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Farbige Kennzeichnung für Mäntel von Kabeln und Leitungen sowie isolierte Leiter
Auszug aus dem Fachbuch "VDE 0100 und die Praxis", erschienen im VDE Verlag
689 19 19.9 Farbige Kennzeichnung von Kabeln, Leitungen und blanken Schienen 19.9 Farbige Kennzeichnung von Kabeln, Leitungen und blanken Schienen 19.9.1 Farbige Kennzeichnung für Mäntel von Kabeln und Leitungen Die Farben von Kabel- und Leitungsaußenmänteln aus Gummi und Kunststoff waren bisher in DIN VDE 0206 (ersatzlos zurückgezogen) festgelegt und sind in Tabelle 19.5 dargestellt. Tabelle 19.5 kann deshalb nur als Empfehlung angesehen werden. Es gibt inzwischen zahlreiche Ausnahmen. Kabel- bzw. Leitungsart Farbe Starkstrom bis 1 kV über 1 kV SchwarzRot 1) Starkstromleitungen bis 1 kV Ausnahme: FeuchtraumleitungenStarkstromleitungen über 1 kV Ausnahme: Leuchtröhrenleitungen SchwarzWeißRot 1) Gelb Kabel und Leitungen bis 1 kV für Bergwerke unter Tage für eigensichere Anlagen GelbBlau Fernmeldekabel Außenkabel Industrieanlagen für eigensichere Anlagen SchwarzGrauBlau Fernmelde-Installationsleitungen SchwarzGrauElfenbein 1) Kabel und Leitungen mit PE- oder VPE-Mantel sind schwarz Tabelle 19.5 Farbfestlegung für Außenmäntel Stegleitungen, bewegliche Leitungen für Leuchten, Haushalts- und Kleingeräte, einadrige Leitungen ohne Außenhülle und Sonder-Gummi-Aderleitungen sind von obigen Festlegungen ausgenommen. Für Feuchtraumleitungen gelangen in der Praxis auch die Farben Grau und El-fenbein zur Anwendung. Halogenfreie Mantelleitungen sind lichtgrau eingefärbt. Die Mäntel der Leitungen und Kabel sollen durchgehend gefärbt sein; eine Ober-flächenfärbung allein genügt nicht. 1573vde19.indd 689 01.09.2014 16:15:18
690 19 19 Allgemeines über Kabel und Leitungen 19.9.2 Allgemeine Festlegungen für die Kennzeichnung mit Farben Für Leitungen und Kabel bestanden vor 1966 allein in Deutschland drei verschiede-ne Farbsysteme. Hinzu kam ein Farbsystem für blanke und isolierte Stromschienen in Schaltanlagen und Verteilungen. Da in anderen Ländern ähnliche Situationen bestanden, wurde von IEC unter Mitarbeit von CENELEC eine neue Farbkennzeichnung erarbeitet. Die neue Farb-kennzeichnung galt zunächst nur für Leitungen, später auch für Kabel. Heute gilt für die Kennzeichnung von ein- und mehrdrähtigen Kabeln und Lei-tungen DIN VDE 0293-308 „Kennzeichnung der Adern von Kabeln/Leitungen und flexiblen Leitungen durch Farben“ die in Tabelle 19.6 und Tabelle 19.7 genannte Farbkennzeichnung. Zu beachten ist bei der Farbkennzeichnung noch, dass die bisher übliche Farbe Hellblau durch Blau ersetzt wurde. Anzahl der Adern Farben der Adern Schutzleiter aktive Leiter 3 grün-gelb blau braun 4 grün-gelb – braun schwarz grau 5 grün-gelb blau braun schwarz grau Blanke konzentrische Leiter, wie metallene Mäntel, Armierungen oder Schirme, werden in dieser Tabelle nicht berücksichtigt. Ein konzentrischer Leiter ist durch seine Anordnung gekennzeich-net und braucht daher nicht durch Farben gekennzeichnet zu werden. Tabelle 19.6 Farbkennzeichnung für Kabel und Leitungen mit grün-gelber Ader (Quelle: DIN VDE 0293-308:2003-01) Anzahl der Adern Farben der Adern 2 blau braun 3 – braun schwarz grau 4 blau braun schwarz grau 5 blau braun schwarz grau schwarz Blanke konzentrische Leiter, wie metallene Mäntel, Armierungen oder Schirme, werden in dieser Tabelle nicht berücksichtigt. Ein konzentrischer Leiter ist durch seine Anordnung gekennzeich-net und braucht daher nicht durch Farben gekennzeichnet zu werden. Tabelle 19.7 Farbkennzeichnung von Kabeln und Leitungen ohne grün-gelbe Ader (Quelle: DIN VDE 0293-308:2003-01) 1573vde19.indd 690 01.09.2014 16:15:18
691 19 19.9 Farbige Kennzeichnung von Kabeln, Leitungen und blanken Schienen Für die in den Tabellen genannten Farben sind folgende Abkürzungen festgelegt: • grün-gelb gn-ge • blau bl • braun br • schwarz sw • grau gr Leitungen und Kabel mit sechs und mehr Adern sind, wenn eine grün-gelb gekennzeichnete Ader vorhanden ist, mit einer Ader gn-ge und den restlichen Adern sw mit Zahlenaufdruck versehen. Leitungen und Kabel ohne grün-gelb gekennzeichnete Ader haben nur schwarze Adern mit Zahlenaufdruck. Leitungen mit grün-gelb gekennzeichneter Ader erhalten nach dem Buch-stabenkennzeichen den Zusatz „-J“ (z. B. NYM-J), Leitungen ohne grün-gelb gekennzeichnete Ader den Zusatz „-O“ (z. B. NYM-O). Die Kennzeichnung grün-gelb einer Ader muss so ausgeführt sein, dass aus jeder Sicht zu erkennen ist, dass der Leiter zweifarbig ist. Die Kennzeichnung muss so angebracht werden, dass auf jedem beliebigen, 15 mm langem Leitungsstück das Verhältnis der Farben so ist, dass nicht weniger als 30 % und nicht mehr als 70 % einer Farbe vorhanden ist. Hinsichtlich der Verwendung der verschieden gekennzeichneten Adern gilt für Kabel und Leitungen: gn-ge ist der Schutzleiter und/bzw. der PEN-Leiter zu kennzeichnen. Kein anderer Leiter darf diese Kennzeichnung erhalten. bl ist der Neutralleiter zu kennzeichnen. Wenn kein Neutralleiter vorhan-den ist, darf die bl gekennzeichnete Ader auch anderweitig verwendet werden (nicht als Schutzleiter!). sw, br, gr sind alle anderen Leiter – Außenleiter, Korrespondierender, Schalterdraht usw. – zu kennzeichnen. Für den Schutzleiter und PEN-Leiter dürfen sw, br, gr und bl keinesfalls verwendet werden. 1573vde19.indd 691 01.09.2014 16:15:18
692 19 19 Allgemeines über Kabel und Leitungen 19.9.3 Kennzeichnung von Schienen Für blanke und isolierte Schienen sowie ähnliche Leiter gilt DIN 40705. In der Ausgabe Mai 1957 waren folgende Farben festgelegt: Gelb Außenleiter L1 (früher R) Grün Außenleiter L2 (früher S) Violett Außenleiter L3 (früher T) Schwarz oder Grau Schutzerde Schwarz oder Grau mit weißen Querstreifen vereinigte Schutz- undBetriebserde Weiß mit schwarzen oder grauen Querstreifen Betriebserde Die genannte Norm wurde überarbeitet. Danach sind seit Januar 1975 die Au-ßenleiter nicht mehr farbig zu kennzeichnen, sondern mit alphanumerischen Zeichen zu versehen (Tabelle 19.8). Die Isolation der Schienen oder Leiter soll vorzugsweise in Schwarz oder Braun ausgeführt werden. Es ist zulässig, den Neu-tralleiter hellblau zu kennzeichnen. Schutzleiter und PEN-Leiter müssen grün-gelb gekennzeichnet werden. Die Einzelfarben Grün und Gelb dürfen nicht verwendet werden. Ebenso sind alle zweifarbigen Kennzeichnungen (außer Grün-Gelb) nicht zulässig. Die Farbkennzeichnung muss durch geschlossene Streifen von 15 mm bis 100 mm Breite erfolgen. Leiterbezeichnung Kennzeichnung alphanumerisch Symbol Farbe Drehstrom-Außenleiter 1Drehstrom-Außenleiter 2Drehstrom-Außenleiter 3Neutralleiter L1L2L3N bl Gleichstrom PositivGleichstrom NegativMittelpunktsleiter L+L–M bl SchutzleiterPEN-Leiter PEPEN X gn-gegn-ge Tabelle 19.8 Alphanumerische und farbliche Kennzeichnung von Schienen 1573vde19.indd 692 01.09.2014 16:15:18
693 19 19.9 Farbige Kennzeichnung von Kabeln, Leitungen und blanken Schienen 19.9.4 Anforderungen an die farbliche Kennzeichnung von isolierten Leitern Allgemein ist zur Kennzeichnung von Kabeln und Leitungen nach DIN VDE 0293-1 „Kennzeichnung der Adern von Starkstromkabeln und isolierten Starkstromlei-tungen mit Nennspannungen bis 1 000 V – Ergänzende nationale Festlegungen“ noch Folgendes festzustellen: • Die Adern von Zwillingsleitungen nach DIN VDE 0250-102 „Wärmebeständige PVC-Verdrahtungsleitung in Zwillingsausführung“ brauchen nicht gekenn-zeichnet zu werden. • Für Fassungsadern nach DIN VDE 0250-502 „Wärmebeständige Silikon-Fas- sungsader“ und Aderleitungen nach DIN VDE 0250-106 „EFTE-Aderleitung“ werden folgende Farben zur Kennzeichnung empfohlen:Schwarz, Blau, Braun, Grau, Orange, Rosa, Rot, Türkis, Violett und Weiß.Zweifarbige Kombinationen, mit Ausnahme Grün-Gelb für den Schutzleiter, sind nicht zulässig. • Zusätzliche Adern, z. B. für Fernwirktechnik in Gummischlauchleitungen NSSHÖU nach DIN VDE 0250-812 und Leitungstrossen nach DIN VDE 0250-813, sind schwarz zu kennzeichnen. Wenn in diesen Leitungen zusätzliche Steuer-adern eingelegt sind, sind diese wie die Außenleiter zu kennzeichnen. • Die Adern von Kabeln und Leitungen für mehrere Wechselstromkreise dürfen, wenn es die Bauartnorm zulässt, wie folgt gekennzeichnet werden: – bei Leitungen mit Schutzleiter ist der Schutzleiter grün-gelb und eine jeweils gleiche Anzahl von braun und blau gekennzeichneten Adern mit Ziffernaufdruck, beginnend mit der Zahl 1, zulässig – bei Leitungen ohne Schutzleiter ist die gleiche Anzahl von braun und blau gekennzeichneten Adern mit Ziffernaufdruck, beginnend mit der Zahl 1, zulässig Eine Zusammenstellung der farblichen und alphanumerischen Kennzeichnungen von Leitern zeigt Tabelle 19.11 in diesem Buch. Für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen gilt nach DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1, Abschnitt 8.6.5) bezüglich der Farbkennzeichnung: Art und Umfang der Kennzeichnung der Leiter an den Anschlussstellen (Klemmen) liegen in der Verantwortung des Herstellers. Anordnung, Farben und Symbole (Bildzeichen) müssen mit den Schaltplänen und Zeichnungen übereinstimmen. Soweit möglich, muss eine Kennzeichnung nach den „Grund- und Sicherheits-regeln für die Mensch-Maschinen-Schnittstelle“ DIN EN 60445 (VDE 0197) „Kennzeichnung von Anschlüssen elektrischer Betriebsmittel, angeschlossenen Leiterenden und Leitern“ erfolgen. 1573vde19.indd 693 01.09.2014 16:15:18
694 19 19 Allgemeines über Kabel und Leitungen In Hauptstromkreisen gilt für die Kennzeichnung der Schutzleiter (PE und PEN), dass diese durch Form, Anordnung, Kennzeichnung oder Farbe leicht erkennbar sein müssen. Wenn eine Farbkennzeichnung gewählt wird, muss sie „grün-gelb“ (zweifarbig) sein. Wird eine isolierte einadrige Leitung verwendet, muss sich diese Kennzeichnung möglichst über die gesamte Länge erstrecken. Jeder Neutralleiter in Hauptstromkreisen sollte durch Form, Anordnung, Kenn-zeichnung oder Farbe leicht erkennbar sein. Bei Kennzeichnung durch eine Farbe wird Blau empfohlen. Für Elektrische Maschinen gilt nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) „Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Allgemeine Anforderungen“ bezüglich der Farb-kennzeichnung: Leiter müssen an jedem Anschluss in Übereinstimmung mit der Technischen Do-kumentation, wie ggf. zwischen Lieferant und Betreiber vereinbart, gekennzeichnet sein. Wenn Farben zur Identifizierung (Kennzeichnung) verwendet werden, sind folgende Farben zulässig: Schwarz, Braun, Rot, Orange, Gelb, Grün, Blau, Violett, Grau, Weiß, Rosa, Türkis Aus Sicherheitsgründen sollten die Farben Gelb und Grün als Einzelfarben nicht verwendet werden, wenn es eine Möglichkeit der Verwechslung mit der Zweifar-benkombination Grün-Gelb geben könnte. Farbkennzeichnungen mit Farbkombinationen, wie vorstehend beschrieben, dürfen benutzt werden, vorausgesetzt, dass es keine Verwechslungen mit der Zweifar-benkombination Grün-Gelb geben kann. (Die Zweifarbenkombination Grün-Gelb ist hiervon ausgenommen.) Empfohlen wird bei der Verwendung der Farbkennzeichnung, dass die Leiter durchgehend gekennzeichnet werden, entweder durch Färbung der Isolierung oder durch Farbmarkierungen. Eine geeignete Alternative könnte in der zusätzlichen Kennzeichnung an ausgewählten Orten bestehen. Der Schutzleiter oder PEN-Leiter muss durch Form, Anordnung, Kennzeichnung oder Farbe deutlich zu erkennen sein. Wenn die Kennzeichnung nur durch die Farbe erfolgt, dann muss es die Zweifarbenkombination Grün-Gelb sein, die sich über die gesamte Länge erstrecken muss. Der Neutralleiter muss durch die Farbe Blau gekennzeichnet werden. Dabei darf Blau nicht zur Farbkennzeichnung anderer Leiter verwendet werden, wenn die Gefahr der Verwechslung besteht. Andere Leiter müssen durch Farbe (entweder durchgängig oder mit einem oder mehreren Streifen), Ziffern, Alphanumerik oder aus einer Kombination von Farbe, Ziffern oder Alphanumerik erfolgen. Ziffern müssen arabisch, Buchstaben latei-nisch sein (entweder Groß- oder Kleinbuchstaben). 1573vde19.indd 694 01.09.2014 16:15:18
695 19 19.9 Farbige Kennzeichnung von Kabeln, Leitungen und blanken Schienen Es wird empfohlen, dass isolierte Leiter farblich wie folgt gekennzeichnet sind: • Schwarz Hauptstromkreise für AC und DC • Rot Steuerstromkreise für AC • Blau Steuerstromkreise für DC • Orange Verriegelungsstromkreise, die von einer externen Energieversorgung gespeist werden In Bild 19.5 sind für verschiedene Anlageteile und Verlegearten die jeweils nach DIN VDE 0293 in Verbindung mit DIN IEC 60757 sowie DIN 40705 geforderten Farbkennzeichnungen dargestellt. Bei Texten und Beschreibungen, in Zeichnungen und Schaltplänen werden häufig Kurzzeichen verwendet. Im Zuge der internationalen Normung sollen die Kurz bezeichnungen für die verschiedenen Farben festgelegt werden. Nach DIN IEC 60757 gelten seit 01.07.1986 die in Tabelle 19.9 dargestellten Kurzzeichen. Farbe Kurzzeichen englischer Ausdruck, von dem das Kurzzeichen abgeleitet ist DIN 47002 DIN IEC 60757 schwarz braun rot orange gelb grün blau violett grau weiß rosa gold türkis silber sw br rt or ge gn bl vi gr ws rs – tk – BK BN RD OG YE GN BU VT GY WH PK GD TQ SR Black Brown Red Orange Yellow Green Blue Violet Grey White Pink Gold Turquoise Silver grün-gelb gn-ge GNYE Green-and-Yellow Tabelle 19.9 Code zur Farbkennzeichnung 1573vde19.indd 695 01.09.2014 16:15:18
696 19 19 Allgemeines über Kabel und Leitungen Mittel- spannungsnetz H0 7V -Leitungen Transformatoren- Station L1 L2 L3 N PE L-Schienen gleichfarbig, PE-Schiene GNYE, N-Schiene BU gek ennzeichnet BK GY BN GNYE kWh BK GY BN GNYE BK (sw) GY (gr) BN(br) GNYE (gn-ge) HAK Hauptleitung (Stegleitung) Mehraderleitung, z. B . NYM Verbraucheranlage Verteilungsnetz Fundamenterder Farbe nicht vorgeschrieben, darf GNYE (gn-ge) sein Vierleiterkabel, z. B . NYY W ohnungsverteilung-Kleinverteiler nach DIN VDE 0606 BK GY BN GNYE GNYE Leitungen einzeln im Rohr, z. B. H07V S 10 mm 2 Mehrader- leitungen oder Kabel, z. B. NYM, NYIFY, NYY S 10 mm 2 Farbkennzeichnung Abwasser Heizung GY BU BN GNYE GNYE BK GNYE GNYE BU BN vom WVU (W asser) Z Isolierstück vom GVU (Gas) P otential- ausgleichsschiene BK (sw) GY (gr) BN(br) Kennzeichnung entfällt Dreileiter-Kabel mit k onzentrischem PEN-Leiter , z. B . NA YCWY Sammelschienen 0,4 kV, 50 Hz BN GNYE BU BN BU GNYE GNYE GNYE BU BN BN GNYE BU Bügeleisen BN GNYE BU GNYE Konturenstecker(Euro-Stecker) M Kaffee- mühle BK GY BN GNYE GY BU BN GNYE BK bewegliche Leitungen, z. B. H07RN, H05RR, H03VV S 10 mm 2 M keine FarbevorgeschriebenvorzugsweiseBK, BU, BN oder GY.Für PE und PENGNYE Leiterfarbebeliebignicht GNYE Bild 19.5 Farbkennzeichnung von Leitern 1573vde19.indd 696 01.09.2014 16:15:18