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Hausanschluss, Hausanschlussraum, Schutzpotentialausgleich
Hausanschluss, Hausanschlussraum, Schutzpotentialausgleich
M 2 Allgemeines Nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitäts-versorgung in Niederspannung (Nieder-spannungsanschlussverordnung – NAV) hat der Bauherr (Anschlussnehmer) die baulichen Voraussetzungen für die si-chere Errichtung des Netzanschlusses (Hausanschlusses) zu schaffen und für den Hausanschlusskasten oder die Hauptverteiler einen geeigneten Raum oder Platz nach DIN 18012 zur Ver-fügung zu stellen. In DIN 18012 sind ebenfalls die Anforderungen an Gas-, Wasser- und Fernwärmeanschlussein-richtungen definiert. Die Zugänglichkeit für Beauftragte der Ver- und Entsor-gungsunternehmen sowie der Feuer-wehr muss immer gewährleistet sein. Hausanschluss Die Haus-Anschlusseinrichtungen in-nerhalb von Gebäuden, z. B. der Haus-anschlusskasten, die Hauptabsperrein-richtung, sind in Abstimmung mit den Netzbetreibern/Versorgungsunterneh-men gemäß DIN 18012 unterzubringen:– in Hausanschlussnischen, vorgesehen für nicht unterkellerte Einfamilienhäuser, oder– auf Hausanschlusswänden, vorgesehen für Gebäude mit bis zu fünf Nutzungseinheiten (das sind vier Wohneinheiten und die Allgemeinver- sorgung), oder– in Hausanschlussräumen, gefordert in Gebäuden mit mehr als fünf Nutzungseinheiten. Der Hausanschlussraum kann aber auch in Gebäuden mit bis zu fünf Nutzungsein-heiten sinngemäß angewendet werden. Die Größe des Hausanschlussraums bzw. der Hausanschlusswand sowie die Anordnung der Hausanschlussni-sche sind so zu planen, dass vor den Anschluss- und Betriebseinrichtungen (z. B. Hausanschlusskasten, Zähler-schrank) mit einer Tiefe von ca. 0,3 m ein freier Arbeits- und Bedienbereich ge-mäß Bild 1 vorhanden ist.Bei der Anbringung der Anschlussein-richtungen für die Stromversorgung an Hausanschlusswänden und in Hausan-schlussräumen werden folgende Ab-standsmaße zugrunde gelegt:– Höhe Oberkante der Anschlussein- richtung über dem Fußboden: ≤ 1,5 m; – Höhe Unterkante der Anschlussein- richtung über dem Fußboden: ≥ 0,3 m; – Abstand der Anschlusseinrichtung zu seitlichen Wänden: ≥ 0,3 m. Die Hausanschlussnische, der Raum mit Hausanschlusswand und der Hausan-schlussraum müssen frostfrei gehalten werden, außerdem ist eine ausreichen-de Be- und Entlüftung sicherzustellen. Hausanschlusskästen dürfen in feuer- oder explosionsgefährdeten Räumen/Bereichen und in Räumen, in denen die Umgebungstemperatur dauernd 30°C übersteigt, nicht untergebracht werden. Hausanschlussnische Die Größe der Hausanschlussnische wird bestimmt durch das Rohbau-Richtmaß der Öffnung einer gängigen Wohnungstür mit einer Breite von 875 mm und einer Höhe von 2000 mm. Das Richtmaß für die Tiefe muss mindestens 250 mm betragen. Die Hausanschluss-nische beansprucht somit keinen zu-sätzlichen Platz, da sie in eine Wand des Einfamilienhauses eingebaut wird. Sie muss mit einer abschließbaren Tür versehen werden. Die Anschluss- und Betriebseinrichtungen für Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation sind in der Hausanschlussnische so anzuord-nen, dass eine problemlose Unterbrin-gung sowie der Betrieb aller Anschlüs-se ohne gegenseitige Beeinflussung gegeben ist. Die Hausanschlussnische erfordert eine spezielle und sehr ge-naue Anordnung der Schutzrohre für die Ver- und Entsorgungsleitungen und der Hauseinführung. Hausanschlusswand Der Raum mit Hausanschlusswand muss über allgemein zugängliche Räu-me, z. B. den Treppenraum, den Kel-lergang, oder auch direkt von außen erreichbar sein. Die Hausanschluss-wand muss in Verbindung mit der Außenwand stehen, durch die die An-schlussleitungen geführt werden. Die Länge einer Hausanschlusswand ist abhängig von der Anzahl der vorgese-henen Anschlüsse, der Anzahl der zu versorgenden Kundenanlagen und von der Art und Größe zusätzlich an der Hausanschlusswand unterzubringender Betriebseinrichtungen, z. B. Zählerplätze. Der Mindestplatzbedarf ist mit dem örtlichen Netzbetreiber bzw. dem Ver-sorgungsunternehmen (Messstellenbe-treiber) abzustimmen. Hausanschlussraum Der Hausanschlussraum muss über all-gemein zugängliche Räume, z. B. den Treppenraum, den Kellergang, oder auch direkt von außen erreichbar sein. Er darf nicht als Durchgang zu weiteren Räumen dienen und muss an der Ge-bäudeaußenwand liegen, durch die die Anschlussleitungen geführt werden. Die Maße des Hausanschlussraumes sind abhängig von der Anzahl der vor-gesehenen Anschlüsse für die Ver- und Entsorgung, von der Anzahl der zu ver-sorgenden Kundenanlagen und von der Art und Größe zusätzlich im Haus-anschlussraum unterzubringender Be-triebseinrichtungen, z. B. Zählerplätze. Der Hausanschlussraum muss mindes-tens 2,0 m lang und 2,0 m hoch sein. Die Breite muss mindestens 1,5 m bei Belegung nur einer Wand und mindes-tens 1,8 m bei Belegung gegenüberlie-gender Wände betragen. Hauseinführung Die Art der Einführung von Hausan-schlussleitungen (Kernbohrung, Schutz-, Futter- bzw. Mantelrohr usw.) ist mit dem jeweiligen Netzbetreiber/Versor-gungsunternehmen abzustimmen.Bei unterirdischem Anschluss von Ge-bäuden ist insbesondere bei Verwendung von Schutz-, Futter- bzw. Mantelrohren die Abdichtung der Rohre zur Wand si-cher herzustellen. Die Hauseinführung ist gasdicht/wasserdicht und gegebenen-falls druckwasserdicht herzustellen. Hausanschluss Hausanschlussraum Schutzpotentialausgleich Bild 1: Arbeits- und Bedienbereich vor dem Hausanschlusskasten (HAK) frei zu haltender Arbeits- und Bedienbereich (durchgängige Höhe min. 1,8 m) Einbau- und Betriebseinrichtungen 1) Sonstige Einrichtung 2) 0,3 m 1,2 m 0,3 m 1) z.B. Gas- oder Wasserleitungsrohre2) z.B. Zählerschrank M e r k b l ä t t e r z u r e l e k t r o i n s ta l l at i o n i n W o h n g e b ä u d e n
Eine Abstimmung der die Gewerke übergreifenden Arbeiten bei der Verle-gung und Abdichtung der Schutzrohre sollte frühzeitig bei der Planung berück-sichtigt werden. Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene Nach DIN VDE 0100-410 ist in jedem Gebäude ein Schutzpotentialausgleich 1 Hauseinführung für die Stromver- sorgung 2 Hausanschlusskasten mit Haus- anschlusssicherung für die Strom- versorgung 3 Hauptleitung im Gebäude für die Stromversorgung 4 ggf. Zählerschränke5 Leitungen zu den Stromkreisverteilern6 Kabelschutzrohr7 Hausanschlussleitung für die Fernmeldeanlage 8 Hausanschlussleitung für die Wasserversorgung mit Wasser- messeinrichtung Blitzschutzanlage, miteinander an der Haupterdungsschiene verbunden wer-den. Diese wird im Hausanschlussraum, auf der Hausanschlusswand bzw. in der Hausanschlussnische angeordnet. Dort befindet sich auch die Anschlussfahne des Fundamenterders nach DIN 18014, die direkt auf die Haupterdungsschiene geführt und angeschlossen wird. (Funktionspotentialausgleich) 16 Verbindung mit der Antennenanlage (Erdungsleiter) 17 Verbindung mit der Gasinnenleitung (Schutzpotentialausgleich) 18 Verbindung mit den Vorlauf- und Rücklauf-Heizungsrohren (Schutzpo- tentialausgleich) 19 Verbindung mit der Wasserver- brauchsleitung (Schutzpotentialausgleich) 20 Anschlussfahne oder Anschlussteil für den Fundamenterder (Erdungsleiter) 21 Fundamenterder nach DIN 18014 auszuführen. Dazu müssen insbeson-dere der Erdungsleiter, die metallenen Rohrleitungen der Versorgungssys-teme, die in das Gebäude eingeführt sind (z. B. für Wasser, Gas), Metallteile der Gebäudekonstruktion (sofern be-rührbar), metallene Zentralheizung- und Klimasysteme sowie eventuell vorhandene weitere Erdungsleiter, z.B. der Antennen-, Fernmelde- oder 9 Hausanschlussleitung für die Gasversorgung mit Hauptabsperr- einrichtung 10 Heizungsrohre im Nebenraum11 Haupterdungsschiene für den Schutzpotentialausgleich 12 Verbindung mit ggf. getrennt vorhandenem Blitzschutzerder (Blitzschutzpotentialausgleich) 13 Verbindung mit dem PEN-Leiter im TN-System (Schutzpotentialausgleich) 14 Verbindung mit dem Schutzleiter PE im TT-System (Schutzpotential- ausgleich) 15 Verbindung mit der Fernmeldeanlage Bild 2: Beispiel für einen Hausanschlussraum mit Schutzpotentialausgleich und Haupterdungsschiene Herausgeber:HEA – Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e.V. www.hea.de Ausgabe: 01.2011 Weitere Informationen bei www.elektro-plus.com mind. 1,20 1) Geländeoberfläche mind. 1,80 2) zur Heizung mind. 2,0 0 3) 3 5 14 15 16 4 7 2 1 6 12 11 13 20 21 19 17 9 8 18 10 Maße in m 1) Mindestiefe Bedien- und Arbeitsfläche2) Mindesbreite Hausanschlussraum bei beidseitiger Belegung3) Mindestlänge Hausanschlussraum erläuterung: