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Elektroinstallation in Wohngebäuden - Teil 20: Elektrische Anlagen in Einrichtungsgegenständen - Teil 1
Elektroinstallation in Wohngebäuden - Teil 20: Elektrische Anlagen in Einrichtungsgegenständen - Teil 1 Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen in Wohngebäuden Häufig müssen in Wohngebäuden elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen errichtet werden. Dazu zählen beispielsweise Kücheneinrichtungen, Raumteiler, Wohnraummöbel und Schränke für informationstechnische Anlagen (Rundfunk, Fernsehen, Multimedia) ebenso aber Gardinenleisten, Dekorationsverkleidungen und ähnliches (Bild 1). Die Gefahren resultieren aus der Montage der elektrischen Anlagen auf brennbaren Stoffen wie Holz, kunststoffbeschichteten Möbelbauplatten oder in Hohlräumen aus brennbaren Stoffen. Weitere Gefahren ergeben sich aus dem Betrieb von Leuchten und wärmeerzeugenden elektrischen Geräten in engen Räumen. Die besonderen Anforderungen an elektrische Anlagen in Möbeln sind in DIN VDE 0100-724:1980-06 „Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V - Elektrische Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen, z. B. Gardinenleisten, Dekorationsverkleidung“ und in der Richtlinie VdS 2024:2009-12 „Errichtung elektrischer Anlagen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen“ festgelegt. Bild 1: Elektrische Anlagen und Geräte in Einrichtungsgegenständen (Quelle: HEA - Fachgemeinschaft für effi-ziente Energieanwendung e. V.) 1. Kabel, Leitungen und Elektro-Installationsrohre Für die feste Verlegung sind Mantelleitungen vom Typ NYM, Kabel vom Typ NYY oder gleichwertige Kabel- und Leitungsbauarten sowie Aderleitungen, z. B. vom Typ H07V, in Quelle: www.voltimum.de
nicht metallenen Elektro-Installationsrohren zugelassen. Die Rohre dürfen nicht flammenausbreitend sein und müssen mindestens der Druckfestigkeitsstufe 2 nach DIN EN 61386-1 (VDE 0605-1) entsprechen. Weil es in Möbeln häufig zu höheren mechanischen Beanspruchungen kommt, sollten möglichst nur Rohre mit der mittleren Druckfestigkeitsstufe 3 verwendet werden, wie es nach der Richtlinie VdS 2024 gefordert ist. Weiter dürfen in Möbeln und ähnlichen Einrichtungsgegenständen flexible Kunststoff- und Gummischlauchleitungen verlegt werden, wenn diese mindestens den Bauarten H05VV, H05RR oder H05RN entsprechen. Die Leitungsbauart H03 ist unter bestimmten Bedingungen zwar für den Anschluss der in Möbeln betriebenen Geräte zulässig, z. B. als Anschlussleitung von Fernseh- und Rundfunkgeräten, aber aufgrund der geringen mechanischen Festigkeit nicht für die feste Installation von elektrischen Anlagen. Die Kabel, Leitungen und Rohre müssen entweder mit Schellen oder durch Kleben fachgerecht befestigt oder durch geeignete Hohlräume geführt werden. Empfehlenswert ist eine Verlegung der Kabel und Leitungen innerhalb von Elektro-Installationsrohren oder -kanälen. Nicht fest verlegte Kabel und Leitungen müssen an den Anschlussstellen und an den Betriebsmitteln von Zug und Druck entlastet werden. Die Leitungen und Kabel sind so zu führen, dass sie nicht gequetscht oder durch scharfe Kanten oder bewegliche Teile, wie z. B. Türen und Schubladen, beschädigt werden können. Mindestquerschnitt der Leitungen Der Querschnitt muss mindestens 1,5 mm² betragen. Er kann auf 0,75 mm² verringert werden, wenn • die einfache Leitungslänge 10 m nicht überschreitet und • keine Steckvorrichtungen zum Anschluss weiterer Verbrauchsmittel vorhanden sind. Als Leitungslänge gilt die Länge von der Netzanschlussstelle der Leitung (Festanschluss an eine Anschlussdose oder mittels Stecker an eine Steckdose) bis zu dem Betriebs- oder Verbrauchsmittel, welches am weitesten entfernt ist. Mit dem Verbot von Steckvorrichtungen an dem reduzierten Leistungsquerschnitt von 0,75 mm² sollen Überlastungen durch den Anschluss weiterer Verbrauchsmittel, z. B. von Wärmegeräten mit hoher Leistung, verhindert werden. Hinweis: Die handelsüblichen Leitungen mit einem Querschnitt von 0,75 mm² entsprechen meistens nur der Bauart H03, die demzufolge wie z. B. die Kunststoffschlauchleitungen vom Typ H03VV-F 3G0,75 nicht zur festen Installation in Möbeln verwendet werden dürfen! 2. Netzanschluss Der Netzanschluss kann über Geräteanschlussdosen oder Steckvorrichtungen erfolgen (Bild 2). Zu empfehlen ist ein Anschluss über Geräteanschlussdosen, damit auch bei Verwendung von einpoligen Schaltern der Außenleiter geschaltet wird und nicht der Neutralleiter infolge einer Drehung des nicht verpolungssicheren Schutzkontaktsteckers. Die Anschlussleitungen sind an den Einführungsstellen in den Einrichtungsgegenstand mit geeigneten Zugentlastungsschellen, auf keinen Fall aber durch Knoten oder ähnliches, zu sichern. Die Netzanschlussstellen müssen zugänglich bleiben. Als zugänglich gilt auch ein Anschluss hinter einem Einrichtungsgegenstand, wenn dieser von einer Person weggerückt werden kann oder wenn die Anschlussstelle durch eine Öffnung in der Rückwand zugänglich bleibt. Quelle: www.voltimum.de
Bild 2: Netzanschluss für einen Einrichtungsgegenstand über Anschlussdose oder Steckdose Quelle: www.voltimum.de