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Kennzeichnung von Leitungen durch alphanumerische Zeichen
Auszug aus dem Fachbuch "VDE 0100 und die Praxis", erschienen im VDE Verlag.
701 19 Neben diesen grundsätzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung gibt es na-türlich auch Ausnahmen. So kann nach DIN VDE 0100-510 Abschnitt 514.3.Z3 bis Z5 die durchgehende farbliche Kennzeichnung Grün-Gelb entfallen bei: • konzentrischen Leitern von Kabeln/Leitungen • metallischen Schirmen oder Bewehrungen von Kabeln/Leitungen, die als Schutzleiter oder PEN-Leiter verwendet werden • blanken Leitern von Freileitungen • Kabeln/Leitungen, die eine Isolierung haben, die nicht durch Farbe gekenn- zeichnet werden kann (beispielsweise mineralisolierte Kabel/Leitungen); in diesem Fall müssen die Schutzleiter mit zusätzlichen grün-gelben Markierun-gen an den Enden versehen werden • blanken Leitern, bei denen eine Kennzeichnung auf Dauer wegen Umweltein- flüssen wie aggressive Atmosphäre nicht möglich ist • metallischen Konstruktionsteilen oder fremden leitfähigen Teilen, die als Schutzleiter verwendet werden • einadrigen Kabeln und Leitungen, wenn für sie z. B. bei größeren Querschnitten (ab 16 mm 2 ) nach der entsprechenden Betriebsmittelnorm keine grün-gelbe Isolierung erhältlich ist; dies gilt allerdings nur dann, wenn eine zusätzliche blaue und grün-gelbe Markierung an jeder Anschlussstelle angebracht wird Werden blanke Leiter oder Sammelschienen als Schutzleiter verwendet, müssen diese mit geschlossen aneinander liegenden, gleich breiten grünen und gelben Streifen, von denen jeder zwischen 15 mm und 100 mm breit ist, gekennzeichnet sein, und zwar entweder über die gesamte Länge eines jeden Leiters oder in jedem Feld oder Fach oder Gehäuse oder an jeder zugänglichen Stelle. Wird Klebeband verwendet, muss zweifarbiges Band verwendet werden. Ausnahmen hierzu wurden bereits in der zuvor angegebenen Liste genannt. 19.9.6 Kennzeichnung durch alphanumerische Zeichen Die Kennzeichnung durch alphanumerische Zeichen dient zur Kennzeichnung von Leitungen innerhalb einer Leitergruppe. Die Kennzeichnung muss eindeutig unterscheidbar, dauerhaft und gut erkennbar sein. Die alphanumerischen Zeichen müssen in starkem Kontrast zur Farbe der Isolierung stehen. Es sind arabische Ziffern zu verwenden. In der DIN EN 50334 (VDE 0293-334) wird die Kennzeichnung mittels Ziffern beschrieben. Um eine gewisse Abgrenzung der einen von der anderen Kennzeich-nungsart zu erzielen, wurde in dieser Norm in einer Anmerkung des Kapitels 1 ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kennzeichnung durch Ziffern auf Mehr-aderleitungen bzw. Mehraderkabel mit mehr als fünf Adern beschränkt sein sollte. 19.9 Farbige Kennzeichnung von Kabeln, Leitungen und blanken Schienen 1573vde19.indd 701 01.09.2014 16:15:18
702 19 Bestimmte Leiter/Anschlüsse Kennzeichnung von Leitern/Anschlüssen durch alphanumerische Zeichen a Farben grafische Symbole b Leiter Anschlüsse Wechselstromleiter AC AC – 5 Außenleiter 1 L1 U BK d oder Außenleiter 2 L2 c V BR d oder Außenleiter 3 L3 c W GR d Mittelleiter M M BU e keine Empfehlung Neutralleiter N N Gleichstromleiter DC DC – 4 positiv L+ + keine Empfehlung + negativ L– – 7 Schutzleiter PE PE GNYE X PEN-Leiter PEN PEN GNYE f BU f keine Empfehlung PEL-Leiter PEL PEL PEM-Leiter PEM PEM Schutzpotentialausgleichsleiter g PB PB GNYE geerdet PBE PBE keine Empfehlung ungeerdet PBU PBU Funktionserdungsleiter h FE FE keine Empfehlung Funktionspotentialausgleichsleiter FB FB a siehe Abschnitt 7 der Norm b die wiedergegebenen Symbole haben folgende Symbolnummern nach IEC 60417: 5 IEC 60417-5032 (2002-10) X IEC 60417-5019 (2006-08) 4 IEC 60417-5031 (2002-10) IEC 60417-5018 (2006-10) + IEC 60417-5005 (2002-10) IEC 60417-5020 (2002-10) 7 IEC 60417-5006 (2002-10) IEC 60417-5021 (2002-10) c nur in Systemen mit mehr als einem Außenleiter notwendig d Diese Reihenfolge der Farbenkennzeichnung ist nur eine alphabetische Reihenfolge. Sie beinhaltet keine empfohlene Reihenfolge für die Außenleiter bzw. den Drehsinn. e siehe Abschnitt 6.2.2 f siehe Abschnitt 6.3.3 bis Abschnitt 6.3.5 g Ein Schutzpotentialausgleichsleiter wird in den meisten Fällen ein geerdeter Schutzpotential- ausgleichsleiter sein. Es ist nicht notwendig, diesen mit PBE zu kennzeichnen. In den Fällen, in denen eine Unterscheidung zwischen einem geerdeten und einem ungeerdeten Schutzpotentialaus-gleichsleiter Anwendung findet, müssen diese deutlich unterschieden werden (z. B. Installationen in der Elektromedizin), und die Kennzeichnungen PBE und PBU sollten angewandt werden. h Für Leiter oder Anschlüsse mit Schutzfunktion darf weder die Kennzeichnung „FE“ noch das gra- fische Symbol 5018 aus IEC 60417 angewandt werden. Die Zwei-Farben-Kombination Grün-Gelb darf nicht für Leiter ohne Schutzfunktion angewandt werden (z. B. für andere Leiter als PE, PEN, PEL, PEM, PB, PBE, PBU). Siehe Abschnitt 5 der Norm. Tabelle 19.11 Kennzeichnung von Leitern durch Farben oder alphanumerische Zeichen. Die Hinweise auf Abschnitte und Seiten unterhalb dieser Tabelle beziehen sich auf VDE 0197(Quelle: DIN EN 60445 (VDE 0197):2011-10) 19 Allgemeines über Kabel und Leitungen 1573vde19.indd 702 01.09.2014 16:15:18
703 19 In der Regel findet man also die Kennzeichnung mit Ziffern erst bei mehradrigen Kabeln und Leitungen mit mehr als fünf Adern. Dabei ist die Höchstzahl der Adern zunächst auf 37 beschränkt. Für mehr als 37 Adern können Gruppen gebildet wer-den, die sich in der Grundfarbe der Isolation sowie in der Aufdruckfarbe deutlich voneinander unterscheiden müssen. Die Adern jeder Gruppe werden dann wieder mit 1 beginnend mit Ziffern gekennzeichnet. Die Kennzeichnung durch alphanumerische Zeichen im Vergleich zur Kennzeich-nung mit Farbe zeigt Tabelle 19.11. 19.9.7 Zusammentreffen von Kabeln und Leitungen mit alter und neuer Farbkennzeichnung Wie bereits in Abschnitt 19.9.2 angedeutet, konkurrierten in Deutschland bis 1966 verschiedene Farbsysteme. Erst mit der Herausgabe von VDE 0298 im Novem-ber 1966 wurde ein einheitliches System eingeführt, das bis heute fortlaufend verändert, stärker strukturiert sowie vor allem europäisch vereinheitlicht wurde. Die Umstellung auf ein einheitliches System dauerte in Deutschland allerdings bis Mitte 1970. Da es in der Praxis immer wieder vorkommt, dass bei Erweiterung einer Anlage ein Anschluss an eine Leitung/ein Kabel mit alter Farbkennzeichnung durchzuführen ist oder dass bei einer beweglichen Anschlussleitung mit alter Farbkennzeichnung eine Steckvorrichtung neu angeschlossen werden muss, ist es notwendig, auch die alten Farbfestlegungen zu kennen. In Tabelle 19.12 ist die alte Farbkenn-zeichnung dargestellt. Hinsichtlich der Verwendung galt für die feste Installation und für bewegliche Anschlüsse (alte Leiterbezeichnungen sind in Klammern angegeben): • Farbkennzeichnung „Grau“ zur Kennzeichnung der PEN-Leiter (Nullleiter, MpSL, Mp-SL oder Mp/SL), also dem vereinigten Schutzleiter (Schutzleiter, SL) und Neutralleiter (Mittelpunkt- oder Sternpunktleiter, Mp); keine Ausschließlichkeit gefordert, kann auch als Außenleiter oder Schalterdraht verwendet werden Anzahl der Adern Farbkennzeichnung Kurzzeichen 2 Grau/Schwarz gr/sw 3 Grau/Schwarz/Rot gr/sw/rt 4 Grau/Schwarz/Rot/Blau gr/sw/rt/bl 5 Grau/Schwarz/Rot/Blau/Schwarz 1) gr/sw/rt/bl/sw 1) 1) Bei Kabeln nach VDE 0265 und VDE 0271 war die fünfte Ader „gelb“ gekennzeichnet. Tabelle 19.12 Farbkennzeichnung von Leitungen nach VDE 0250 und von Kabeln nach VDE 0265 sowie VDE 0271, gültig für Anlagen bis 30.06.1970 19.9 Farbige Kennzeichnung von Kabeln, Leitungen und blanken Schienen 1573vde19.indd 703 01.09.2014 16:15:19