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Neuregelung §14a des Energiewirtschaftsgesetzes
ABB

Neuregelung §14a des Energiewirtschaftsgesetzes

Bis 2030 soll es 3 Millionen Wärmepumpen und 15 Millionen E-Autos in Deutschland geben. Den Weg dahin soll das EnWG ebnen. Wie dies durch die Verteilnetzbetreiber umgesetzt wird, erklärt dieser ElektroSpicker. Für eine erfolgreiche Energiewende muss sich die Zahl von E-Fahrzeugen mit entsprechenden Ladevorrichtungen, Wärmepumpen oder Solaranlagen drastisch erhöhen. Diese Vorrichtungen belasten allerdings auch das Stromnetz deutlich stärker als bisher. Eine höhere Nachfrage bedeutet größere Anforderungen an die Netzstabilität. Um diese zu gewährleisten, gilt seit dem 1. Januar 2024 die Neuregelung nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Was genau bedeutet das für die Verbraucher*innen? Kann zur Sicherung der Netzstabilität eine Abschaltung erfolgen? Wie gestaltet sich die Steuerung der Verbrauchseinrichtungen?

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Neuregelung §14a des Energiewirtschaftsgesetzes

Veröffentlicht: 23. Oktober 2024 · Kategorie: Fachartikel

Bis 2030 soll es 3 Millionen Wärmepumpen und 15 Millionen E-Autos in Deutschland geben. Den Weg dahin soll das EnWG ebnen. Wie dies durch die Verteilnetzbetreiber umgesetzt wird, erklärt dieser ElektroSpicker. Für eine erfolgreiche Energiewende muss sich die Zahl von E-Fahrzeugen mit entsprechenden Ladevorrichtungen, Wärmepumpen oder Solaranlagen drastisch erhöhen. Diese Vorrichtungen belasten allerdings auch das Stromnetz deutlich stärker als bisher. Eine höhere Nachfrage bedeutet größere Anforderungen an die Netzstabilität. Um diese zu gewährleisten, gilt seit dem 1. Januar 2024 die Neuregelung nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes. Was genau bedeutet das für die Verbraucher*innen? Kann zur Sicherung der Netzstabilität eine Abschaltung erfolgen? Wie gestaltet sich die Steuerung der Verbrauchseinrichtungen?

Aus diesem Dokument

51 — ElektroSPICKER Fakten und Tipps auf einen Blick NEUREGELUNG §14A DES ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZES Bis 2030 soll es 3 Millionen Wärmepumpen und 15 Millionen E-Autos in Deutschland geben. Den Weg dahin soll das EnWG ebnen. Wie dies durch die Verteilnetzbetreiber umgesetzt wird, erklärt dieser Elektrospicker. — Hier geht es zur Online-Version. Für eine erfolgreiche Energiewende muss sich die Zahl von E-Fahrzeugen mit entsprechenden Ladevorrichtungen, Wärmepumpen oder Solaranlagen drastisch erhöhen. Diese Vorrichtungen belasten allerdings auch das Stromnetz deutlich stärker als bisher. Eine höhere Nachfrage bedeutet größere Anforderungen an die Netzstabilität. Um diese zu gewährleisten, gilt seit dem 1. Januar 2024 die Neuregelung nach Paragraf 14 a des Energiewirtschaftsgesetzes. Was genau bedeutet das für die Verbraucher*innen? Kann zur Sicherung der Netzstabilität eine Abschaltung erfolgen? Wie gestaltet sich die Steuerung der Verbrauchseinrichtungen? Was besagt Paragraf 14a? Der Anschluss einer Wärmepumpe oder einer Ladeeinrichtung für E-Autos darf wegen einer möglichen Überlastung eines Netztes nicht mehr abgelehnt oder verzögert werden. Der Netzbetreiber kann - falls eine Überlastung droht steuerbare Verbrauchseinrichtungen zeitlich begrenzt „dimmen.“ Diese Maßnahme ist an die Netzzustandsermittlung und ihre Echtzeit-Messwerte gekoppelt. Eine zügige Digitalisierung der Niederspannungsnetze ist daher notwendig. Sollte eine zeitlich überschaubare Dimmung – zulässig sind...

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