herausgebers repro- duziert, vervielfältigt oder verbreitet werden. Trotz  größtmöglicher Sorgfalt bei der Bearbeitung der  Broschüre ist jegliche Haftung für Aktualität, Richtig- keit und Vollständigkeit des Inhalts ausgeschlossen. 

3 Rauchwarnmelder können   Leben retten Die meisten Todesopfer von Bränden ersticken im Schlaf, da der Geruchssinn in dieser Zeit nicht aktiv ist. Wer den beißenden Rauch nicht rechtzeitig bemerkt, hat kaum eine Chance. Schon wenige Atemzüge mit Brandrauch können tödlich sein. Ein Rauchwarnmelder sorgt bei Rauch entwicklung mit seinem durchdringenden Ton dafür, dass die Bewohner aufwachen und sich rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Laut Informationen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich die Anzahl der Brandtoten im Jahr von 800 auf etwa 400 halbiert. Diese Entwicklung ist nicht zuletzt auf die Ausstattung deutscher Haushalte mit Rauchwarnmeldern zurückzuführen.  Auch der Gesetzgeber hat die lebensrettende Funktion in Sachen Brandschutz erkannt: In mitt-lerweile allen Bundesländern gilt die Rauchwarn-melderpflicht, teilweise noch mit Übergangs-fristen. Nach Schätzungen des GDV haben aktuell knapp über 50 Prozent der deutschen Haushalte Rauchwarnmelder installiert. Bis allerdings alle privaten Haushalte mit den Meldern ausgestattet sind, wird es noch einige Jahre dauern. Sicherheit durch Rauchwarnmelder Optimaler Brandschutz   in jedem Raum Weil niemand vorhersehen kann, wo und wann ein Feuer ausbricht, ist die Montage von Rauchwarnmeldern an mehreren Stellen in der Wohnung verpflichtend vorgeschrieben. Eine Zusammenstellung von Vorschriften der Bundes-länder findet sich auf den Seite 8, 9 und 10.  In eingeschossigen Wohnungen muss je ein Rauchwarnmelder in die Schlaf- und Kinder-zimmer sowie im Flur installiert werden. Bei mehreren Etagen, z. B. in Einfamilienhäusern, sind Rauchwarnmelder zusätzlich in den Fluren jedes Stockwerks vorzusehen. Bei sehr großen oder verwinkelten Räumen sind u. U. weitere Rauchwarnmelder erforderlich. In Kellern und Treppenhäusern außerhalb der Wohnung müs-sen keine Warnmelder installiert werden. Wer Rundumschutz wünscht, sollte in allen Räumen einen Melder installieren (Bild 2). Bild 1: Rauchwarnmelder reagieren sofort   bei Rauchentwicklung Keller Dachboden O O Küche Flur Flur P P Kind Eltern Wohnzimmer P O P O P Verpflichtende Anbringung Optionale  Anbringung O Optional: Rauchwarnmelder mit Hitzewarnfunktion O Bild 2 : Anordnung von Rauchwarnmeldern in einem mehrgeschossigen Gebäude

4 Moderne Rauchwarnmelder können mit Hilfe von Dübeln und Schrauben oder mit einem VdS-zer-tifizierten Magnet-Klebe-System ohne Bohr- und Schraubarbeiten an der Raumdecke angebracht werden (Bild 3).  Rauchwarnmelder sind dabei möglichst in der Raummitte zu montieren, mindestens aber mit 50 cm Abstand zu anderen technischen Geräten (Leuchten) und zur Wand (Bild 4). Der Melder darf nicht mit Wandfarbe übermalt werden, da das Gerät dann nicht mehr zuverlässig funktioniert. Raucheindringungsöffnungen, die z. B. durch Staub verschmutzt sind, sollten gereinigt werden.  Zertifizierte Rauchwarnmelder erkennen frühzeitig Rauch und lösen mit einem bis zu 110 dB lauten Signalton über mindestens 4 Minuten Alarm aus. Funktionsprüfung Die Funktionsbereitschaft muss bei einem Rauchwarnmelder regelmäßig überprüft werden. Qualitätsgeräte erledigen dies selbstständig einmal pro Minute. Darüber hinaus ist nach DIN EN 14676 eine regelmäßige Betätigung des Prüf-knopfes Vorschrift, um die Einsatzbereitschaft und Funktionsfähigkeit des Gerätes zu  überprüfen.  Batteriewechsel Der Batteriewechsel hat nach Angaben des Herstellers zu erfolgen oder dann, wenn der Rauchwarnmelder eine entsprechende Meldung aussendet. Melder mit integrierter Lithiumbatterie garantieren eine Betriebsdauer von 10 Jahren. Damit entfällt der regelmäßige Batteriewechsel. Installation und Betrieb Raummitte 50 cm 50 cm 50 cm Montageort:  optimal  möglich  nicht möglich  Bild 4: Anbringungsorte und Abstände, die eine einwandfreie Funktion gewährleisten Bild 3: Rauchwarnmelder sind einfach anzubringen

5 Bei Rauchwarnmeldern ist es sinnvoll, auf geprüf-te Qualität zu setzen. Unbedingt zu beachten ist, dass das CE-Zeichen alleine nicht genügt. Es gibt nur Auskunft darüber, ob ein Produkt in Europa verkauft werden darf, informiert aber nicht über die Qualität.  Geprüfte Sicherheit Bei der DIN 14604 (oder auch DIN EN 14604) handelt es sich um eine europäische Pro-duktnorm. Sie legt die Anforderungen für die technischen Voraussetzungen und Prüfverfahren von Rauchwarnmeldern fest. Weiterhin definiert sie die Standards, die Rauchwarnmelder erfüllen müssen, damit sie im europäischen Raum ver-kauft werden können. Die Richtlinie vfdb14-01 ist als Ergänzung zur DIN14604 anzusehen. Rauchwarnmelder nach der Richtlinie sind nach strengeren Anforderungen getestet und bieten damit erhöhte Sicherheit. Höchste Qualitätsstandards  Das Q-Zeichen (Bild 4a) ist ein unabhängiges Qualitätszeichen für Rauchwarnmelder mit er-weiterter Qualitätsprüfung und steht für geprüf-te Langlebigkeit und Reduktion von Fehlalarmen. „Q” wird in Verbindung mit den Prüfzeichen der Prüfinstitute VdS Schadenverhütung (Bild 4b) oder Kriwan Testzentrum (Bild 4c) verwendet. Bild 4: Q-Zeichen in Verbindung mit einem Prüfistitut Bild 5: Moderne Rauchwarnmelder genügen heute den höchsten Qualitätsstandards a) b) c)

6 Funkrauchwarnmelder Ein noch besserer Schutz kann erreicht werden, wenn Rauchwarnmelder miteinander vernetzt sind. Sie geben das Signal im Brandfall an die anderen Melder im Gebäude weiter und lösen damit gleichzeitig Alarm aus, wenn einer der Melder Rauch erfasst. Das ist zum Beispiel von Vorteil, wenn Räume weit voneinander entfernt liegen und ein einzelner Alarm möglicherweise nicht wahrgenommen werden kann (Bild 6).  Internetfähiges Sicherheitssystem Funkrauchwarnmelder der neuen Generation las-sen sich über ein Gateway mit dem Internet-Rou-ter zu einem zuverlässigen Online-Funkrauch-meldersystem verbinden (Bild 7). Im Alarmfall geht dann, neben der direkten Alarmauslösung vor Ort, eine Meldung auf ein Smartphone oder Tablet mit exakten Angaben zum Wohnungs-standort und der Temperatur sowie der Informa-tion, welches Zimmer betroffen ist. Vernetzung Dachboden Küche Flur Flur Kind Eltern Wohnzimmer Auslösender Rauchwarnmelder Funkweiterleitung an alle anderen Rauchwarnmelder Bild 6: Funkrauchwarnmel- der können drahtlos mit- einander vernetzt werden Bild 7: Ein internetfähiges System meldet Rauchentwick- lung direkt auf das Smartphone IP-Gateway Router Funkrauchwarnmelder Rauchwarnmelder-App ALARM

7 Sonderfall Küche Die meisten Wohnungsbrände entstehen in der Küche. Der Herd ist Brandursache Nummer eins. Herdbrände entstehen häufig durch auf der Kochplatte abgelegte Gegenstände sowie durch Fett-, Öl- und Kochgutbrände. Trotzdem ist hier, wie auch im Bad, kein Rauchwarnmelder vorge-schrieben. Grund ist, dass Fehlalarme, z. B. durch Wasserdampf, nicht ausgeschlossen sind. Abhilfe schaffen hier spezielle Rauchwarnmelder mit einem Zwei-Kammer-Messsystem (Bild 8). Sie unterscheiden zwischen Wasserdampf und gefährlichem Rauch. Fehlalarme sind dann nahe-zu ausgeschlossen. Außerdem schlägt die spezi-elle Bi-Sensor-Prozessor-Technologie auch schon bei auffälliger Hitzeentwicklung Alarm. Diese entsteht beispielsweise bei Schwelbränden, oft noch bevor eine Flamme sichtbar wird. Mehr Sicherheit   mit einem Herdwächter Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung von Brandentwicklung in der Küche ist der Herd-wächter (Bild 9). Ein Sensor beobachtet den Herd, misst Zeit, Temperatur und Stromverbrauch, re- gistriert Kochbewegungen und gleicht die Daten permanent ab. Erfasst der Sensor einen abrupten Temperaturanstieg oder ungewöhnliche Bewe-gungen, schlägt er Alarm. Kann der Alarm nicht innerhalb von 15 Sekunden ausschaltet werden, unterbricht die Steuer-einheit direkt die Stromzufuhr. Der Herd kühlt automatisch ab.  Bild 9: Herdwächter sorgen für Sicherheit in der Küche Bild 8: In der Küche sollten spezielle Rauchwarnmelder eingesetzt werden

8 Hamburg Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Berlin Sachsen Brandenburg Bayern Thüringen Baden-Württemberg Saarland Rheinland-Pfalz Hessen Bremen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Einbaupflicht für Neu- und Umbauten und bestehende Wohnungen Einbaupflicht für Neu- und Umbauten sowie Übergangsregelungen   für bestehende Wohnungen Einbaupflicht für Neu- und Umbauten sowie aktuell keine Verpflichtung   für bestehende Wohnungen  Einbaupflicht in den einzelnen Bundesländern •  Verantwortlich für den Einbau ist   der Eigentümer•  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft ist   der unmittelbare Nutzer der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung Bayern • Einbaupflicht für Neu- und Umbauten • Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen bis    31. Dezember 2017• Verantwortlich für den Einbau ist    der Eigentümer•  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft   ist der unmittelbare Nutzer der Wohnung,   es sei denn, der Eigentümer   übernimmt die Wartung Berlin • Einbaupflicht für Neu- und Umbauten •  Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen bis   31. Dezember 2020 • In Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen)    und Fluren, über die Rettungswege von   Aufenthaltsräumen führen•  Verantwortlich für den Einbau ist   der Eigentümer •  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft   ist der Nutzer Brandenburg • Einbaupflicht für Neu- und Umbauten• Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen bis    31. Dezember 2020•  In Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen)  und Fluren, über die Rettungswege  von Aufenthaltsräumen führen •  Verantwortlich für den Einbau ist   der Eigentümer •  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft   ist der Eigentümer Bremen •  Einbaupflicht für Neu- und Umbauten und   bestehende Wohnungen • In Schlafzimmern, Kinderzimmern und    Fluren, über die Rettungswege von Aufenthalts-   räumen führen Geregelt ist die Rauchwarnmelderpflicht in den Landesbauordnungen der Bundesländer (Bild 10 und 11):  Baden-Württemberg •  Einbaupflicht für Neu- und Umbauten und   bestehende Wohnungen •  In Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungs- gemäß Personen schlafen, sowie Flure, über  die Rettungswege von solchen  Aufenthalts räumen  führen Gesetzliche Regelungen im Detail Bild 10: Die Einbaupflicht ist in den Landesbauordnungen der Bundesländer geregelt

9 • Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer•  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft ist der  Nutzer der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung Rheinland-Pfalz •  Einbaupflicht für Neu- und Umbauten und  bestehende Wohnungen• In Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren,     über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen   führen Hamburg Schleswig-Holstein Mecklenburg-Vorpommern Berlin Sachsen Brandenburg Bayern Thüringen Baden-Württemberg Saarland Rheinland-Pfalz Hessen Bremen Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt Einbau: Eigentümer/Wartung: Nutzer Einbau und Wartung: Eigentümer Verpflichtungen für Eigentümer und Nutzer •  Verantwortlich für den Einbau ist   der Eigentümer•  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft ist   der unmittelbare Nutzer der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung Hamburg •  Einbaupflicht für Neu- und Umbauten   und bestehende Wohnungen •  In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über  die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen •  Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer•  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft   ist der Eigentümer Hessen •  Einbaupflicht für Neu- und Umbauten   und bestehende Wohnungen •  In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über  die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen • Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer•  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft ist der  unmittelbare Nutzer der Wohnung, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung Mecklenburg-Vorpommern •  Einbaupflicht für Neu- und Umbauten und   bestehende Wohnungen •  In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über  die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen • Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer•  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft ist  der  Eigentümer, falls nichts anderes vereinbart wurde Niedersachsen •  Einbaupflicht für Neu- und Umbauten und   bestehende Wohnungen •  In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über  die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen • Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer•  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft   ist der Nutzer der Wohnung, es sei denn, der  Eigentümer über nimmt die Wartung Nordrhein-Westfalen •  Einbaupflicht für Neu- und Umbauten und für  bestehende Wohnungen  •  In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über  die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen Bild 11: Einbau- und Wartungsverpflichtungen auf einen Blick

10 • Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer•  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft   ist der Eigentümer Saarland •  Einbaupflicht für Neu- und Umbauten und   bestehende Wohnungen •  In Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren,  über die Rettungswege von    Aufenthalts räumen  führen• Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer•  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft   ist der Eigentümer Sachsen •  Einbaupflicht für Neu- und Umbauten   mit Baubeginn nach dem 31. Dezember 2015 •  Für ältere Wohnungen gibt es aktuell   keine Verpflichtung •  In Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungs- gemäß Personen schlafen (ausgenommen Küchen) und in Fluren, über die Rettungswege  von Aufenthaltsräumen führen • Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer•  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft   ist der Mieter, es sei denn, der Eigentümer    übernimmt die Wartung Sachsen-Anhalt • Einbaupflicht für Neu- und Umbauten•  Nachrüstpflicht für bestehende Wohnungen bis   31. Dezember 2020 •  In Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen)  und Fluren, über die Rettungswege von  Aufenthaltsräumen führen • Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer•  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft   ist der Eigentümer Schleswig-Holstein •  Einbaupflicht für Neu- und Umbauten und   bestehende Wohnungen •  In Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren,  über die Rettungswege von    Aufenthaltsräumen führen• Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer•  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft ist der  Nutzer der Wohnung, es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung Thüringen • Einbaupflicht für Neu- und Umbauten • Einbaupflicht für bestehenden Wohnungen    bis 31. Dezember 2018• In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über    die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen• Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer•  Verantwortlich für die Betriebsbereitschaft   ist der Eigentümer Bild 12: Schlafzimmer sind besonders gefährdete   Bereiche – hier besteht Einbaupflicht

11 Rauchwarnmelder sollten nur von geschulten Fachkräften installiert werden. Diese wissen, worauf bei der Installation zu achten ist. Sie beherrschen auch den Einbau der beschriebenen vernetzten Lösungen und können auf einen möglichen Mehrbedarf hinweisen. Außerdem stellen sie sicher, dass nur geprüfte Markenpro-dukte verbaut werden.  Über die Fachhandwerkssuche des Elektrohand-werks findet Sie den qualifizierten Fachbetrieb: www.e-handwerk.org/fachbetrieb-finden.html Weitere Informationen über Rauchwarnmel der erhalten Sie auf der Seite: www.rauchmelder-lebensretter.de www.e-handwerk.org/fachbetrieb-finden.html www.rauchmelder-lebensretter.de  Weitere Informationen 

Initiative ELEKTRO+Reinhardtstraße 3210117 BerlinFon +49 (30) 300 199-0Fax +49 (30) 300 [email protected] Weitere Informationen unter www.elektro-plus.com