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Fachkundige Gefährdungs- Beurteilung gemäß GefStoffV gegen Staub bei Elektroinstallations- Arbeiten
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Fachkundige Gefährdungs- Beurteilung gemäß GefStoffV gegen Staub bei Elektroinstallations- Arbeiten

Hilfsmittel für die Praxis Branchenregelung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten

Branchenregelung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten Dr. Dieter Kieback Redaktion: Priv. Doz. Dr. med. Wolfgang Zschiesche

Impressum/Herausgeber 2 Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit Pfarrstraße 3 80538 München Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Hildegardstraße 29/30 10715 Berlin Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Gustav-Heinemann-Ufer 130 50968 Köln Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin – LaGetSi Turmstraße 21 10559 Berlin Landeslabor Berlin Brandenburg Landesmessstelle für Gefahrstoffrecht und Innenraumhygiene Invalidenstraße 60 10557 Berlin Regierungspräsidium Kassel Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Ludwig Mond Straße 33 34121 Kassel Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) Lilienthalallee 4 60487 Frankfurt am Main ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. Fachverband Elektrowerkzeuge im ZVEI Lyonerstraße 9 60528 Frankfurt am Main

3 Inhalt Einleitung 5 Ausgangssituation 5 Gesundheitsgefahren 5 Darstellung und Beurteilung der Exposition 5 Auswahl und Umsetzung von Schutzmaßnahmen 7 Auswahl und Betrieb der Gerätesysteme 7 Arbeitsorganisation und persönliche Schutzausrüstung 7 Betriebsanweisung und Unterweisung 8 Liste staubarmer Bearbeitungssysteme – Mauernutfräsen 8 Muster für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung 9 Musterbetriebsanweisung 11

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Einleitung Bei Tätigkeiten des Elektrohandwerkes auf Baustellen entstehen gesundheitsgefährdende Gesteinsstäube, wenn Beschäftigte Stege für Elektroleitungen schlitzen, diese ausstemmen, Löcher für Schalter- und Verteilerdosen setzen oder Dübellöcher bohren. Die bei diesen Arbeiten freigesetzten Schwebstäube können eingeatmet werden und gelangen je nach Partikelgröße bis in die oberen Atemwege, die Bronchien oder sogar in die Lungenbläschen (Alveolen). Staubpartikel, die bis in die Alveo- len gelangen, bleiben dort Monate bis Jahre. Die Staubbelastung auf Baustellen stellt somit eine ernst zu nehmende Gesundheitsgefahr für die Beschäftigten dar und unterstreicht die Notwendigkeit einer fachkundigen Gefähr- dungsbeurteilung gemäß Gefahrstoffverordnung sowie die Umsetzung entsprechender Maßnahmen (siehe Muster für die Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung). Die Gefahrstoffmessstellen der Länder Bayern, Berlin und Hessen haben in Zusammenarbeit mit der Berufsgenossen- schaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse und mit Unterstützung des Fachverbandes Elektrowerkzeuge im ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V. sowie der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft eine ent- sprechende Messkampagne durchgeführt. Mit dieser gemein- samen Aktion wurde der Stand der Technik für Schutzmaß- nahmen bei staubemittierenden Arbeiten auf Baustellen des Elektrohandwerks ermittelt. Die Ergebnisse sind in dem Abschlussbericht „Staub bei Elektroinstallationsarbeiten“ veröffentlicht und dienen als Grundlage für diese Branchen- regelung. Der Abschlussbericht ist abzurufen unter: www.bgetem.de/praev/praev_gefahrstoffe.html#mauernut Ausgangssituation Mineralische Stäube werden insbesondere bei folgenden Elek- troinstallationsarbeiten freigesetzt: • Mauernutfräsen • Dosensenken • Bohren • Stemmen • Arbeiten in abgehängten Decken • Reinigungsarbeiten Mineralischer Staub Mineralischer Staub ist Staub, der bei Tätigkeiten im Elektro- installationshandwerk bei der Bearbeitung von Mauerwerk, Beton, etc. freigesetzt wird. Je nach Art des Mauerwerks/ Gesteins können unterschiedliche Anteile von Quarz darin enthalten sein. Messungen aus den Jahren 1998 bis 2005 haben gezeigt, dass der allgemeine Staubgrenzwert bei bestimmten Tätigkeiten deutlich überschritten wurde. Allgemeiner Staubgrenzwert Der allgemeine Staubgrenzwert ist ein Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) und festgelegt für die einatembare Fraktion mit 10 mg/m 3 und die alveolengängige Fraktion mit 3 mg/m 3 . Unter der einatembaren Fraktion (E-Staub) versteht man den Anteil des Schwebstaubes, der durch Mund und Nase einge- atmet wird. Als alveolengängige Fraktion (A-Staub) bezeichnet man den Anteil der einatembaren Fraktion, der in die Lungenbläschen gelangen kann. Die Berufsgenossenschaften und die Hersteller der Elektrowerk- zeuge im ZVEI haben sich dieser Thematik angenommen. Dies erfolgte zum einen durch Handlungshilfen für eine konsequen- tere Anwendung organisatorischer und persönlicher Schutzmaß- nahmen und zum anderen durch eine Weiterentwicklung und Abstimmung der Gerätetechnik, insbesondere der Stauber- fassung und Abscheidung. Gesundheitsgefahren Stäube werden über die Atmung in den Körper aufgenommen. Gesundheitsgefährdungen entstehen hierbei vor allem durch den freigesetzten mineralischen Staub, der je nach Art des Mauerwerks, Beton etc. unterschiedliche Anteile von Quarz ent- halten kann. Beschäftigte, die über mehrere Jahre bei ihrer Tätig- keit diesem Staub schutzlos ausgesetzt waren, können z. B. an einer chronischen Bronchitis, einem Lungenemphysem (Über- blähung der Lunge) oder an einer Silikose (Staublunge) erkran- ken. In einzelnen Fällen kann aus einer Silikose Lungenkrebs entstehen. Darstellung und Beurteilung der Exposition Um den aktuellen Stand der Technik zu ermitteln, wurden deshalb in den Jahren 2007 bis 2009 erneut Staub-Messungen beim Einsatz abgestimmter Systeme durchgeführt. Hierbei wurden die grundsätzlichen Anforderungen an staubarmes Arbeiten gemäß TRGS 500 „Schutzmaßnahmen“ beachtet. Bei diesen Messungen wurden die einatembare Fraktion (E-Staub) und die alveolengängige Fraktion (A-Staub) bestimmt. Zusätzlich wurde die Quarz-Feinstaubkonzentration ermittelt. Die Diagramme zeigen die über die jeweilige Messdauer ermittelte durchschnittliche Staubkonzentration bei den ver- schiedenen Tätigkeiten. Zusätzlich sind die jeweils höchsten Messwerte (Durchschnittswert über die Messdauer) als Punkt gekennzeichnet. Branchenregelung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten Branchenregelung: Staub bei Elektroinstallationsarbeiten 5

Branchenregelung: Staub bei Elektroinstallationsarbeiten 6 Abgestimmte Systeme Abgestimmte Systeme bestehen aus dem Werkzeug (wie z. B. Trenn- oder Schleifscheibe, Bohrer), dem Elektrowerkzeug, dem Zubehör (wie z. B. Staubhaube, Stauberfassungssystem) und dem vom Hersteller empfohlenen Entstauber (mindestens Staubklasse M). Bei den abgestimmten Systemen kann davon ausgegangen werden, dass der Nachweis der Wirksamkeit der Absaugung erbracht wurde (siehe Liste staubarmer Bearbei- tungssysteme – Mauernutfräsen). Beispiel: Beim Einsatz von Mauernutfräsen können bis zu 20 kg Staub pro Stunde abgetragen werden. Durch den Einsatz der abge- stimmten Systeme kann die Exposition der Beschäftigten auf wenige mg/m 3 Staub gesenkt werden. Abgestimmtes System: Mauernutfräse mit Entstauber der Klasse M 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 Fräsarbeiten Stemmen Dosensenken Bohren Reinigungsarbeiten E - St aub [mg/m³] abgestimmtes System mit Kombihammer mit Brechmeißel mit Absaugung ohne Absaugung Max.-Wert: 20,7 Max.-Wert: 20,5 Max.-Wert: 77,8 Max.-Wert: 19,0 Max.-Wert: 88,0 Max.-Wert: 10,1 Max.-Wert: 25,1 ohne Absaugung AGW Diagramm 1: Darstellung der durchschnittlichen E-Staubkonzentra- tionen. Zusätzlich sind die jeweils höchsten Messwerte (Durchschnittswert über die Messdauer) als Punkt gekenn- zeichnet. 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 A- St aub [mg/m³ ] Max.-Wert: 3,1 Max.-Wert: 2,7 Max.-Wert: 6,9 Max.-Wert: 1,9 Max.-Wert: 8,0 Max.-Wert: 2,7 Max.-Wert: 2,4 AGW Fräsarbeiten Stemmen Dosensenken Bohren Reinigungsarbeiten abgestimmtes System mit Kombihammer mit Brechmeißel mit Absaugung ohne Absaugung ohne Absaugung Diagramm 2: Darstellung der durchschnittlichen A-Staubkonzentra- tionen. Zusätzlich sind die jeweils höchsten Messwerte (Durchschnittswert über die Messdauer) als Punkt gekenn- zeichnet.

Branchenregelung: Staub bei Elektroinstallationsarbeiten 7 Generell zeigt sich, dass beim Einsatz abgestimmter Systeme, beim Stemmen mit dem Brechmeißel, beim Dosensenken mit Absaugung sowie beim Bohren und bei Reinigungsarbeiten der allgemeine Staubgrenzwert im Mittel eingehalten wird. Bei folgenden Tätigkeiten ist überwiegend mit Grenzwertüberschrei- tung zu rechnen: • Stemmen mit dem Kombihammer • Dosensenken ohne Absaugung • Fräsarbeiten mit nicht abgestimmtem System Überschreitungen des allgemeinen Staubgrenzwertes können außerdem durch nachfolgende ungünstige Einflussfaktoren auf- treten: • Verwendung nicht abgestimmter Gerätetechnik • Verwendung von systemfremdem Zubehör • Schlechte Lüftungsbedingungen oder Arbeiten in sehr kleinen Räumen • Sanierungsarbeiten in Altbauten z. B. durch hohen Putzanteil auf den Wänden • Unzureichende Pflege, Wartung und Prüfung der Gerätetechnik • Mangelnde Arbeitsorganisation, z. B. fehlende Koordination verschiedener Gewerke zum Arbeitsablauf • Mangelnde Anstrengungen der Mitarbeiter für staubarmes Arbeiten Für Quarz wurden Konzentrationen von 0,02 mg/m 3 bis 2,0 mg/m 3 nachgewiesen. Ein Arbeitsplatzgrenzwert für Quarz liegt derzeit nicht vor. Nach der TRGS 906 sind Tätigkeiten bei denen quarz- haltige, alveolengängige Stäube freigesetzt werden, als Krebs erzeugend eingestuft. Aus diesem Grund sind Schutzmaßnah- men nach dem Stand der Technik erforderlich. Auswahl und Umsetzung von Schutzmaßnahmen Die Grundlage für das Festlegen geeigneter Schutzmaßnahmen bildet eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung. Dabei sind die konkreten Bedingungen und Einflussfaktoren hinsichtlich mög- licher Gefährdungen zu beurteilen. Da sich beim Betrieb von Elektrowerkzeugen die Entstehung von Stäuben nicht vermeiden lässt, müssen Maßnahmen getroffen werden, um die Exposition wirksam zu verringern. Im Vorder- grund stehen hier technische Schutzmaßnahmen. Auswahl und Betrieb der Gerätesysteme Bei Verwendung der Gerätetechnik ist darauf zu achten, dass abgestimmte Systeme zum Einsatz kommen. Stehen solche Systeme auf dem Markt zur Verfügung, sind diese zu nutzen (siehe Liste staubarmer Bearbeitungssysteme – Mauernut- fräsen). Existieren keine abgestimmten Systeme, so ist zu prüfen, ob vom Hersteller eine Erfassungseinrichtung in Kombination mit einem empfohlenen Entstauber der Staubklasse M bezogen werden kann. Ist dies der Fall, ist diese Kombination zu nutzen. Für die Tätigkeiten mit diesen Systemen auf Baustellen sind für ein staubarmes Arbeiten folgende Hinweise zu beachten: • Die Gerätekonfiguration und Werkzeuge entsprechend dem Untergrund auswählen. Die Hersteller bieten je nach Unter- grund verschiedene Werkzeuge und ggf. sogar verschiedene Geräte an. • Arbeitsabläufe wie vom Hersteller in der Bedienungsanleitung beschrieben, durchführen. • Werkzeuge rechtzeitig auswechseln bzw. nachschärfen. Bei Verringerung des Arbeitsfortschrittes kontrollieren, ob die Werkzeuge verschlissen sind und ausgewechselt bzw. nach- geschärft werden müssen. • Nur vom Hersteller vorgesehenes Zubehör verwenden, dieses nicht manipulieren. Gelangen Gesteinsbrocken in den Ansaug- schlauch, ist die Arbeit zu unterbrechen und der Schlauch zu reinigen. Das Abknicken des Ansaugschlauches ist zu ver- meiden. • Herstellerhinweise zum Betrieb, zur Wartung und zur Reinigung des Entstaubers einschließlich der Filter beachten. Volle Staubsammelbehälter sind sofort staubarm zu entleeren. • Filter regelmäßig abreinigen und austauschen. Keine Filter/ Filterkomponenten zum Betrieb entfernen. Arbeitsorganisation und persönliche Schutzausrüstung • Koordinierung der Arbeitsabläufe und Gewerke, so dass staub- arm gearbeitet werden kann. Beispiel: Bei Elektroinstallations- arbeiten in Hochlochziegeln sind die Fräsarbeiten immer vor dem Dosensenken durchzuführen. • Für gute Durchlüftung sorgen. • Freies Arbeitsfeld gewährleisten. Bei längeren Nuten muss der Entstauber frei nachführbar sein bzw. rechtzeitig nachgeführt werden. • Das Ausbrechen der Stege soweit möglich manuell mit dem Brechmeißel ausführen. • Entstauber/Staubsauger zur Arbeitsplatzreinigung verwenden. Abgelagerten Staub nicht durch Kehren aufwirbeln. • Auswahl, Bereitstellung und Verwendung von Gehörschutz, Augenschutz und Handschutz (Schutzhandschuhe). Atem- schutz (mindestens eine Partikel filtrierende Halbmaske der Klasse FFP2) ist bei Überschreitung des AGW zu nutzen, z. B. beim Stemmen mit dem Kombihammer, beim Dosensenken ohne Absaugung, bei Arbeiten in abgehängten Decken sowie bei Vorhandensein ungünstiger Einflussfaktoren. Dosensenken ohne Absaugung mit deutlich erkennbarer Staubent- wicklung

Branchenregelung: Staub bei Elektroinstallationsarbeiten 8 • Durchführung der allgemeinen arbeitsmedizinisch-toxikolo- gischen Beratung (als Bestandteil der Unterweisung) zur Unter- richtung der Beschäftigten über die Gesundheitsgefahren und zur Erläuterung des Untersuchungsangebotes. • Auf der Basis der ermittelten Expositionen sind für Staub allgemein und für quarzhaltigen Staub arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen mindestens anzubieten. Beim Stemmen mit dem Kombihammer, beim Dosensenken ohne Absaugung und dem Einsatz nicht abgestimmter Systeme von mehr als einer Stunde pro Schicht, sind Pflicht- untersuchungen durchzuführen, da die Grenzwerte hier als nicht eingehalten betrachtet werden müssen. • Müssen Partikel filtrierende Halbmasken der Klasse FFP3 getragen werden, sind arbeitsmedizinische Vorsorgeunter- suchungen zu veranlassen. Reichen Partikel filtrierende Halb- masken der Klasse FFP2 aus, sind die Untersuchungen an- zubieten. Betriebsanweisung und Unterweisung Soweit alles Nötige zum Schutz der Beschäftigten vor minera- lischen Stäuben getan wurde, liegt immer noch ein Risiko im Verhalten der Beschäftigten selbst. Um dieses Risiko zu be- grenzen, müssen Beschäftigte an- und unterwiesen werden, so dass sie sich selbst schützen können: • Für Tätigkeiten, bei denen mineralischer Staub freigesetzt wird, ist eine Betriebsanweisung zu erstellen (siehe Muster- betriebsanweisung). • Die Beschäftigten sind vor Aufnahme der Arbeiten über auftretende Gefährdungen und entsprechende Schutzmaß- nahmen sowie über die richtige Anwendung des Arbeitsver- fahrens zu unterweisen. Teilnehmer, Inhalt, Ort und Datum der Unterweisung sind zu dokumentieren. • Die Beschäftigten müssen per Unterschrift bestätigen, dass sie an der Unterweisung teilgenommen und alles verstanden haben. • Die Unterweisung ist danach mindestens einmal jährlich oder aus besonderem Anlass zu wiederholen. • Es ist sicherzustellen, dass die festgelegten Maßnahmen voll- ständig umgesetzt werden. Werden Defizite festgestellt, sind diese anzusprechen und umgehend abzustellen. Mauernutfräsen Schnitttiefe AEG MFE 1500 mit Entstauber Milwaukee „M“-Sauger ASM 1400 25 mm Baier BDN 453 mit Entstauber BSS 407 M 35 mm Baier BMF 501 mit Entstauber BSS 407 M 35 mm Baier BMF 500 NL mit Entstauber BSS 407 M 35 mm Bosch GNF 20 CA mit Entstauber GAS 50 M 20 mm Bosch GNF 35 CA mit Entstauber GAS 50 M 35 mm Flex MS 1706 FR mit Entstauber S 36 M 35 mm Flex MS 1706 FR mit Entstauber S 47 M 35 mm Hilti DCG 125 – S, DEG 125 – D, DEG 125 – P, Haube DC – EX 125/5 “ M mit Entstauber der Baureihen VCU 40 – M oder VC 20 – UM oder VC 40 – UM Mauernutfräsenumbau 25 mm Hilti DC-SE 20 mit Entstauber der Baureihen VCU 40 – M oder VC 20 – UM oder VC 40 – UM 35 mm Hilti DCH 180 – SL mit Entstauber der Baureihen VCU 40 – M oder VC 20 – UM oder VC 40 – UM 50 mm Hitachi CNF 35 U mit Entstauber RNT 1225 M 25 mm Hitachi CNF 45 U mit Entstauber RNT 1225 M 35 mm Impex ST – H-68E mit Entstauber Spit AC 1600 40 mm Makita SG 1250 mit Entstauber 447M 25 mm Makita SG 150 mit Entstauber 447M 35 mm Metabo MFE 30 mit Entstauber SHR 2050 M 25 mm Milwaukee WCE 30 mit Entstauber Milwaukee „M“-Sauger ASM 1400 25 mm Spit D 88 E mit Entstauber Spit AC 1600 20 mm Spit D 88 E mit Entstauber Spit AC 1600 25 mm Spit F 40 mit Entstauber Spit AC 1600 40 mm Liste staubarmer Bearbeitungssysteme – Mauernutfräsen (Auszug, Typ I-Maschinen) Weitere Informationen und die aktuelle, evtl. ergänzte Tabelle, sind auf der Internetseite von Gisbau verfügbar unter: www.gisbau.de/service/sonstiges/staub/masch/mauer/mauer.htm

Branchenregelung: Staub bei Elektroinstallationsarbeiten 9 Bitte beachten: Die kursiv gesetzten Einträge sind Beispieltexte, die Sie für Ihren Bedarf abändern können. Stand: Januar 2010 Gefährdungsbeurteilung – Dokumentation § 7 Abs. 6 GefStoffV Ersteller: Verantwortlicher: Datum: Arbeitsbereich: Baustelle Elektroinstallation Tätigkeit: Mauernutfräsen, Dosensenken, Bohren, Stemmen, Reinigen Beschreibung der Tätigkeiten Bei den genannten Tätigkeiten werden in das Mauerwerk Schlitze bzw. Nuten gefräst, Dosenlöcher gesetzt, Bohrungen eingebracht oder Nuten bzw. Stege ausgestemmt. Dabei entstehen verfah- rensbedingt größere Mengen an mineralischem Staub. Die Erfassung dieser Stäube erfolgt soweit möglich direkt am Elektrowerkzeug. Die entstehenden Stäube werden über den Entstauber, der Teil des Gerätesystems ist, direkt abgeschieden. Verwendete/freigesetzte Gefahrstoffe Mineralische Stäube: einatembare Fraktion alveolengängige Fraktion Quarz Allgemeiner Staubgrenzwert für E-Fraktion: 10 mg/m A-Fraktion: 3 mg/m Tätigkeiten mit alveolengängi- gen quarzhaltigen Stäuben sind krebserzeugend nach TRGS 906 Die freigesetzte Menge an mineralischen Stäuben ist abhängig von verschiedenen Parametern (Tätigkeit, Erfas- sungsgrad, Abscheidegrad usw.). Beurteilung Gefahren durch Inhalation Verfahrensbedingt kann das Auftreten und Freisetzen gesundheitsgefährdender mineralischer Stäube nicht vermieden werden. Die mineralischen Stäube werden über die Atmung in den Körper aufgenommen und können sich in den Atmungsorganen ablagern. Mit Gesundheitsgefährdungen muss gerechnet werden (chronische Bronchitis, Lungenemphysem, Silikose, aus der in einzelnen Fällen die Entstehung von Lungenkrebs möglich ist). Die Tätigkeit ist als krebserzeugend nach TRGS 906 eingestuft. Gefahrstoffmessungen auf Baustellen zeigen häufig deutliche AGW-Überschreitungen für die Staubfraktionen, sofern »Altgeräte« bzw. nicht aufeinander abgestimmte Systeme von Mauernut- fräse und Entstauber oder nicht abgesaugte Elektrowerkzeuge (für das Dosen senken und Stem- men) verwendet werden. Mit abgestimmten Gerätesystemen bzw. bei Nutzung der Elektrowerk- zeuge in Kombination mit Zubehör zum Erfassen und Absaugen und empfohlenen Entstaubern der Staubklasse M können die AGW für den Allgemeinen Staubgrenzwert in den meisten Fällen ein- gehalten werden. Dabei sind auch die allgemeinen Maßnahmen für staubarmes Arbeiten anzu- wenden. Gefahren durch Hautkontakt nicht gegeben Physikalisch-chemische und sonstige Gefahren nicht gegeben Muster für die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung

Branchenregelung: Staub bei Elektroinstallationsarbeiten 10 Schutzmaßnahmen/Wirksamkeit Zuständigkeit (Termin) Substitution des freigesetzten Stoffs / Verfahrens nicht möglich, da Arbeiten im vorhandenen Mauerwerk erforderlich Einsatz eines geschlossenen Systems technisch nicht möglich Abgestimmtes Gerätesystem (Mauernutfräse und Entstauber) beschaffen und einsetzen Weitere Elektrowerkzeuge mit Stauberfassungssystem (sofern lie- ferbar) und empfohlenem Entstauber der Staubklasse M beschaf- fen und einsetzen Nur empfohlenes Zubehör beschaffen und einsetzen Betrieb, Wartung, Reinigung und Prüfung der Geräte und des Zubehörs nach Herstellerangaben, mindestens jedoch 1x jährlich Natürliche Lüftung auf der Baustelle sichern Staubausbreitung verhindern Auswahl, Bereitstellung und Verwendung von Gehörschutz, Au- genschutz und Handschutz (Schutzhandschuhe). Atemschutz (mindestens eine Partikel filtrierende Halbmaske der Klasse FFP2) ist zu nutzen bei Überschreitung des AGW z.B. Stemmen mit dem Kombihammer, Dosensenken ohne Absaugung sowie bei Vorhan- densein ungünstiger Einflussfaktoren. Reinigung nicht durch Kehren sondern durch Aufsaugen oder feucht binden Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Staub allgemein und quarzhaltigen Staub Pflichtuntersuchung: Beim Stemmen mit dem Kombihammer, beim Dosensenken ohne Absaugung sowie beim Einsatz nicht abge- stimmter Systeme bei mehr als einer Stunde pro Schicht. Angebotsuntersuchung: Alle anderen Tätigkeiten Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Atemschutz Pflichtuntersuchung: Benutzung von FFP3-Masken Angebotsuntersuchung: Benutzung von FFP2-Masken Betriebsanweisung erarbeiten (Muster der BG ETEM kann verwendet werden) Unterweisung und arbeitsmedizinisch-toxikologische Beratung durchführen Vorgesetzter Vorgesetzter Vorgesetzter Vorgesetzter, alle Mitarbeiter alle Mitarbeiter alle Mitarbeiter Vorgesetzter, alle Mitarbeiter Vorgesetzter, alle Mitarbeiter Vorgesetzter, alle Mitarbeiter Vorgesetzter Vorgesetzter Vorgesetzter Angewendete Vorschriften GefStoffV Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen - Gefahrstoffverordnung TRGS 559 Mineralischer Staub TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV BGR/GUV-R 190 Benutzung von Atemschutzgeräten BGR/GUV-R 192 Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz BGR/GUV-R 194 Einsatz von Gehörschutz

Branchenregelung: Staub bei Elektroinstallationsarbeiten 11 Firma: Arbeitsbereich: Baustelle, Elektroinstallation Verantwortlich: ______________________ Unterschrift BETRIEBSANWEISUNG GEM. § 14 GEFSTOFFV Arbeitsplatz: Tätigkeit: Stemmen, Mauernutfräsen, Dosensenken, Bohren, Reinigen Stand: B 039 Gefahrstoffbezeichnung Gesundheitsgefährdende mineralische Stäube beim Stemmen, Mauernutfräsen, Dosensenken, Bohren im Mauerwerk und Reinigungsarbeiten Gefahren für Mensch und Umwelt Langjähriges Arbeiten unter Staubeinwirkung kann Schädigungen der Atemwege und der Lunge zur Folge haben. Insbesondere sind hier die chronische Bronchitis (Entzündung der tieferen Atemwege) und das Lungenemphysem (Lungenüberblähung) zu nennen. Quarzhaltige Anteile in den Stäuben können auch zu Veränderungen des Lungengewebes führen. Bei sehr hohen Quarzstaubkonzentrationen kann es zu einer Staublungenerkrankung Silikose kommen, aus der in Einzelfällen Lungenkrebs entstehen kann. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln Einsatz von abgestimmten Systemen (z. B. Mauernutfräse mit empfohlenem Entstauber Staub- klasse M) Nutzung von Elektrowerkzeug mit Stauberfassungssystem bzw. Staubhaube und empfohlenem Entstauber der Staubklasse M. Nur das vom Hersteller vorgesehene Zubehör verwenden. Zubehör nicht manipulieren. Gelangen Gesteinsbrocken in die Stauberfassung / Ansaugschlauch, Arbeit unterbrechen und das System/ Ansaugschlauch sofort reinigen. Abknicken des Ansaugschlauches vermeiden. Nur regelmäßig überprüfte und intakte Elektrowerkzeuge und Entstauber (Prüfplakette ) einsetzen. Reinigung der Baustelle mit vorhandenem Entstauber durchführen, nicht kehren oder abblasen, Groben Bauschutt vorsichtig mit Schaufel aufnehmen, Staubaufwirbelung vermeiden. Mängel an Maschinen und Geräten dem Vorgesetzten melden. Filter regelmäßig abreinigen und austauschen; keine Filter/Filterkomponenten entfernen. Bei starker Staubentwicklung Atemschutz, mindestens partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 tragen. Beim Arbeiten Arbeitsanzug tragen. Schutzhandschuhe , Gehörschutz und Augenschutz tragen. Am Arbeitsplatz nicht rauchen, essen oder trinken und hier keine Lebensmittel aufbewahren. Wahrnehmen der regelmäßigen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Verhalten im Gefahrfall Bei Defekt an Werkzeug oder Entstauber oder Staubentwicklung aus unbekannter Ursache Arbeit unterbrechen, Vorgesetzten informieren. Wenn möglich, Mangel fachgerecht beheben oder Reparatur/Austausch durch veranlassen. Erste Hilfe Augenkontakt: Nicht reiben, sofort mit viel Wasser ausspülen, ggf. Augenarzt aufsuchen. Ersthelfer Notruf Sachgerechte Entsorgung Bauschutt vorsichtig in vorgesehene Behälter geben, dabei Staubaufwirbelungen vermeiden. Gebrauchte Filter und abgeschiedene Stäube aus dem Entstauber vorsichtig entnehmen und entsorgen. Musterbetriebsanweisung

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse Gustav-Heinemann-Ufer 130 50968 Köln Telefon 0221 3778-0 Telefax 0221 3778-1199 www.bgetem.de Bestell-Nr. S 032 1 . 50(50) . 04 . 10 . 4 – Alle Rechte beim Herausgeber Gedruckt auf Papier aus nachhaltiger Forstwirtschaft