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Anforderungen an die  farbliche  Kennzeichnung von isolierten Leitern
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Anforderungen an die farbliche Kennzeichnung von isolierten Leitern

Auszug aus den Fachbuch "VDE 0100 und die Praxis" erschienen im VDE Verlag.

693 19  19.9 Farbige   Kennzeichnung von  Kabeln, Leitungen und blanken Schienen 19.9.4  Anforderungen an die  farbliche  Kennzeichnung  von isolierten Leitern Allgemein ist zur  Kennzeichnung von Kabeln und Leitungen nach DIN VDE 0293-1 „Kennzeichnung der Adern von Starkstromkabeln und isolierten Starkstromlei-tungen mit Nennspannungen bis 1 000 V – Ergänzende nationale Festlegungen“ noch Folgendes festzustellen:   • Die Adern von Zwillingsleitungen nach DIN VDE 0250-102 „Wärmebeständige  PVC-Verdrahtungsleitung in Zwillingsausführung“ brauchen nicht gekenn-zeichnet zu werden.   • Für Fassungsadern nach DIN VDE 0250-502 „Wärmebeständige Silikon-Fas- sungsader“ und Aderleitungen nach DIN VDE 0250-106 „EFTE-Aderleitung“ werden folgende Farben zur Kennzeichnung empfohlen:Schwarz, Blau, Braun, Grau, Orange, Rosa, Rot, Türkis, Violett und Weiß.Zweifarbige Kombinationen, mit Ausnahme Grün-Gelb für den Schutzleiter, sind nicht zulässig.   • Zusätzliche Adern, z. B. für Fernwirktechnik in Gummischlauchleitungen  NSSHÖU nach DIN VDE 0250-812 und Leitungstrossen nach DIN VDE 0250-813, sind schwarz zu kennzeichnen. Wenn in diesen Leitungen zusätzliche Steuer-adern eingelegt sind, sind diese wie die Außenleiter zu kennzeichnen.   • Die Adern von Kabeln und Leitungen für mehrere Wechselstromkreise dürfen,  wenn es die Bauartnorm zulässt, wie folgt gekennzeichnet werden:   – bei Leitungen mit Schutzleiter ist der Schutzleiter grün-gelb und eine  jeweils gleiche Anzahl von braun und blau gekennzeichneten Adern mit Ziffernaufdruck, beginnend mit der Zahl 1, zulässig   – bei Leitungen ohne Schutzleiter ist die gleiche Anzahl von braun und blau  gekennzeichneten Adern mit Ziffernaufdruck, beginnend mit der Zahl 1, zulässig Eine Zusammenstellung der farblichen und  alphanumerischen  Kennzeichnungen von Leitern zeigt Tabelle 19.11 in diesem Buch. Für   Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen gilt nach DIN EN 61439-1 (VDE 0660-600-1, Abschnitt 8.6.5) bezüglich der Farbkennzeichnung: Art und Umfang der Kennzeichnung der Leiter an den Anschlussstellen (Klemmen) liegen in der Verantwortung des Herstellers. Anordnung, Farben und Symbole (Bildzeichen) müssen mit den Schaltplänen und Zeichnungen übereinstimmen. Soweit möglich, muss eine Kennzeichnung nach den „Grund- und Sicherheits-regeln für die Mensch-Maschinen-Schnittstelle“ DIN EN 60445 (VDE 0197) „Kennzeichnung von Anschlüssen elektrischer Betriebsmittel, angeschlossenen Leiterenden und Leitern“ erfolgen. 1573vde19.indd   693 01.09.2014   16:15:18

694 19   19  Allgemeines über Kabel und Leitungen In Hauptstromkreisen gilt für die Kennzeichnung der Schutzleiter (PE und PEN), dass diese durch Form, Anordnung, Kennzeichnung oder Farbe leicht erkennbar sein müssen. Wenn eine Farbkennzeichnung gewählt wird, muss sie „grün-gelb“ (zweifarbig) sein. Wird eine isolierte einadrige Leitung verwendet, muss sich diese Kennzeichnung möglichst über die gesamte Länge erstrecken. Jeder Neutralleiter in Hauptstromkreisen sollte durch Form, Anordnung, Kenn-zeichnung oder Farbe leicht erkennbar sein. Bei Kennzeichnung durch eine Farbe wird Blau empfohlen. Für  Elektrische Maschinen gilt nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1) „Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Allgemeine Anforderungen“ bezüglich der Farb-kennzeichnung: Leiter müssen an jedem Anschluss in Übereinstimmung mit der Technischen Do-kumentation, wie ggf. zwischen Lieferant und Betreiber vereinbart, gekennzeichnet sein. Wenn Farben zur Identifizierung (Kennzeichnung) verwendet werden, sind folgende Farben zulässig: Schwarz, Braun, Rot, Orange, Gelb, Grün, Blau, Violett, Grau, Weiß, Rosa, Türkis Aus Sicherheitsgründen sollten die Farben Gelb und Grün als Einzelfarben nicht verwendet werden, wenn es eine Möglichkeit der Verwechslung mit der Zweifar-benkombination Grün-Gelb geben könnte.  Farbkennzeichnungen mit Farbkombinationen, wie vorstehend beschrieben, dürfen benutzt werden, vorausgesetzt, dass es keine Verwechslungen mit der Zweifar-benkombination Grün-Gelb geben kann. (Die Zweifarbenkombination Grün-Gelb ist hiervon ausgenommen.) Empfohlen wird bei der Verwendung der Farbkennzeichnung, dass die Leiter durchgehend gekennzeichnet werden, entweder durch Färbung der Isolierung oder durch Farbmarkierungen. Eine geeignete Alternative könnte in der zusätzlichen Kennzeichnung an ausgewählten Orten bestehen. Der  Schutzleiter oder  PEN-Leiter muss durch Form, Anordnung, Kennzeichnung oder Farbe deutlich zu erkennen sein. Wenn die Kennzeichnung nur durch die Farbe erfolgt, dann muss es die Zweifarbenkombination Grün-Gelb sein, die sich über die gesamte Länge erstrecken muss. Der  Neutralleiter muss durch die Farbe Blau gekennzeichnet werden. Dabei darf Blau nicht zur Farbkennzeichnung anderer Leiter verwendet werden, wenn die Gefahr der Verwechslung besteht. Andere Leiter müssen durch Farbe (entweder durchgängig oder mit einem oder mehreren Streifen), Ziffern, Alphanumerik oder aus einer Kombination von Farbe, Ziffern oder Alphanumerik erfolgen. Ziffern müssen arabisch, Buchstaben latei-nisch sein (entweder Groß- oder Kleinbuchstaben). 1573vde19.indd   694 01.09.2014   16:15:18

695 19  19.9 Farbige   Kennzeichnung von  Kabeln, Leitungen und blanken Schienen Es wird empfohlen, dass isolierte Leiter farblich wie folgt gekennzeichnet sind:   • Schwarz   Hauptstromkreise für AC und DC   • Rot   Steuerstromkreise für AC   • Blau   Steuerstromkreise für DC   • Orange    Verriegelungsstromkreise, die von einer externen Energieversorgung gespeist werden In Bild 19.5 sind für verschiedene Anlageteile und Verlegearten die jeweils nach DIN VDE 0293 in Verbindung mit DIN IEC 60757 sowie DIN 40705 geforderten Farbkennzeichnungen dargestellt. Bei Texten und Beschreibungen, in Zeichnungen und Schaltplänen werden häufig  Kurzzeichen verwendet. Im Zuge der internationalen Normung sollen die Kurz bezeichnungen für die verschiedenen Farben festgelegt werden. Nach DIN IEC 60757 gelten seit 01.07.1986 die in Tabelle 19.9 dargestellten Kurzzeichen. Farbe Kurzzeichen englischer Ausdruck,  von dem das Kurzzeichen  abgeleitet ist DIN 47002 DIN IEC 60757 schwarz braun rot orange gelb grün blau violett grau weiß rosa gold türkis silber sw br rt or ge gn bl vi gr ws rs – tk – BK BN RD OG YE GN BU VT GY WH PK GD TQ SR Black Brown Red Orange Yellow Green Blue Violet Grey White Pink Gold Turquoise Silver grün-gelb gn-ge GNYE Green-and-Yellow Tabelle 19.9    Code zur Farbkennzeichnung 1573vde19.indd   695 01.09.2014   16:15:18

696 19   19  Allgemeines über Kabel und Leitungen Mittel- spannungsnetz H0 7V -Leitungen Transformatoren- Station L1 L2 L3 N PE L-Schienen gleichfarbig, PE-Schiene GNYE, N-Schiene BU gek ennzeichnet BK GY BN GNYE kWh BK GY BN GNYE BK (sw) GY (gr) BN(br) GNYE (gn-ge) HAK Hauptleitung (Stegleitung) Mehraderleitung, z. B . NYM Verbraucheranlage Verteilungsnetz Fundamenterder Farbe nicht vorgeschrieben, darf GNYE (gn-ge) sein Vierleiterkabel, z. B . NYY W ohnungsverteilung-Kleinverteiler nach DIN VDE 0606 BK GY BN GNYE GNYE Leitungen einzeln im Rohr, z. B. H07V S  10 mm 2 Mehrader- leitungen oder Kabel, z. B. NYM, NYIFY, NYY S  10 mm 2 Farbkennzeichnung Abwasser Heizung GY BU BN GNYE GNYE BK GNYE GNYE BU BN vom WVU (W asser) Z Isolierstück vom GVU (Gas) P otential- ausgleichsschiene BK (sw) GY (gr) BN(br) Kennzeichnung entfällt Dreileiter-Kabel mit k onzentrischem PEN-Leiter , z. B . NA YCWY Sammelschienen 0,4 kV, 50 Hz BN GNYE BU BN BU GNYE GNYE GNYE BU BN BN GNYE BU Bügeleisen BN GNYE BU GNYE Konturenstecker(Euro-Stecker) M Kaffee- mühle BK GY BN GNYE GY BU BN GNYE BK bewegliche Leitungen, z. B. H07RN, H05RR, H03VV S  10 mm 2 M keine FarbevorgeschriebenvorzugsweiseBK, BU, BN oder GY.Für PE und PENGNYE Leiterfarbebeliebignicht GNYE Bild 19.5   Farbkennzeichnung von Leitern 1573vde19.indd   696 01.09.2014   16:15:18