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Kennzeichnung von Lampen nach DIN EN 60598
Die Sicherheitsanforderungen von LED Lampen werden in der Norm DIN EN 60598 formuliert. Im Kapitel 10.1 wird besonders die Kennzeichnung von Lampen unter die Lupe genommen.
315 10 Sicherheitsanforderungen an Leuchten unter besonderer Berücksichtigung von LED-Lichtquellen 10.1 Sicherheit nach IEC/EN 60598 Die Sicherheitsanforderungen für Leuchten werden auf internationaler Ebe-ne im Technischen Komitee IEC TC 34 erarbeitet. Die Arbeitsergebnisse werden im Regelfall als EN-Normen für Europa übernommen. Die EN-Nor-men beinhalten zusätzlich gemeinsame europäische und ggf. nationale Ab-weichungen von den IEC-Normen. In den weiteren Betrachtungen dieses Abschnittes wird auf die EN-Nor- men Bezug genommen. Die Sicherheitsanforderungen an Leuchten sind in den Normen der Rei- he DIN EN 60598 enthalten. Der Hauptteil, DIN EN 60598-1 [1], enthält Anforderungen zur Kennzeichnung und zur mechanischen-, elektrischen-, thermischen- und photobiologischen Sicherheit, die für alle Arten von Leuchten zutreffen, sofern nicht in einem Teil DIN EN 60598-2-x besonde-re Anforderungen bestehen. Die Anforderungen an spezielle Leuchten sind in den verschiedenen Teilen 2-x aufgeführt. Die nachfolgende Tabelle 10.1 enthält eine Übersicht der bestehenden Sicherheitsbestimmungen für Leuchten. Die Normen sind als EN Normen ausgeführt, sodass sie europa-weit Anwendung finden. DIN EN 60598-2-6 [2] wird nach Erscheinen der 8. Ausgabe der DIN EN 60598-1 [1] zurückgezogen, die Anforderungen werden in DIN EN 60598-1 übernommen. 10.1.1 Kennzeichnungen von Leuchten Kennzeichen an Leuchten sind wichtige Elemente zur Darstellung bestimm-ter Eigenschaften. In der Normung werden Kennzeichen zunehmend als Warnhinweise verstanden und verwendet. Daraus ergibt sich zwangsläufig eine hohe Bedeutung der Kennzeichnung. Kennzeichen sind je nach Bedeu-tung im Inneren der Leuchte (i. d. R. auf dem Typenschild) oder außen an bd1.indb 315 26.11.2015 10:43:05 Uhr
10 Sicherheitsanforderungen an Leuchten unter besonderer Berücksichtigung von LED-Lichtquellen 316 der Leuchte angebracht. Außen angebrachte Kennzeichen sind so platziert, dass sie bei vollständig zusammengebauter Leuchte erkennbar sind. ❚ Das Ursprungszeichen der Leuchte muss in Form einer Handelsmarke, eines Herstellerkennzeichens oder des Namens des verantwortlichen Händlers ausgeführt sein. ❚ Die Bemessungsspannung der Leuchte ist anzugeben, bei ortsveränderli-chen Leuchten der Schutzklasse III muss die Bemessungsspannung außen an der Leuchte angebracht sein. ❚ Bei Leuchten mit eingebauten Konvertern muss die Nennspannung bzw. der Nennstrom der Lichtquelle angegeben werden. ❚ Der Höchstwert der Bemessungsumgebungstemperatur ist anzugeben, falls der Wert von 25 °C abweicht (Bild 10.1). Allgemeine Anforderungen an Leuchten und Prüfungen DIN EN 60598 Teil 1 Ortsfeste Leuchten für allgemeine Zwecke Teil 2-1 Einbauleuchten Teil 2-2 Leuchten für Straßen- und Wegebeleuchtung Teil 2-3 Ortsveränderliche Leuchten für allgemeine Zwecke Teil 2-4 Scheinwerfer Teil 2-5 Ortsveränderliche Gartenleuchten Teil 2-7 Handleuchten Teil 2-8 Foto- und Filmaufnahmeleuchten (nicht professionelle Anwendung) Teil 2-9 Ortsveränderliche Leuchten für Kinder Teil 2-10 Aquarienleuchten Teil 2-11 Netzsteckdosen-Nachtlichter Teil 2-12 Bodeneinbauleuchten Teil 2-13 Leuchten für röhrenförmige Kaltkathoden-Entladungslampen (Neonröhren) und ähnliche Einrichtungen Teil 2-14 z. Zt. nicht belegt Teil 2-15 Z .Zt. nicht belegt Teil 2-16 Leuchten für Bühnen, Fernseh- und Photographie-Studios (außen und innen) Teil 2-17 Leuchten für Schwimmbecken und ähnliche Anwendungen Teil 2-18 Luftführende Leuchten (Sicherheitsanforderungen) Teil 2-19 Lichtketten Teil 2-20 Leuchten für Notbeleuchtung Teil 2-22 z. Zt. nicht belegt Teil 2-21 Kleinspannungsbeleuchtungssysteme für Glühlampen Teil 2-23 Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur Teil 2-24 Leuchten zur Verwendung in klinischen Bereichen von Krankenhäusern und Gebäuden zur Gesundheitsfürsorge Teil 2-25 Tabelle 10.1 Übersicht der bestehenden Teile der Normenreihe DIN EN 60598 bd1.indb 316 26.11.2015 10:43:05 Uhr
317 10.1 Sicherheit nach IEC/EN 60598 ❚ Falls zutreffend ist das Bildzeichen der elektrischen Schutzklasse II anzubringen. Bei ortsveränderlichen Leuchten mit Netzanschlussleitung muss das Bild-zeichen außen auf der Leuchte angebracht sein. ❚ Falls zutreffend ist das Bildzeichen der elektrischen Schutzklasse III anzubringen. ❚ Die IP-Schutzart ist anzugeben. Besteht eine Leuchte aus Teilen unterschiedlicher IP-Schutzarten (z. B. EVG-Raum/Lampen-Raum), so müssen diese eindeutig mit der jeweiligen IP-Schutzart gekennzeichnet sein. ❚ Typ oder Bestellnummer der Leuchte ist anzugeben. ❚ Die Bemessungsleistung der Lampen (ausgenommen Leuchten für LED-Module), für die die Leuchte bestimmt ist, ist anzugeben. Wenn die An-gabe der Bemessungsleistung zur Identifikation nicht ausreicht, müssen weitere Angaben zum Lampentyp und ggf. zur Lampenanzahl gemacht werden. Bei Leuchten mit LED-Modulen besteht gegenwärtig keine Anforderung zur Kennzeichnung der Bemessungsleistung von Leuchten. Im Rahmen der internationalen Normung wird jedoch diskutiert, für Leuchten mit LED-Modulen auch die Bemessungseingangsleistung der Leuchte auf dem Typenschild anzugeben. Diese Anforderung sind schon in der Per-formance-Norm IEC 62722-2-1 enthalten. ❚ Das Brandschutzkennzeichen ist anzubringen, falls erforderlich. Das F-Kennzeichen als Brandschutzkennzeichnung war über Jahrzehnte ei-ne wichtige Information zur Montage von Leuchten auf normal entflammba-ren Baustoffen. Leuchten, die zur direkten Montage an normal entflammba-ren Baustoffen geeignet waren (Temperatur der Befestigungsfläche im anomalen Betrieb max. 130 °C, im Fehlerfall des Vorschaltgerätes max. 180 °C), wurden mit dem F-Zeichen gekennzeichnet. Als Folge von Nor-menänderungen, weg von einer Positivkennzeichnung und hin zu Warnhin-weisen, ist das bekannte F-Kennzeichen entfallen. Seit dem Ablauf der Übergangsfristen am 12.04.2012 sowohl in der DIN EN 60598-1 [1] als auch in der Errichtungsbestimmung DIN VDE 0100 Teil 559 [4] wird die F-Kennzeichnung normativ nicht mehr angewendet. Da- Bild 10.1 Kennzeichnung der zulässigen Umgebungstemperatur Höchste Bemessungsumgebungstemperatur t a … °C bd1.indb 317 26.11.2015 10:43:05 Uhr
10 Sicherheitsanforderungen an Leuchten unter besonderer Berücksichtigung von LED-Lichtquellen 318 nach sind Leuchten, die den aktuellen Normen entsprechen und die nicht mit Brandschutzkennzeichen versehen sind, ohne Einschränkungen an nor-mal entflammbaren Baustoffen wie Holz und Holzwerkstoffen montierbar. Sofern Leuchten nicht direkt an normal entflammbare Baustoffe montiert werden dürfen und Einbauleuchten nicht mit Wärmedämmmaterialien be-legt werden dürfen, müssen die neuen Warnsymbole an der Leuchte ange-bracht werden (Tabelle 10.2). ❚ Obschon die F-Kennzeichnung heute nicht mehr normativ gefordert wird, können Leuchtenhersteller die Kennzeichnung weiterhin ver- wenden. In solchen Fällen wird dem Planer und Anwender jedoch emp-fohlen, bei dem Leuchtenhersteller nachzufragen, welche spezifischen Anforderungen mit der Kennzeichnung verbunden sind. ❚ Bereits seit dem Jahr 2005 ist das FF-Kennzeichen durch das D-Kennzei-chen ersetzt worden (Bild 10.2). Nach der aktuellen Ausgabe der Sicherheitsbestimmung für Leuchten mit begrenzten Oberflächentempe-raturen DIN EN 60598-2-24 [5] dürfen an horizontalen Leuchtenober- flächen Temperaturen bis 90 °C entstehen (Fehlerfall 115 °C). Die Mindestschutzart für Leuchten mit D-Kennzeichen beträgt IP 4X, Leuchtenart aktuelle Kennzeichnung frühere Kennzeichnung Anbauleuchte, direkte Montage zulässig keine Anbauleuchte, direkte Montage unzulässig Einbauleuchte, direkte Montage zulässig keine Wärmedämmung unzulässig Warnhinweis Einbauleuchte, direkte Montage unzulässig Tabelle 10.2 Brandschutzkennzeichen an Leuchten F F F F ohne Warnhinweis keine Isolation bd1.indb 318 26.11.2015 10:43:05 Uhr
319 10.1 Sicherheit nach IEC/EN 60598 werden Leuchten in Räumen mit Staubanfall eingesetzt, muss die IP-Schutzart mindestens IP 5X betragen. Treten Metallstäube auf, sind Leuchten der Schutzart mit mindestens IP 6X zu verwenden. ❚ Informationen zu besonderen Lampen sind anzugeben, insbesondere für Natriumdampf-Hochdrucklampen mit oder ohne eingebautes Start- gerät (Bild 10.3). ❚ Es ist das Bildzeichen gegen den Einsatz von Cool-Beam Lampen anzu-bringen, falls der Einsatz solcher Lampen die Sicherheit der Leuchte ge-fährdet (Bild 10.4). ❚ Netzanschlussklemmen müssen eindeutig gekennzeichnet sein, der Schutzleiteranschluss darf nur mit dem Schutzleiterbildzeichen versehen werden. Wenn in einer Leuchte der Schutzklasse II das Durchschleifen des Schutzleiters oder ein Anschluss für eine Durchgangsverdrahtung mit Schutzleiter vorgesehen ist, muss die Klemme mit dem Buchstaben E gekennzeichnet sein. ❚ Das Bildzeichen für den Mindestabstand zu beleuchteten Gegenständen ist dann anzubringen, wenn eine Überhitzungsmöglichkeit aufgrund der verwendeten Lampen oder bedingt durch die Leuchtenkonstruktion auf-treten kann. Trägt die Leuchte keine Angabe, wird die angestahlte Fläche im Abstand von 11 m auf nicht mehr als 90 °C erwärmt (Bild 10.5). Trägt Leuchte mit begrenzten Oberflächentemperaturen D Bild 10.2 Kennzeichnung von Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur Leuchten zum Betrieb mit Natriumdampf-Hochdrucklampen, die ein außerhalb der Lampe angebrachtes Zündgerät benötigen Leuchten zum Betrieb mit Natriumdampf-Hochdrucklampen mit eingebautem Zündgerät E I Bild 10.3 Kennzeichnung von Leuchten mit Natriumdampf-Hochdrucklampen Warnhinweis gegen die Verwendung von Coolbeam-Lampen Bild 10.4 Warnhinweis gegen die Verwendung von Coolbeam-Lampen COOL BEAM Kleinster Abstand zu angestrahlten Flächen in m Bild 10.5 Kleinster Abstand zu angestrahlten Flächen m bd1.indb 319 26.11.2015 10:43:06 Uhr
10 Sicherheitsanforderungen an Leuchten unter besonderer Berücksichtigung von LED-Lichtquellen 320 die Leuchte keine Angabe, wird die angestrahlte Fläche im Abstand von 100 mm nicht mehr als 90 °C erwärmt. ❚ Falls zutreffend ist das Bildzeichen für den rauen Betrieb anzubringen (Bild 10.6). ❚ Das Bildzeichen für Kopfspiegellampen ist anzubringen, falls die Leuchte für den Einsatz vorgesehen ist (Bild 10.7). ❚ Sofern Schutzabdeckungen an Leuchten vorhanden sind, müssen diese entweder mit dem Warnhinweis „Ersetze jede gebrochene Schutz- scheibe“ oder dem Bildzeichen gekennzeichnet werden (Bild 10.8). ❚ Bei Leuchten mit Durchgangsverdrahtung, die parallel zusammengeschal-tet werden dürfen, ist die maximale Anzahl der Leuchten bzw. der maxi-male Gesamtstrom anzugeben, um Überlastungen zu vermeiden. Für ortsfeste Leuchten ist es ausreichend, die Angaben in der Montage- anweisung aufzuführen. ❚ Leuchten für zweiseitig gesockelte Hochdruck-Entladungslampen und Fa8-Röhrenlampen müssen das Warnzeichen zum Schutz gegen elektri-schen Schlag tragen, wenn die Lampen auswechselbar sind. Das Warn-zeichen muss beim Lampenwechsel sichtbar sein (Bild 10.9). Auswech-selbare Schaltelemente (z. B. Starter oder Zündgeräte) müssen vor dem Auswechseln der Lampe entfernt werden. ❚ Leuchten, die nur mit „Self-Shielded“-Halogen-Glühlampen bzw. Halogenmetall-Dampflampen betrieben werden dürfen, müssen mit dem Bildzeichen gekennzeichnet werden (Bild 10.10). Leuchten für rauen Betrieb Bild 10.6 Kennzeichnung von Leuchten für den rauen Betrieb Verwendung von Kopfspiegellampen Bild 10.7 Bildzeichen für die Verwendung von Kopfspiegellampen Jede zersprungene rechteckige Schutzscheibe ist zu ersetzen. Jede zersprungene runde Schutzscheibe ist zu ersetzen. Bild 10.8 Bildzeichen zum Ersatz von gebrochenen Schutzscheiben Warnzeichen: Bei Lampenwechsel Versorgungsspannung abschalten Bild 10.9 Warnzeichen zum Abschalten der Versorgungsspannung beim Lampenwechsel bd1.indb 320 26.11.2015 10:43:06 Uhr
321 10.1 Sicherheit nach IEC/EN 60598 ❚ Sind in Leuchten auswechselbare Sicherungen eingebaut, muss die Leuchte mit dem Bildzeichen für Sicherungen gekennzeichnet werden (Bild 10.11). Falls aus Sicherheitsgründen erforderlich, sind die Siche-rungskennwerte in der Nähe der Sicherung anzugeben. ❚ Falls erforderlich ist das Bildzeichen „Nicht in die Lichtquelle blicken“ anzubringen (Bild 10.12). Wenn Schutz gegen elektrischen Schlag erforderlich ist, müssen Ab- deckungen über Lichtquellen, die nicht dazu vorgesehen sind, vom Nutzer ausgetauscht zu werden, mit dem Bildzeichen „Gefahr des elektrischen Schlages“ gekennzeichnet werden (Bild 10.13). Leuchten sind mit einem Typenschild zu versehen, auf dem alle relevanten Angaben aufgeführt werden müssen. Das Typenschild einer modernen LED-Industrieleuchte in Bild 10.14 zeigt beispielhaft die notwendigen Kenn-zeichnungen. 10.1.2 Schutzklassen Jede Leuchte muss entsprechend ihrer Konstruktion zum Schutz gegen elek-trischen Schlag einer elektrischen Schutzklasse zugeordnet werden. Bei Leuchten der Schutzklasse I muss das Bildzeichen des Schutzleiters an der Anschlussklemme der Leuchte angebracht sein. Sind die Leuchten mit einer Netzanschlussleitung ausgestattet, muss diese einen gelb/grün gekennzeich- Leuchte ist nur für den Betrieb von „Self-shielded-Halogenglühlampen“ oder „Self-shielded-Halogenmetalldampflampen“ ausgelegt Bild 10.10 Kennzeichnung von Leuchten für den Betrieb von „Self-Shielded“-Lampen Leuchte mit internen Sicherungen Bild 10.11 Kennzeichen für Leuchten mit internen Sicherungen Nicht in die Lichtquelle blicken Bild 10.12 Bildzeichen „Nicht in die Lichtquelle blicken“ Vorsicht Gefahr des elektrischen Schlages Bild 10.13 Bildzeichen „Gefahr des elektrischen Schlages“ bd1.indb 321 26.11.2015 10:43:06 Uhr