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Förderung von energiesparenden Technologien in Unternehmen
Das Förderprogramm „Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“ ist ein Beitrag, mit dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Eigeninitiative von Unternehmen vom Aufdecken von Energieeinsparmöglichkeiten über die Erstellung von Energiesparkonzepten bis hin zu deren Umsetzung anregen und unterstützen möchte. Gefördert werden der Ersatz und die Modernisierung von Einzelkomponenten und die Optimierung ganzer Systeme, wenn dabei hocheffiziente und am Markt verfügbare Technologien zum Einsatz kommen (siehe Merkblätter auf der Webseite des BAFA).
Förderung von energie sparenden Technologien in Unternehmen Förderung von energie sparenden Technologien in Unternehmen
Energiefresser raus – Förderung von energie- sparenden Technologien in Unternehmen Bessere Energieeffizienz ist ein Erfolgsfaktor – nicht nur für das Gelingen der Energiewende, sondern auch für Ihr Unternehmen. Alte Anlagen durch neue hocheffiziente Anlagen zu ersetzen, bringt bares Geld und stärkt Ihr Unternehmen im Wettbewerb. Bringen Sie Ihr Unternehmen mit Zuschüssen aus diesem Förderprogramm auf den neuesten Stand der Energieeffizienz. Gerade technische Anlagen und Aggregate, die verbreitet in Unternehmen zum Einsatz kommen – wie Druckluftsysteme, Pumpen, elektrische Antriebe etc. (so genannte Querschnittstechnologien) – gehören vielfach zu den größten Energiefressern. Dieses Programm soll Ihr Unternehmen bei dem Ersatz ineffizienter Anlagen oder Aggregate durch neueste energiesparende Technik unterstützen. Eventuell höheren Investitionskosten in hocheffiziente Technik stehen erheblich niedrigere Energiekosten über die gesamte Lebensdauer der neuen Anlage gegenüber. Mithilfe der Förderung können sich energiesparende Maßnahmen jetzt in noch kürzerer Zeit rechnen. Das Förderprogramm „Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“ ist ein Beitrag, mit dem das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Eigeninitiative von Unternehmen vom Aufdecken von Ener gieeinsparmöglichkeiten über die Er stellung von Energiesparkonzepten bis hin zu deren Umsetzung anregen und unterstützen möchte.
Was wird gefördert? Gefördert werden der Ersatz und die Modernisierung von Einzelkomponenten und die Optimierung ganzer Systeme, wenn dabei hocheffiziente und am Markt verfügbare Technologien zum Einsatz kommen (siehe Merkblätter auf der Webseite des BAFA). 1. Einzelmaßnahmen Ersatzinvestitionen zum Austausch alter und ineffizienter Einzelkomponenten und Aggregate werden ab einem Investitionsvolumen von 5.000 bis höchstens 30.000 Euro als so genannte „Einzelmaßnahmen“ in folgenden Bereichen gefördert: → elektrische Motoren und Antriebe → Pumpen → Raumlufttechnische Anlagen → Druckluftsysteme → Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung (für raumlufttechnische Anlagen und Druckluftsysteme) 2. Systemische Optimierung Bei einer umfassenderen Modernisierung und Optimierung mehrerer Einzelkomponenten und Aggregate (so genannte „Systemische Optimierung“) beträgt die Förderung – je nach dem Grad der erzielten Einsparungen – bis zu 30 Prozent der Investitionssumme. Da die Förderung einer Systemischen Optimierung erst ab einer Mindestinvestition von 30.000 Euro einsetzt, wird hier – auch zur Vermeidung teurer Fehlinvestitionen – ein Energieeinsparkonzept gefordert. Dieses muss den Nachweis erbringen, dass bei Durchführung der Maßnahmen eine Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem IstEnergieverbrauch zu erwarten ist.
Gegenüber den Einzelmaßnahmen werden bei einer „Systemischen Optimierung“ zusätzlich auch Maßnahmen in folgenden Bereichen gefördert: → Beleuchtungsanlagen → die Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen 3. Fachplanung/Energieberatung Neben der Erstellung eines Energieeinsparkonzepts wird darüber hinaus die sich anschließende Fachplanung der Investition und deren Umsetzung unterstützt. Durch den Austausch von Energiefressern ist eine Effizienzsteigerung von 25 Prozent und mehr in vielen Unternehmen erreichbar. Eine geförderte Energieberatung etwa aus dem Programm „Energieberatung Mittelstand“ lohnt sich auch dann, wenn zunächst nur eine Einzelmaßnahme finanziell darstellbar ist. Denn die Förderung kann durch dasselbe Unternehmen auch mehr fach in Anspruch ge nommen werden. Wer wird gefördert? Kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und bis zu 100 Mio. Umsatz sowie Energiedienstleister (Contractoren), die Investi tionen im Auftrag der genannten Unternehmen durchführen.
Wie erfolgt die Förderung? Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ge währt. Die Höhe der Zuwendungen beträgt in Abhängigkeit von der Unternehmensgröße bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderhöchstsumme ist bei einer „Systemischen Optimierung“ auf maximal 100.000 Euro pro Unternehmen begrenzt. Für die Inanspruchnahme einer Energieberatung etc. beträgt der Zuschuss bis zu 60 Prozent der Beratungskosten, max. 3.000 Euro. Dieser Flyer enthält keine abschließende Beschreibung aller Fördervoraussetzungen, sondern soll einen Überblick über wesentliche Förderinhalte geben. Ausführliche Informationen erhalten Sie auf untenstehender Webseite des BAFA. Wo sind Anträge auf Förderung zu stellen? Anträge auf eine Förderung sind vor Vorhabensbeginn an das BAFA zu richten. Bitte nutzen Sie die auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung gestellten Antragsformulare, um eine schnelle Bearbeitung zu ermöglichen. Dort erhalten Sie auch Beratung bei der Antragstellung. Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29–35 65760 Eschborn Tel.: 06196 908883 Fax: 06196 908800 EMail: [email protected] Internet: http://bit.ly/QFL1aJ
Weitere Informationen zu Energieeffizienz und Energieeinsparung sowie zu den für Ihr Unternehmen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bereitgestellten Fördermöglichkeiten im Energiebereich finden Sie hier: http://bit.ly/VL6eBs Impressum HerausgeberBundesministerium fürWirtschaft und Technologie (BMWi)Öffentlichkeitsarbeit11019 Berlinwww.bmwi.de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist mit dem audit berufundfamilie ® für seine familien freundliche Personalpolitik ausgezeichnet worden. Das Zertifikat wird von der berufundfamilie gGmbH, einer Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung, verliehen. DruckSilber Druck oHG, Niestetal StandJanuar 2013 Gestaltung und ProduktionPRpetuum GmbH, München BildnachweisIngo Bartussek, Fotolia (Titel), Gina Sanders, Fotolia (S. 2), branex, Fotolia (S. 4)