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Informationsblatt EU-Label: Mehr Energieeffizienz durch Verbrauchskennzeichnung
Die europaweit einheitliche Energieverbrauchskennzeichnung mit dem EU-Label ist ein wirksames Instrument, um besonders effiziente Produkte im Markt hervorzuheben und damit die Energieeffizienz in den gekennzeichneten Produktgruppen kontinuierlich zu steigern. Seit ihrer verpflichtenden Einführung bei Haushaltsgroßgeräten ab 1998 ist bei vielen Produktgruppen ein stetig wachsender Marktanteil anbesonders energieeffizientenGerätenfestzustellen. Das EU-Label schafft bei Verbrauchern Transparenz zum Energieverbrauch von Produkten und unterstützt diese bei der Entscheidungfür energieeffiziente Geräte. DieEnergieeffizienz wird damit zu einem relevanten Faktor bei der Kaufentscheidungund schafft Anreizefür Hersteller und Handel, besonders energieeffiziente Produk-te am Markt anzubieten.Das EU-Label wird für eine wachsende Zahl anProduktgruppen vorgeschrieben.In Deutschland wird die An-wendung des EU-Labels durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EVKG) vom 10.05.2012 geregelt.
EU-Label: Energieeffizienzsteigerung durch Energieverbrauchskennzeichnung. Informationen zur EU-Energieverbrauchskennzeichnung und deren Verankerung in der deutschen Gesetzgebung. Die europaweit einheitliche Energieverbrauchskennzeichnung mit dem EU-Label ist ein wirksames Instrument, um besonders effi-ziente Produkte im Markt hervorzuheben und damit die Energieeffizienz in den gekennzeichneten Produktgruppen kontinuierlich zu steigern. Seit ihrer verpflichtenden Einführung bei Haushaltsgroßgeräten ab 1998 ist bei vielen Produktgruppen ein stetig wachsender Marktanteil an besonders energieeffizienten Geräten festzustellen. Das EU-Label schafft bei Verbrauchern Transparenz zum Energie-verbrauch von Produkten und unterstützt diese bei der Entscheidung für energieeffiziente Geräte. Die Energieeffizienz wird damit zu einem relevanten Faktor bei der Kaufentscheidung und schafft Anreize für Hersteller und Handel, besonders energieeffiziente Produk-te am Markt anzubieten. Das EU-Label wird für eine wachsende Zahl an Produktgruppen vorgeschrieben. In Deutschland wird die An-wendung des EU-Labels durch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EVKG) vom 10.05.2012 geregelt. Das EU-Label nach der Richtlinie 2010/30/EU. Die Energieverbrauchskennzeichnung wird durch die EU-Rahmen-richtlinie 2010/30/EU vom 19.05.2010 zur „Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch energieverbrauchsrele-vante Produkte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinfor-mationen“ geregelt. Die Richtlinie betrifft alle sogenannten ener-gieverbrauchsrelevanten Produkte und geht damit über die frühere Richtlinie 92/75/EWG von 1992 zur „Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen von Haus-haltsgeräten“ hinaus. Während nach der ersten EU-Rahmenrichtlinie insbesondere Haushaltsgroßgeräte und später Haushaltslampen sowie Raumklima-geräte gekennzeichnet wurden, können zukünftig auch Produkt-gruppen reguliert werden, die selbst keine Energie verbrauchen, jedoch einen großen Einfluss auf den Ener-gieverbrauch anderer Produkte oder Systeme ausüben. Beispiele hierfür sind Fenster oder Sanitärarmaturen, die wesentlich den Energieverbrauch für Heizung oder Warmwasser mit-bestimmen. Das aktuelle EU-Label ist sprachenunabhängig gestaltet und wird einheitlich in allen EU-Staaten eingesetzt. Da in einigen Produkt-gruppen, die schon länger mit dem EU-Label gekennzeichnet werden, bereits die Mehrzahl der auf dem Markt befindlichen Geräte in der Produktgruppe A oder höher eingeordnet waren, ist es nach der aktuellen Richtlinie möglich, neben der herkömmli-chen Skala der Energieeffizienzklassen (EEK) von A bis G auch die Klassen A+, A++ und A+++ einzusetzen. Im Gegenzug werden jeweils die unteren Klassen entfernt. Neben der Energieeffizienzklasse enthält das Label Angaben zum absoluten Energieverbrauch, in der Regel in kWh pro Jahr. Zusätz-liche Informationen zu anderen relevanten Produkteigenschaften wie beispielsweise Art der Energieversorgung, Größe in Fassungs-volumen oder Bildschirmdiagonale, Geräuschemissionen sowie Zusatzfunktionen werden bildhaft in Piktogrammen dargestellt. Die ersten Produktgruppen nach der aktuellen EU-Rahmen-richtlinie wurden Ende 2010 verabschiedet. Seit dem 30.11.2011 gelten die jeweiligen Verpflichtungen für die Produkte Fernsehge-räte und Haushaltskühl- und Gefriergeräte, seit dem 20.12.2011 für Haushaltswasch- und -geschirrspülmaschinen. Weitere Verord-nungen wurden für Raumklimageräte und Wäschetrockner verab-schiedet. Verordnungen für die Produktgruppen Heizungsanla-gen, Warmwassergeräte, Allgemeinbeleuchtung, Staubsauger, Haushaltskaffeemaschinen, Haushaltsbacköfen und Dunstab-zugshauben sind derzeit in Vorbereitung. Europäische Top-Runner-Strategie. Abb. 1:EU-Label für Fernsehgeräte Quelle: Europäische Kommission
Her a u sge b e r: Deu tsch e En e rg ie -A g e n tu r Gm b H (d e n a ), Cha u sse e stra ß e 1 2 8 a , 1 0 1 1 5 Be rli n , T e l.: + 4 9 ( 0 )3 0 7 2 6 1 6 5 -6 0 0 , F a x: + 4 9 ( 0 )3 0 7 2 6 1 6 5 -6 9 9 . A lle Re chte sin d vorb e h a lten . Die Nu tzun g ste h t u n te r d e m Z u stim m u n g s vorb e h a lt d e r d e n a . 0 7 /1 2 Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG). In Deutschland erfolgt die rechtliche Umsetzung der EU-Rahmen-richtlinie 2010/30/EU durch das Energieverbrauchskennzeich-nungsgesetz (EnVKG) und die Energieverbrauchskennzeichnungs-verordnung (EnVKV) vom 10.05.2012. Den Kern des Gesetzes bilden die Anforderungen an die Energie-verbrauchskennzeichnung von Produkten, für die auf europäi-scher Ebene entsprechende Verordnungen erlassen wurden und zukünftig noch werden. Weitere Regelungen betreffen die Anfor-derungen an Produkt-, Verkaufs- und Werbeinformationen, die Marktüberwachung sowie das Berichts-und Meldeverfahren ge-genüber der EU. Als zuständige Behörde wurde die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) festgelegt. Sie unter-stützt die Marktüberwachungsbehörden, ist die zuständige Infor-mationsstelle für die Wirtschaft und unterstützt das federführen-de Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Prozess der Verabschiedung von Verordnungen der EU. Zuständig für die Marktüberwachung sind die Bundesländer. Im EnVKG werden die Befugnisse der Behörden und die Vorgaben für die Stichprobenkontrollen sowie Sanktionen geregelt. Verstöße werden den zuständigen EU-Behörden gemeldet, alle vier Jahre erfolgt eine umfassende Berichterstattung. Das EU-Label fördert die Energieeffizienz. Nicht zuletzt infolge der Energieverbrauchskennzeichnung ist der Marktanteil energieeffizienter Geräte in Deutschland stetig ge- Abb. 2: Einsparmöglichkeiten durch effiziente Haushaltsgeräte stiegen. Die Energieeffizienz der besten in Deutschland verkauften Haushaltskühl- und Gefriergeräte hat sich von 1995 bis 2011 um ca.73 Prozent verbessert. Die besten Geschirrspül- und Waschma-schinen sind ca. 50 Prozent energieeffizienter als 1995. Haushalte können während der Lebensdauer der Geräte viel Ener-gie und Geld sparen (vgl. Abb. 2). Bei der Analyse der Verkaufszah-len von Haushaltsgroßgeräten nach Energieeffizienzklassen wird deutlich, dass sich nach der Einführung einer neuen „effizientes-ten Klasse“ von Jahr zu Jahr die jeweils effizientesten Geräte in Deutschland immer stärker durchsetzen (vgl. Abb. 3). Abb. 3: Verkaufte Haushaltskühlgeräte in Deutschland von 2006 bis 2011 Fazit: Das EU-Label schafft eine europaweit einheitliche Markttranspa-renz über den Energieverbrauch von Produkten und bietet den Verbrauchern wichtige Informationen für Kaufentscheidungen. Zugleich unterstützt die Kennzeichnung den Einzelhandel darin, den Endverbraucher über die energetischen Eigenschaften der Produkte zu beraten. Dies schafft Anreize für Hersteller, ihr Pro-duktangebot fortlaufend im Hinblick auf Energieeffizienz zu op-timieren. Die Energieverbrauchskennzeichnung unterstützt somit die Marktentwicklung hin zu hocheffizienten Produkten. Ansprechpartner: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) Energiesysteme und Energiedienstleistungen Dr. Karsten Lindloff Chausseestraße 128 a 10115 Berlin Tel: +49 (0)30 72 61 65-707 Fax: +49 (0)30 72 61 65-699 E-Mail: [email protected] Internet: www.dena.de Weiterführende Informationen finden Sie unter www.dena.de/EU-Label