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Elektroinstallation in Wohngebäuden - Teil 27: Ausstattung von Wohngebäuden - Teil 1
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Elektroinstallation in Wohngebäuden - Teil 27: Ausstattung von Wohngebäuden - Teil 1

Elektroinstallation in Wohngebäuden - Teil 27: Ausstattung von Wohngebäuden - Teil 1 Ausstattung von Wohngebäuden mit elektrischen Betriebsmitteln und Anschlüssen Die allgemeinen Anforderungen und unterstützenden Informationen zur Ausstattung von Wohngebäuden und Wohnräumen mit elektrischen Anlagen, Betriebsmitteln und Anschlüssen können den Normen der Reihe DIN 18015 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ und der RAL-RG 678 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden“ entnommen werden. Die Festlegungen der Normenreihe DIN 18015 und der Richtlinie RAL-RG 678 sind zwar als „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ anzusehen, wegen ihres empfehlenden Charakters sind sie jedoch nur rechtsverbindlich, wenn ihre Anwendung vertraglich vereinbart wurde. Ausnahmen gelten für einzelne Festlegungen aus der DIN 18015-1 die aufgrund der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) beachtet werden müssen, z. B. bei der Dimensionierung von Hauptstromversorgungssystemen. Die Normenreihe DIN 18015 besteht aus folgenden Teilen: • DIN 18015-1:2007-09 „Planungsgrundlagen“ • DIN 18015-2:2010-11 „Art und Umfang der Mindestausstattung“ • DIN 18015-3:2007-09 „Leitungsführung und Anordnung der Betriebsmittel“ • DIN 18015-4:2010-11 „Gebäudesystemtechnik“ Die in der Normenreihe DIN 18015 enthaltenen Festlegungen zur Ausstattung von Wohngebäuden mit elektrischen Anlagen sind als Mindestanforderungen zu verstehen, die eine Grundlage für eine komfortable und zukunftssichere Ausstattung von Wohnungen bilden, aber keine Vergleichsmöglichkeiten bieten. Aus diesem Grund führte die HEA (Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V.) zur Bewertung von Elektroinstallationen eine Sternkennzeichnung für verschiedene Ausstattungswerte ein, um Bauherren, Käufern und Mietern die gewünschte Markttransparenz und eine für diese leicht zu überschauende Bewertung der geplanten bzw. vorhandenen Elektroinstallation zu geben. Die Ausstattungswerte wurden beim RAL (Deutsches Institut für Gütesicherung) registriert und in der RAL-RG 678 veröffentlicht. Festgelegt ist in der RAL-RG 678 der Ausstattungsumfang von Wohnungen auf Grundlage der DIN 18015-2 in sechs unterschiedlichen Ausstattungsstufen (Tabelle 1). Die herkömmlichen Ausstattungswerte mit ein bis drei Sternen wurden mit der Neuausgabe der RAL-RG 678:2010-11 um drei zusätzliche Plus-Kennzeichnungen ergänzt, um der zunehmenden Anwendung der Gebäudesystemtechnik in Wohngebäuden entsprechend der DIN 18015-4 Rechnung zu tragen. Quelle: www.voltimum.de

Tabelle 1: Ausstattungswerte und Kennzeichnungen von elektrischen Anlagen in Wohngebäuden nach RAL-RG 678:2010-11 Weitergehende Informationen zu den Ausstattungswerten und zur RAL-RG 678 stehen unter der Internetadresse www.elektro-plus.com zum kostenfreien Download zur Verfügung. 1. Kostenvergleich der unterschiedlichen Ausstattungswerte Beim Bauen und Renovieren sollte nicht nur der aktuelle Stand der Technik berücksichtigt werden, sondern ebenso die zukünftige Entwicklung. Deshalb ist es wichtig, dass Bauherren und Renovierer ebenso wie Eigentümer und Vermieter den Ausstattungsumfang der Elektroinstallation gemeinsam mit dem Architekten und Elektrotechniker vorausschauend planen und dabei auch das altersgerechte und barrierefreie Wohnen unter Einbeziehung von individuellen Wünschen berücksichtigen. Zu dem immer wieder gebrachten Gegenargument der hohen Kosten hat die HEA eine Untersuchung zu den Aufwendungen für die verschiedenen Ausstattungswerte durchgeführt. Danach verteilen sich die Kosten für die Ausstattungswerte wie folgt: • Ausstattungswert 1 (ein Stern) (Mindestausstattung nach DIN 18015-2) = 100 % • Ausstattungswert 2 (zwei Sterne) (Standardausstattung) = 126 % • Ausstattungswert 3 (drei Sterne) (Komfortausstattung) = 152 % Weil der Anteil der Elektroinstallation an den Baukosten eines Gebäudes bzw. einer Wohnung nur etwa 3 % beträgt, sind die Gesamtkosten für eine Installation mit dem Ausstattungswert 2 nur etwa 1 % höher als bei der DIN-gerechten Mindestausstattung. Beim Ausstattungswert 3 erhöhen sich die Gesamtkosten gegenüber einer Installation nach den Mindestanforderungen der DIN 18015-2 um etwa 1,5 %. Quelle: www.voltimum.de

Bild 1: Unzulässiger, nicht fachgerechter Anschluss für eine Dunstabzugshaube mit H03VV- F 3G0,75 hinter den abgenommenen Hängeschränken einer Einbauküche - bei einer ausreichenden Ausstattung wäre so etwas vermeidbar! 2. DIN 18015-2 „Art und Umfang der Mindestausstattung“ Die Norm DIN 18015-2:2010-11 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung“ ist anzuwenden auf die Ausstattung mit elektrischen und informationstechnischen Anlagen. Zusätzlich enthält die Norm Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden. Bereits während der Planungsphase der elektrischen Anlagen sind weit reichende Entscheidungen über die Ausstattung und spätere Nutzung zu treffen. Das gilt in gleicher Weise für Neubauten wie auch für die Sanierung von bestehenden Wohngebäuden oder Wohnungen. Die bei der Planung getroffenen Festlegungen sind langfristig verbindlich. Eine Anpassung durch nachträgliche Veränderungen und Nachinstallationen ist in der Regel nur mit relativ hohem Aufwand möglich. Häufig müssen die Wände zur Verlegung von zusätzlichen Leitungen aufgestemmt werden, was weitere Kosten für Verputz- und Tapezierarbeiten nach sich zieht. 2.1 Ausstattung mit Starkstromanlagen Die Anforderungen der Norm DIN 18015-2 hinsichtlich der Anzahl der Stromkreise, Steckdosen, Anschlüsse für die Beleuchtung und von anderen Verbrauchsmitteln gelten für die Mindestausstattung von Wohnungen und Wohngebäuden. Die in DIN 18015-2 genannte Anzahl der mindestens erforderlichen Stromkreise für Steckdosen und für die Beleuchtung orientiert sich an der Wohnungsgröße (Tabelle 2). Für alle „besonderen“ Verbrauchsmittel sind aufgrund der Leistung zusätzliche Stromkreise vorzusehen. Das gilt auch, wenn diese, wie beispielsweise Waschmaschinen oder Trockner, über Steckvorrichtungen angeschlossen sind. Ebenso sind zusätzliche Stromkreise notwendig, wenn die Anzahl der Steckdosen und Anschlüsse für die Beleuchtung, z. B. aufgrund einer verbesserten Ausstattung erhöht wird oder wenn Räume mit „besonderer“ Nutzung, wie z. B. Hobbyräume, versorgt werden müssen. Quelle: www.voltimum.de

Tabelle 2: Anzahl der Stromkreise für Steckdosen und Beleuchtung in Abhängigkeit von der Wohnfläche (Auszug aus DIN 18015-2:2010-11) Die Anzahl der Steckdosen, Beleuchtungs-, und Kommunikationsanschlüsse sowie der Anschlüsse für die besonderen Verbrauchsmittel mit eigenem Stromkreis ist in Abhängigkeit von der Nutzung und den Abmessungen der Räume festgelegt. Bei der Leitungsführung sind die Installationszonen nach DIN 18015-3 einzuhalten. Dieses gilt ebenso für die Anordnung und Montagehöhen der Steckdosen, Anschlüsse und Schaltstellen. Weil die Mindestausstattung nach DIN 18015-2 nur die Grundbedürfnisse für elektrische Anlagen in Wohnungen abdeckt, sollte in der Praxis mindestens der Ausstattungswert 2 (zwei Sterne) entsprechend der Richtlinie RAL-RG 678 angestrebt werden. Der Ausstattungswert 3 (drei Sterne), der auch neue Techniken bei Kommunikation und Sicherheit berücksichtigt, ist vor allem in Komfortwohnungen zu empfehlen. 2.2 Anforderungen an die Energieeffizienz Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an die Energieeffizienz beeinflussen nicht nur den Wärmeschutz oder die Heizungs- und Klimasysteme von Gebäuden, sondern zunehmend auch die Planung und Errichtung der elektrischen Anlagen. Verbrauchs- und Tarifvisualisierung. Solche Einrichtungen zum Smart Metering erfordern eine Signalübertragung zwischen den Verbrauchszählern, z. B. für Strom, Gas, Wasser oder Wärme, sowie einer Visualisierungseinrichtung oder einem PC-Netzwerk innerhalb der Wohnung bzw. zwischen den Zählern und den Telekommunikationseinrichtungen zur Fernauslesung der gemessenen Werte durch das Versorgungsunternehmen. Steuern und Regeln von Verbrauchsmittel. Die Versorgungsunternehmen werden zukünftig verpflichtet sein, eine lastabhängige Tarifgestaltung und verschiedene Schwachlasttarife während des Tagesverlaufs anzubieten. Damit wird es für den Nutzer zunehmend interessant, seine Verbrauchsmittel mit hohem Energieverbrauch möglichst nur in den Zeiten zu betreiben, in denen die elektrische Energie besonders günstig angeboten wird. Die dafür in Betracht kommenden Verbrauchsmittel, wie Waschmaschinen, Trockner, Warmwassergeräte, Kühl- und Gefriereinrichtungen, müssen dazu manuell von Hand, besser aber automatisch mit Hilfe der Verbrauchs- und Tarifvisualisierung gesteuert bzw. ein- und ausgeschaltet werden. Für die Aufnahme der dazu notwendigen Steuerleitungen sollte zusätzlich zur Stromkreisleitung ein Elektroinstallationsrohr mit ausreichendem Durchmesser, z. B. 25 mm, vom Stromkreisverteiler zu solchen Verbrauchsmitteln verlegt werden. Alternativ sind Reserveadern in der Stromkreiszuleitung oder eine Steuerung über die Gebäudesystemtechnik vorzusehen. Stand-by-Verluste. Zur Reduzierung der Stand-by-Verluste von Verbrauchsmitteln sollte in jedem Raum mindestens eine Steckdose eingeplant werden, die bei Bedarf über einen leicht erreichbaren Schalter abgeschaltet werden kann. Alternativ kann für nachträgliche Änderungen eine Installation mit Reserveadern, Elektroinstallationsrohren oder Gebäudesystemtechnik erfolgen, wenn dafür die entsprechenden Schalter oder Leerdosen vorgesehen werden. Quelle: www.voltimum.de

Beleuchtung. Im Außenbereich, in Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern und ähnlichen Anwendungen sowie in Räumen, die nur gelegentlich genutzt werden, empfiehlt sich eine automatische Steuerung der Beleuchtungsanlagen über Bewegungsmelder, Präsenzmelder, Zeitschalter, Dämmerungsschalter oder Schaltuhren. Für Orientierungsbeleuchtungen sollten nur energiesparende Leuchtmittel eingesetzt werden, z. B. Energiesparlampen oder LEDs. Sonnenschutz. Durch Sonnenschutzanlagen mit Jalousien, Rollläden und Markisen wird eine Überhitzung der Räume vermieden. Sinnvoll ist eine automatische Steuerung der Anlagen zur ständigen und selbsttätigen Anpassung an die Witterungsbedingungen unter Berücksichtigung von Sonnenstand, Tageszeit und Wind. Die dafür notwendigen Leitungsanlagen, manuellen und automatischen Bedieneinrichtungen für die Einzel-, Gruppen-, oder Zentralsteuerung sowie Sensoren sollten bereits bei der Planung, eventuell auch für eine spätere Nachrüstung, vorgesehen werden. Ideal ist eine Verknüpfung der Funktionen des Sonnenschutzes mit denen der Heizungssteuerung durch den Einsatz einer Gebäudesystemtechnik. Heizung. Um die Heizungsanlage in Abhängigkeit von der Raumnutzung und Tageszeit individuell zu regeln, sind Einzeltemperaturregelungen mit elektrischen betätigten Stellantrieben empfehlenswert. Dazu sind Raumtemperaturregler in jedem Raum und Verbindungsleitungen zu den Stellantrieben sowie eventuell zu den Fensterkontakten vorzusehen. Für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen sind ein separater Drehstromanschluss und eventuell ein zusätzlicher Zähler notwendig. Weitere Leitungen müssen zu den Regeleinrichtungen und Hilfsaggregaten, wie z. B. Pumpen, verlegt werden. Bei der Planung und Errichtung von elektrisch betriebenen Wärmepumpen sind neben den Herstellerangaben die Vorgaben des zuständigen Versorgungsunternehmens und die Anforderungen aus den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) zu beachten. Wohnungslüftung. Zunehmend werden Gebäude aufgrund ihrer luftdichten Hülle mit elektrischen betriebenen Lüftungsanlagen mit oder ohne Wärmerückgewinnung ausgestattet. Damit kann der notwendige Luftwechsel sichergestellt werden, ohne die Maßnahmen zur Energieeffizienz zu beeinträchtigen. In Abhängigkeit von der Art der geplanten Lüftungsanlage und den Herstellervorgaben sind die entsprechenden Leitungsanlagen und Anschlüsse für die Lüfter, Bediengeräte und regeltechnischen Einrichtungen vorzusehen. br Luftdichte und wärmebrückenfreie Elektroinstallation. Bei der Elektroinstallation an der luftdichten und wärmebrückenfreien Gebäudehülle müssen luftdichte Geräte- und Verbindungsdosen eingesetzt werden (Bild 2). Bild 2: Luftdichte (winddichte) Gerätedosen (Quelle: Kaiser); Links: Unterputz- Gerätedose - Rechts: Hohlraumdose Durchdringungen von Folienschichten, mit denen die Luftdichtigkeit des Gebäudes sichergestellt wird, z. B. durch Dosen, Leitungen oder Rohre, sind durch Klebefolien, elastische Dichtungsmembranen oder -manschetten abzudichten. Rohrverbindungen Quelle: www.voltimum.de

von Innen nach Außen, z. B. für Rollladenantriebe, sind nach dem Einziehen der Leitungen zu verschließen. Installationen an gedämmten Außenfassaden dürfen deren Dämmwirkung nicht in unzulässiger Weise beeinträchtigen. /br Quelle: www.voltimum.de