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Die persönliche und betriebliche Absicherung
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Die persönliche und betriebliche Absicherung

Die persönliche und betriebliche Absicherung

69 2.7 Die persönliche und betriebliche Absicherung lehen abzuschließen. Dieses neue Auffangdarlehen umfasst z. B. die Hälfte der Tilgungsleistungen (siehe Tabelle 2.15). So  ein  Auffangdarlehen  ist  aus  Sicht  des  Verfassers  jedoch  eine  äußerst  problematische  Angelegenheit,  denn  nach  der  kompletten  Rückzahlung  der  Existenzgründungskredite  steht  ein  Auffangdarlehen  in  Höhe  von 99.996 EUR zu Buche, das anschließend getilgt werden muss. Wenn die Til-gungen  des  Auffangdarlehens  beginnen,  müssen  die  Wirtschaftsgüter,  die bei der Existenzgründung angeschafft werden, längst wieder erneuert sein. Auch wenn es für einen Existenzgründer verlockend klingt, dass ein Teil  der aufgenommenen Kredite erst ab dem dritten Jahr zu tilgen sind, muss genau  überlegt  werden,  ob  von  Seiten  des  Gründers  nicht  auf  diese  Tilgungsfreiheit  verzichtet  wird.  Wir  empfehlen  deshalb  maximal  ein  Jahr Tilgungsfreiheit einzuplanen. 2.7  Die persönliche und betriebliche Absicherung Gegen welche Risiken soll sich ein Unternehmer oder Existenzgründer absi-chern? Die Antwort darauf kann die folgende Checkliste (Tabelle 2.16), die unser Experte Jochen Klooß erarbeitet hat, bieten. Tabelle 2.14   Muster Tilgungsplan zur Existenzgründungsfinanzierung Jahr Kreditstand Jahresanfang in EUR Jahrestilgung in EUR Kreditstand Jahresende in EUR 2016 200.000 0 200.000 2017 200.000 0 200.000 2018 200.000 33.333 166.667 2019 166.667 33.333 133.334 2020 133.334 33.333 100.001 2021 100.000 33.333 66.668 2022 66.668 33.333 33.335 2023 33.335 33.335 0 Tabelle 2.15   Muster Auffangdarlehen für Existenzgründer Jahr Neues Auffangdarlehen in EUR Kumuliertes Auffangdarlehen Kredithöhe   am Jahresende in EUR 2018 16.666 16.666 2019 16.666 33.332 2020 16.666 49.998 2021 16.666 66.664 2022 16.666 83.330 2023 16.666 99.996 heckner–handbuch.indb   69 02.03.2016   9:49:57 Uhr

2 Der Schritt in die Selbständigkeit und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen 70 Kreuzen Sie auf der linken Seite der Tabelle 2.16 an, wie hoch Sie ganz  persönlich das Risiko einschätzen, rechts daneben können Sie entscheiden, ob das Risiko selbst getragen werden soll oder ob eine Versicherung dafür in Frage kommt. Die ausgefüllte Checkliste sollte danach mit einem Versicherungsexper- ten des Vertrauens besprochen und entschieden werden, welche Versiche-rungen in Frage kommen. Einige Anmerkungen zu den einzelnen Versicherungen. Personenrisiken Unter  Personenrisiken  (auch  biometrische  Risiken  genannt),  fallen  die  in Tabelle 2.17 genannten Risiken. Todesfall Eine Risikolebensversicherung dient ausschließlich der Absicherung des To-desfalls.  Um  die  Höhen  des  Todesfallschutzes  zu  bemessen,  gibt  es  zwei Möglichkeiten. Die Faustformel orientiert sich am drei- bis fünffachen Brut-tojahresgehalt.  Es  ist  aber  auch  der  tatsächliche  individuelle  Finanzbedarf zu berücksichtigen (bestehen Kreditverpflichtungen, wann könnten die Kin-der eigenes Geld verdienen?). Tabelle 2.16   Checkliste Absicherung Art der Gefahr/ biometrische Risiken Wie groß ist das Risiko? Art des Versicherungsschutzes Selbst   tragen Risiko   versichern Groß Mittel Klein Berufsunfähigkeit ❏ ❏ ❏ Berufsunfähigkeitsversicherung ❏ ❏ Erwerbsunfähigkeit ❏ ❏ ❏ Erwerbsunfähigkeitsversicherung ❏ ❏ Grundfähigkeits-  versicherung ❏ ❏ ❏ funktionale Invaliditäts-  versicherung ❏ ❏ Schwere Krankheiten  ❏ ❏ ❏ Dread-Disease-Versicherung ❏ ❏ Unfall ❏ ❏ ❏ Unfallversicherung/BG ❏ ❏ Krankheitskosten ❏ ❏ ❏ Krankenversicherung GKV/PKV ❏ ❏ Verdienstausfall,  Lohnfortzahlung ❏ ❏ ❏ Krankengeldversicherung,   Krankentagegeldversicherung  ❏ ❏ Pflegefallrisiko ❏ ❏ ❏ Pflegeversicherung bzw.   Zusatzversicherung ❏ ❏ Todesfall ❏ ❏ ❏ Risiko-/Kapitallebensversicherung ❏ ❏ Langlebigkeit,   Altersarmut ❏ ❏ ❏ Altersvorsorge 3-Schichten-  Modell ❏ ❏ heckner–handbuch.indb   70 02.03.2016   9:49:58 Uhr

71 2.7 Die persönliche und betriebliche Absicherung Absicherung der Arbeitskraft Der Erfolg der Firma hängt in den meisten Fällen zu 100 % von der Arbeits-kraft des Inhabers ab. Also den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen. Als berufsunfähig gilt, wer wegen Krankheit oder Behinderung voraussicht-lich dauerhaft außerstande ist, seine bisherige Tätigkeit/Beruf auszuüben. Die Höhe der versicherten monatlichen Rente sollte beim Unternehmer  mehr als 1.500 EUR bis 2.000 EUR betragen, da sonst die staatlichen Sozi-alleistungen (Hartz IV) höher wären und die Leistungen der privaten Versi-cherung  angerechnet  werden  würden.  Zudem  sollten  Unternehmer  darauf achten, dass viele private Lebensversicherungsgesellschaften, die einen Be-rufsunfähigkeitsschutz anbieten, im Schadensfall eine Umorganisation des Betriebs verlangen. In einzelnen Fällen kann dies soweit führen, dass Lei-stungen erst ausgezahlt werden, wenn der Betrieb nicht mehr vom Inhaber angemeldet ist. Somit ist die individuelle Situation ausschlaggebend für den Abschluss eines Berufsunfähigkeitsschutzes. Bei einem Ein-Mann-Betrieb ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger als bei einem Unternehmer, der eine Personalverantwortung für 20 Mitarbeiter trägt.  Weitere  Möglichkeiten,  die  Arbeitskraft  abzusichern,  sind  Erwerbsunfä- higkeitsversicherungen  (die  Person  ist  außerstande  überhaupt  irgendeine Erwerbstätigkeit  auszuführen)  und  Grundfähigkeitsversicherungen.  Diese werden auch als funktionale Invaliditätsversicherungen bezeichnet und sind nicht  auf  den  „Beruf“  der  versicherten  Person,  sondern  auf  den  „Körper“ bezogen.  Leistungsbeispiele  sind:  Invalidität  aufgrund  eines  Unfalls,  Schä-den an Organen, Verlust von Fähigkeiten wie Sprechen, Hören, Eintritt ei-ner  Pflegebedürftigkeit.  Als  weiteres  Angebot  der  Versicherungswirtschaft gibt es Schwere-Krankheiten-Versicherungen. Hier wird eine einmalige Ka-pitalleistung  von  z. B.  200.000 EUR  beim  Eintritt  von  im  Versicherungs-schein definierten Krankheiten wie Krebs oder Schlaganfall geleistet. Dies unabhängig  davon,  ob  der  Betrieb  weiter  im  Eigentum  des  Unternehmers ist oder er andere Einkünfte erhält.  Tabelle 2.17   Personenrisiken Risiko Versicherungsschutz  Tod Risiko-/Kapitallebensversicherung Berufs-/Erwerbsunfähigkeit Berufs-/Erwerbs-/Grundfähigkeitsversicherung Invalidität Private Unfallversicherung Krankheit Gesetzliche oder private Krankenversicherung Pflegefall Gesetzliche oder private Pflegeversicherung Langlebigkeit (Alter) Gesetzliche Rente oder private Vorsorge (siehe unten) heckner–handbuch.indb   71 02.03.2016   9:49:58 Uhr

2 Der Schritt in die Selbständigkeit und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen 72 Die älteste Form der Arbeitskraftabsicherung ist die Unfallversicherung.  Hier kann der Unternehmer entscheiden, ob er sich freiwillig – wie seine Mitarbeiter – bei der Berufsgenossenschaft versichert, oder ob er eine priva-te Unfallversicherung abschließt. Hier sollte auch berücksichtigt werden, ob eine der o. g. Verträge besteht und welches das höchste Risiko für die jewei-lige Person ist (wird körperlich gearbeitet, besteht Personalverantwortung, wie ist die Führung des Betriebs organisiert).   Krankheit Sollte nur eine vorübergehende Erkrankung eingetreten sein, z. B. für eine Dauer  von  zwei  Monaten,  wird  eine  Leistung  aus  einer  Krankengeld-  (ge-setzliche  Versicherung)  oder  Krankentagegeldversicherung  (private  Versi-cherung) ausgezahlt. Die Krankentagegeldversicherung ist praktisch die Ver-dienstausfallversicherung.  Die  Höhe  kann  bis  zum  Nettoeinkommen vereinbart werden. Es ist empfehlenswert Karenzzeiten zu vereinbaren. Die-se richten sich nach den vorhanden liquiden Rücklagen. Deshalb sollte ein Tagesgeldkonto in Höhe von zwei bis drei Monatsnettoeinkommen vorhan-den sein. Tagegeldversicherungen, die erst nach dieser längeren Karrenzeit leisten müssen, sind erheblich günstiger als die Frist von 6 Wochen, die bei sozialversicherungspflichtigen Angestellten üblich ist.  Für  die  Kosten  der  Ärzte  und  Krankenhäuser  kommt  die  Krankenversi- cherung auf. Hier kann sich der Selbständige ebenfalls entscheiden, ob er sich als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder  in  einer  privaten  Krankenversicherung  (PKV)  absichern  möchte.  Die Leistungserbringung  der  Behandler  richtet  sich  stark  nach  den  möglichen Abrechnungsmöglichkeiten. Etwa 90 % der Bundesbürger sind in der GKV und nur 10 % in der PKV versichert. Die Leistungen der GKV sind zu über 95 %  gesetzlich  geregelt.  Ein  Leistungsunterschied  zwischen  den  gesetzli-chen Kassen gibt es deshalb kaum. Bei einer privaten Gesellschaft können die  Leistungen  individuell  definiert  werden.  Wie  z. B.  freie  Krankenhaus-wahl oder Chefarztbehandlung. Welches der beiden Systeme gewählt wird, hängt wiederum von der individuellen Situation ab. Zudem unterliegt dieser Versicherungsbereich auch politischen Grundstimmungen. Die Beitragsent-wicklung wird für gutverdienende Selbständige in beiden Systemen ähnlich verlaufen. (Höchstbeitrag in der GKV ohne Pflege ca. 620 EUR pro Monat). Selbst wenn die Inflationsrate bei ca. 1 % liegt, wird im Gesundheitssektor durch  neue  Behandlungsmethoden  eine  höhere  Inflationsrate  zu  verzeich-nen sein. Es sollte ein jährlicher Anstieg der Beiträge von 3 % bis 5 % ein-kalkuliert werden. heckner–handbuch.indb   72 02.03.2016   9:49:58 Uhr

73 2.7 Die persönliche und betriebliche Absicherung Pflege Vor ca. 20 Jahren wurde in Deutschland die Pflegeversicherung als Pflicht-versicherung  eingeführt.  Die  demographische  Entwicklung  und  der  damit verbundene  höhere  Bedarf  an  Pflegeleistung  machten  diese  Versicherung notwendig. Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung sind bei der GKV und  PKV  identisch.  Der  Gesetzgeber  hat  erst  kürzlich  eine  Anhebung  der monatlichen  Leistungen  beschlossen,  was  naturgemäß  zu  höheren  Beiträ-gen führt. In der Praxis hat sich gezeigt, dass die Leistungen häufig nicht ausreichen,  um  eine  stationäre  Pflege,  die  zwischen  2.000 EUR  und 5.000 EUR kosten kann, zu finanzieren. Dass in diesem Fall nicht staatliche Leistungen oder Kinder die Differenz zahlen müssen, sollte in der privaten Finanzplanung dieser Punkt miteinbezogen werden. Das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge zeigt, wie sich Unternehmer  absichern können. In den folgenden Tabellen 2.14 und 2.15 gehen wir auf wichtige Aspekte bei den jeweiligen Schichten der Altersvorsorge ein, z. B.:  ❚   steuerliche Grenzen, ❚   Auszahlungszeitpunkt, ❚   Kapital oder Rente, die Form der Auszahlung, ❚   Verfügbarkeit vor Ablauf, ❚   Pfändungsschutz im Falle einer Insolvenz, ❚   Subvention in der Ansparphase durch z. B. Steuerbegünstigung, ❚   steuerliche Behandlung der Rente – was muss vom Rentner versteuert  werden? ❚   Hinterbliebenenregelung im Todesfall des Rentners, ❚   Rente im Ausland für den Fall, dass der Rentenbezieher seinen Wohnsitz  dorthin verlagert. Altersvorsorge (Langlebigkeitsrisiko) Sollten all die obengenannte Risiken gemeistert worden sein (neben der ei-gentlichen unternehmerischen Tätigkeit) und der Unternehmer seinen Ru-hestand genießen möchte, ist eine ausreichende Altersvorsorge notwendig. Seit 2005 ist das 3-Schichten-Modell eingeführt worden. 1. Schicht:   gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke (Ärzte, Rechts-  anwälte und Andere) und die private Basis-Rente (auch Rürup-Rente  genannt); 2. Schicht:   betriebliche Altersvorsorge (mit fünf Durchführungswegen, die wir im  Folgenden erklären, und die Riester-Rente); heckner–handbuch.indb   73 02.03.2016   9:49:58 Uhr

2 Der Schritt in die Selbständigkeit und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen 74 3. Schicht:   private Vorsorge.Wer  als  selbständiger  Handwerksmeister  216  Beiträgen  in  die  staatliche Rentenversicherung (= 18 Jahre) eingezahlt hat, kann einen Antrag auf Be-freiung stellen. Sie müssen dann keine Beiträge in das gesetzliche System einbezahlen und bekommen für Ihre 216 Beiträge ab dem 67. Lebensjahr eine Altersrente im Bereich von aktuell ca. 400 EUR bis 500 EUR. Dies ist die Ausgangsituation für die Überlegungen zum Themenbereich  Altersvorsorge. 1. Schicht:  Hier  finden  sich  die  staatliche  Rentenversicherung  und  die  seit  2005  eingeführte  „Rürup-Rente“.  Alle  Einzahlungen  bis  zu  einer  Grenze  von 22.172 EUR  pro  Jahr,  bei  verheiratet  44.344 EUR,  können  zu  80 %  als Sonderausgaben steuerlich geltende gemacht werden.  2. Schicht:  Wenn der Betrieb in der Rechtsform einer GmbH geführt wird, besteht  die Möglichkeit, für den Geschäftsführer eine betriebliche Altersvorsorge einzurichten.  Es  gibt  fünf  Durchführungswege  (Direktversicherung,  Pensionskasse,  Pensionsfonds,  Unterstützungskasse,  Pensionszusage) die einzeln oder in Kombination abgeschlossen werden. Zudem gibt es die Möglichkeit, dass die Beiträge arbeitgeberfinanziert oder durch Ent-geltumwandlung  arbeitnehmerfinanziert  in  die  Versorgung  gezahlt  wer-den. Eine Riester-Rente ist für Selbständige lediglich als „Huckepack-Ver-trag“  sinnvoll  und  nur  möglich,  wenn  die  Ehefrau  einen  förderfähigen Riestervertrag abgeschlossen hat.  3. Schicht:  Hier  sind  die  privaten  Rentenversicherung,  Kapitallebensversicherung  und Investmentsparpläne angesiedelt. Diese Vorsorgeformen sind die fle-xibelsten,  da  hier  keine  festen  Laufzeiten  notwendig  sind  und  die  Ver-träge  auch  als  Sicherheit  an  eine  Bank  abgetreten  werden  können.  Im Gegenzug  besteht  hier  im  Falle  einer  Privatinsolvenz  keine  Pfändungs- sicherheit, was zu dem Verlust der Altersvorsorge führen kann. Den   Tabellen 2.18 und 2.19 können die einzelnen Kriterien entnommen  werden.  Zu den steuerlichen Rahmenbedingungen gilt es unbedingt zu bedenken,  wie das Vermögen in den Altersvorsorgeverträgen angelegt ist. Wie ist die Aufteilung auf die einzelnen Vermögensklassen Anleihen, Immobilien, Akti-en, Rohstoffe? Sind Garantien vereinbart, und wie sind die Garantien gül-tig? Greift die Garantie erst zum Laufzeitende?  heckner–handbuch.indb   74 02.03.2016   9:49:58 Uhr

75 2.7 Die persönliche und betriebliche Absicherung Kriterium 1. Schicht 2. Schicht 2. Schicht Basis-Rente Rürup Direktversicherung Pen- sionskasse, Pensions- fonds U-Kasse Pensionszusage Grenzen steuerlich jeder Einkommensteuer-pflichtige, Einzahlungs-grenze 22.172 EUR; verheiratet: 44.344 EUR bis 242 EUR mtl. ist die Einzahlung, steuer- und sozialversicherungsfrei keine Begrenzung der Ein-zahlungen, jedoch Ange-messenheit beachten Auszahlungszeitpunkt ab Abschluss 01.01.2012 62. Lebensjahr ab Abschluss 01.01.2012 62. Lebensjahr ab Abschluss 01.01.2012 62. Lebensjahr Kapital oder Rente ausschließlich Rente DV und PK bis 100 %  Kapital; PF nur bis 30 % Kapital oder Rente Verfügbarkeit  keine keine keine Pfändungsschutz ja ja ja Subvention in der Anspar-phase Sonderausgabenabzug,  80 % der Beiträge für 2015 max. 22.172 EUR; verheiratet: 44.344 EUR, steigt auf 100 % bis 2025 Steuerfreiheit der Beiträge bis 4 % der BBG = 242 EUR mtl. im Jahr 2015, zusätzlich Aufstockungs-betrag von 150 EUR mög-lich Steuerfreiheit der Bei- träge, SV-Freiheit bis 4 % der BBG Steuerliche Behandlung der Rente nachgelagerte Besteue-rung (Übergangsregelung: 100 % ab 2040) 100 % nachgelagerte  Besteuerung 100 % nachgelagerte  Besteuerung Hinterbliebenenregelung nur Ehegatten und kinder-geldberechtigte Kinder in Form von Rente nur Ehegatten und Le-bensgefährte und kinder-geldberechtigte Kinder nur Ehegatten und Le-bensgefährte und kinder-geldberechtigte Kinder Rente im Ausland keine Einschränkung keine Einschränkung keine Einschränkung Tabelle 2.18   Kriterien Altersvorsorge I  Quelle: Jochen Klooß Kriterium 1. Schicht 2. Schicht 2. Schicht Riester-Rente private Leibrente private Investmentanlage  (offene Wertpapierfonds) Grenzen steuerlich max. 2.100 EUR als Son- derausgaben absetzbar keine Begrenzung   der Einzahlungen keine Begrenzung Auszahlungszeitpunkt ab Abschluss 01.01.2012  62. Lebensjahr; bei Kündi- gung vorher: Rückzahlung  aller Förderungen keine Laufzeit keine Laufzeit Kapital oder Rente grundsätzlich Rente;   bei Kapital: Rückzahlung  aller Förderungen Kapital bei Laufzeit mind.  12 Jahre und Endalter 62;  steuerliche Begünstigung  oder Rente Kapital oder als Aus-  zahlplan Verfügbarkeit  möglich bei Rückzahlung  aller Förderungen Rückkaufswert jederzeit verfügbar Pfändungsschutz ja nur wenn Verwertungs- ausschluss vereinbart kein Pfändungsschutz Tabelle 2.19   Kriterien Altersvorsorge II (Teil 1/2) heckner–handbuch.indb   75 02.03.2016   9:49:58 Uhr

2 Der Schritt in die Selbständigkeit und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen 76 Besteht für den Unternehmer Sozialversicherungspflicht? Wann ist ein Unternehmer sozialversicherungspflichtig, was bedeutet, dass er wie ein abhängig Beschäftigter behandelt wird?  Es  wird  für  ihn  eine  Lohnabrechnung  durchgeführt  und  ihm  werden  Lohnsteuer und Sozialversicherung abgezogen, der Arbeitgeber führt für ihn die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung ab und zahlt einmal pro Jahr den  Anteil  zur  Berufsgenossenschaft.  Es  ist  in  diesen  Fällen  dringend  zu empfehlen,  ein  Statusfeststellungsverfahren  über  die  Clearingstelle  der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin durchführen zu lassen. Wer als GmbH-Geschäftsführer tätig ist und gleichzeitig als Gesellschaf- ter weniger als 50 % der GmbH-Anteile hält, wird sozialversicherungstech-nisch wie ein Mitarbeiter behandelt. Hier gibt es Ausnahmen, im Einzelfall ist  es  bei  Familien-GmbHs  möglich,  dass  Gesellschafter/Geschäftsführer, die  weniger  als  20 %  Gesellschaftsanteile  halten,  trotzdem  sozialversiche-rungstechnisch als Unternehmer eingestuft werden. Wer als GmbH-Geschäftsführer 50 % und mehr Anteile an der GmbH hält, wird wie ein Selbständiger behandelt. Tabelle 2.19   Kriterien Altersvorsorge II (Teil 2/2) Bei Unklarheiten über den sozialversicherungstechni-schen Status eines Gesellschafters bzw. Geschäftsführers empfiehlt es sich dringend, eine verbindliche Auskunft bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (www.deutsche-rentenversicherung.de) einzuholen. Kriterium 1. Schicht 2. Schicht 2. Schicht Riester-Rente private Leibrente private Investmentanlage  (offene Wertpapierfonds) Subvention   in der Ansparphase Förderung in Form von  Grund- und Kinderzulage  und ggf. Sonderausgaben- abzug kein Sonderausgaben-  abzug der Beiträge i.d.R. keine Steuerbegün- stigung in der Anspar- phase Steuerliche Behandlung  der Rente 100 % nachgelagerte   Besteuerung günstige Ertragsanteil-  besteuerung 25 % Abgeltungssteuer +  Soli. + ggf. Kirchensteuer Hinterbliebenenregelung grundsätzlich vererbbar,  Förderanteil nur an den  nicht getrennt lebenden  Ehepartner vererbbar,   andere Erben zahlen den  Förderanteil zurück freie Begünstigung freie Begünstigung Rente im Ausland keine Einschränkung   im EU-Ausland keine Einschränkung keine Einschränkung heckner–handbuch.indb   76 02.03.2016   9:49:58 Uhr

77 2.7 Die persönliche und betriebliche Absicherung Wer ein Einzelunternehmen führt oder an einem beteiligt ist (OHG, Ein- zelunternehmen,  GbR)  wird  unabhängig  von  seinem  Einkommen  als  selb-ständig behandelt, gleiches gilt für die Vorstände einer AG. Private oder gesetzliche Krankenversicherung Für eine Krankenversicherung bedeutet dies die Wahlfreiheit, ob man sich privat  versichern  will  oder  freiwillig  in  der  gesetzlichen  Krankenversiche-rung. Das Pro und Kontra zur privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung  ist der  Tabelle 2.20 zu entnehmen. Was tun, wenn die Beiträge der privaten Krankenversicherung ins uferlo- se steigen? Nachfolgend  in  Auszügen  ein  Artikel  des  Autors  in  der  Fachzeitschrift  „de“ zum Thema private Krankenversicherung. Tabelle 2.20   Pro und Kontra private und gesetzliche  Pro private Krankenversicherung Kontra private Krankenversicherung  – PKV kann Ihre Leistungen nicht kürzen,   individualvertraglich festgelegt – individuelle Vereinbarung über die Leistungen  (Grund-Schutz bis Top-Schutz)  – freie Arztwahl– Privatpatientenstatus – Teilhabe am medizinischen Fortschritt– Die Abrechnung des behandelnden Arztes erfolgt   auf Basis von Gebührenordnungen. Damit befindet sich der PKV-Patient in einer „budgetfreien“ Zone, aufgrund derer behandelnde Ärzte mehr Zeit für  die Behandlung investieren können. – Durch die Finanzierungsform Kapitaldeckungs-  verfahren haben auch die Zinsen an den Kapital-märkten Einfluss auf die Beitragshöhe.  – Die vorhandenen Alterungsrückstellungen (im Jahr  2011 ca. 170 Mrd. EUR) sind für den Versiche-rungsnehmer nicht transparent. – Geschlossene Tarife überaltern und haben hierdurch  überdurchschnittliche Beitragssteigerungen.  – Private Versicherungsgesellschaften erhalten keine  staatlichen Zuschüsse, sondern müssen Steuern  auf die Gewinne zahlen. – Jedes Familienmitglied muss separat in einem   individuellen Vertrag versichert werden.  Pro freiwillige Versicherung in der  gesetzlichen Krankenversicherung Kontra freiwillige Versicherung in der  gesetzlichen Krankenversicherung – Familienversicherung: nichtarbeitende Ehefrau und  Kinder sind kostenlos mitversichert – GKV erhält staatliche Zuschüsse aus den Steuerein- nahmen im Jahr 2012 ca. 14 Mrd. EUR. – eingeschränkte Teilhabe am medizinischen   Fortschritt  – GKV kann Ihre Leistungen kürzen oder Selbst-  beteiligung einführen. – Leistungen sind nahezu für alle Versicherten   in allen Kassen einheitlich. – Beitragsentwicklung ist von der demographischen  Entwicklung und der Zahl der Erwerbstätigen ab-hängig. Es wird kein Kapital für Alterungsrückstel-lungen gebildet.  – Bei versicherungsfreien Rentnern werden alle Ein- kunftsarten (Rente, Zinsen, Mieten, Arbeitseinkom-men etc.) mit Beiträgen belegt.  heckner–handbuch.indb   77 02.03.2016   9:49:58 Uhr

2 Der Schritt in die Selbständigkeit und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen 78 Ein  Fall  aus  der  Praxis  zeigt  die  Problematik  mit  dem  kontinuierlichen  Anstieg der Beiträge zur privaten Krankenversicherung.Elektromeister Franz P. erfreut sich bester Gesundheit, muss allerdings bei Durchsicht  seiner  Kontoauszüge  feststellen,  dass  sich  seine  private  Kran-kenversicherung  im  Jahr  2015  inzwischen  mit  einem  monatlichen  Betrag von 770 EUR in seinen Privatentnahmen niederschlägt. Aufgrund eines Hin-weises, den er in der ERFA-Gruppe erhalten hat, macht er sich auf den Weg bei diesen Ausgaben deutlich zu sparen. Seit dem Jahr 1990, als er sich selbständig gemacht hat, ist Franz P. bei  der gleichen privaten Krankenkasse versichert. Jetzt im Alter von 55 Jahren ist er frustriert, denn die letzte Mitteilung seiner Krankenversicherung kün-digt  ihm  eine  weitere  monatliche  Beitragserhöhung  von  nahezu  10 %  für das Folgejahr an. Wenn er an seine Zukunft denkt, wird es ihm regelrecht übel. Wenn die  Erhöhungen so weiterlaufen, dann wird er mit dem Eintritt ins Rentenalter mehr  als  1.000 EUR  monatlich  für  seine  private  Krankenversicherung  be-zahlen müssen. Er muss sich darauf einstellen, dass sich sein Einkommen im Alter redu- ziert. Franz  P.  nimmt  zunächst  Kontakt  zu  seinem  regionalen  Versicherungs- vertreter  auf.  Das  erste  Gespräch  bringt  aber  kein  Ergebnis.  Der  örtliche Versicherungsvertreter erklärt sich nicht als Experte für dieses Thema, und er werde den Wunsch nach einer Alternative für die Krankenversicherung von Franz P. weitergeben. Wieder ziehen einige Wochen ins Land, und es passiert nichts. Franz P.  nimmt  Kontakt  mit  der  Zentrale  seiner  Versicherungsgesellschaft  auf  und fragt sich durch das Call-Center, mit dem Ergebnis: „Ja, wir haben da einen Spezialisten und werden veranlassen, dass Sie kontaktiert werden.“ Weitere drei Monate streichen ins Land und nichts geschieht.Erst als Franz P. massiver nachfragt, zum Teil per Mail, zum Teil telefo- nisch, gelingt es ihm schließlich einen Termin mit einem Krankenversiche-rungsexperten wahrzunehmen. In dem Gespräch mit diesem Versicherungs-experten wird deutlich, dass sein Tarif im Jahr 2010 vom Markt genommen wurde. Die Folge daraus: Es treten keine Jüngeren mehr in diesen Tarif ein. Das  Durchschnittsalter  der  Versicherten  steigt  und  die  Inanspruchnahme der Versicherungsleistungen ebenfalls. Dies schlägt sich in einer Steigerung der Versicherungsbeiträge nieder. Im  finalen  Gespräch  mit  der  Versicherung  wurde  schließlich  deutlich,  dass er von einem sogenannten schlafenden oder geschlossenen Tarif in ei- heckner–handbuch.indb   78 02.03.2016   9:49:58 Uhr

79 2.7 Die persönliche und betriebliche Absicherung nen  „geöffneten“  Tarif  umsteigen  wird,  schließlich  liegt  die  jährliche  Ein-sparung bei dem neuen Tarif bei nahezu 4.000 EUR. Nicht  empfohlen  werden  kann  der Wechsel  der  Versicherungsgesellschaft, weil damit die Ansparungen, die über viele Jahre geleistet wurden und die dazu  dienen,  dass  die  Beiträge  im  Alter  nicht  weiter  ansteigen,  verloren  wären.  Und  schließlich  auch  noch  der  Tipp  analog  zu  unserem  Beispiel  von  Franz P.:  Bleiben Sie hartnäckig gegenüber Ihrer Versicherungsgesellschaft. Freiwillige Versicherung des Unternehmers bei der Berufs- genossenschaft (BG) Die BG versichert Unfälle während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit und Wegeunfälle zwischen Arbeitsplatz und Wohnort. Es  handelt  sich  für  Mitarbeiter  um  eine  Pflichtversicherung.  Unterneh- mer können sich freiwillig versichern. In Anbetracht der Risiken sollte diese freiwillige Versicherung für den Unternehmer ins Auge gefasst werden. Betriebliche Absicherung Wie bei der persönlichen Absicherung soll auch bei der betrieblichen Absi-cherung vorgegangen werden. Auf der linken Seite der Tabelle 2.21 wird das persönliche Risikoempfin- den eingetragen, auf der rechten Seite die Entscheidung getroffen, welche Risiken selbst getragen und welche versichert werden sollen. Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob der für Sie zu-treffende Krankenversicherungstarif ein sogenannter „of-fener“ oder „geschlossener“ Tarif ist. Wechseln Sie ggf. in einen offenen Tarif und Sie werden schnell eine Menge Geld sparen. heckner–handbuch.indb   79 02.03.2016   9:49:59 Uhr

2 Der Schritt in die Selbständigkeit und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen 80 2.8  Verbände und Innungen Ein Elektrohandwerksbetrieb muss in der Handwerksrolle eingetragen wer-den. Voraussetzung für die Eintragung in der Handwerksrolle ist der Qualifi-kationsnachweis, der über die erfolgreich absolvierte Meisterausbildung er-bracht wird. Wer  über  keine  Meisterqualifikation  verfügt,  kann  trotzdem  und  aus- nahmsweise  die  Eintragung  erhalten,  wenn  er  langjährige  Praxiserfahrung in leitender Position nachweisen kann. Die Handwerkskammern bieten ihren Mitgliedern eine Fülle von Vortei- len, u. a. Unterstützung in der Aus- und Weiterbildung. Der kaufmännische Teil der Meisterausbildung ist bei den Kammern angesiedelt. Art der Gefahr  Wie groß ist das Risiko? Art des Versicherungs-schutzes Selbst  tragen Risiko  versichern Groß Mittel Klein Feuer, Explosion ❏ ❏ ❏ Gebäude-/Sachinhalts-  versicherung ❏ ❏ Sturm, Hagel ❏ ❏ ❏ Gebäude-/Sachinhalts-  versicherung ❏ ❏ Leitungswasser-  schaden, Rohrbruch ❏ ❏ ❏ Gebäude-/Sachinhalts-  versicherung ❏ ❏ Einbruchdiebstahl,   Vandalismus ❏ ❏ ❏ Gebäude-/Sachinhalts-  versicherung ❏ ❏ Elementarschäden   (Überschwemmung)  ❏ ❏ ❏ Gebäude-/Sachinhalts-  versicherung ❏ ❏ Betriebsunterbrechung  bei den o. g. Gefahren ❏ ❏ ❏ Anhang der Sachinhalts-  versicherung ❏ ❏ Warentransporte (eigene  oder per Spedition) ❏ ❏ ❏ Transportversicherung ❏ ❏ Maschinenschaden ❏ ❏ ❏ Maschinenbruch-  versicherung ❏ ❏ Schadenersatz-  ansprüche Dritter ❏ ❏ ❏ Betriebshaftpflicht-  versicherung ❏ ❏ Computerausfall ❏ ❏ ❏ Elektronikversicherung ❏ ❏ Kfz-Kasko (Eigenschaden,  Diebstahl etc.) ❏ ❏ ❏ Kfz-Versicherung ❏ ❏ Forderungsausfall ❏ ❏ ❏ Warenkreditversicherung ❏ ❏ Prozesskosten ❏ ❏ ❏ Rechtsschutz-  versicherung ❏ ❏ Unfall ❏ ❏ ❏ Gruppenunfall-  versicherung ❏ ❏ Tabelle 2.21    Checkliste Risikoeinschätzung   Quelle: Jochen Klooß heckner–handbuch.indb   80 02.03.2016   9:49:59 Uhr