Bei einigen Fachkräften herrscht hier noch immer Unklarheit. Das muss nicht sein!

Normen stellen auch kompetente Elektrofachkräfte noch immer vor teils große Herausforderungen. So unterliegen diese innerhalb der Elektrobranche einem stetigen Wandel. Sie werden ergänzt, erweitert oder gänzlich neu geschaffen, um so Endkunden und Fachkräften ein hohes Maß an Sicherheit zu bieten. Hier fällt es zahlreichen Elektrofachkräften zunehmend schwer, stets auf dem Laufenden zu bleiben und die Kunden fachgerecht zu beraten. Insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen kann ein solches Versäumnis schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Ein Nicht-Einhalten normativer Standards kann im Streitfall als Nicht-Einhalten der verkehrsüblichen Sorgfalt gewertet werden, was dann wiederum existenzbedrohende Folgen nach sich ziehen kann. Das Kennen und Verstehen relevanter Normen ist somit essentiell, um den Beruf der Elektrofachkraft bedenkenlos ausführen zu können.
AFDD – Endlich Klarheit im Normendschungel
Ein solcher sicherheitsrelevanter Bereich ist der Komplex „Brandschutz“ und insbesondere Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen. In diesem Zusammenhang erreichen uns noch immer in beunruhigender Regelmäßigkeit Zuschriften von Fachkräften, die sich unsicher sind, in welchen Räumlichkeiten eine Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung(AFDD) vorzusehen ist. Zeit, hier Klarheit zu schaffen.
Die Anwendungsnorm DIN VDE 0100-420:2016-02 regelt besondere Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Lichtbögen in Endstromkreisen. Sie ist auch entscheidend dafür, in welchen Räumen der Einsatz eines AFDDs verpflichtend ist. Gemäß dieser Norm sind AFDDs in Bibliotheken, Museen, Schlaf- oder Aufenthaltsräumen von Heimen oder Kindertagesstätten und Seniorenwohnheimen, Holzhäusern¹ und feuergefährdeten Betriebsstätten wie Schreinereien oder Papierfabriken zu verbauen und in Schlaf- oder Aufenthaltsräumen von barrierefreien Wohnungen nach DIN 18040-2. Der Einsatz ist hier somit verpflichtender Natur.
1) Ein Material wird als nichtbrennbar angesehen, wenn es nach DIN EN ISO 1182 und DIN EN ISO 1716 feuerhemmend ist.
In der Anwendungsnorm DIN VDE 0100-420:2016-02 wird zudem der Einsatz eines AFDDs in sämtlichen Räumen mit Schlafmöglichkeiten in privaten Wohnungen, Häusern, in den nicht medizinisch genutzten Bereichen in Krankenhäusern sowie in Hotels empfohlen. Zudem legt die Norm das Verbauen eines AFDDs an Orten mit feuerverbreitender Struktur und in Endschaltkreisen mit hoher Anschlussleistung, wie dies beispielsweise bei Geschirrspülmaschinen, Waschmaschinen oder Trocknern der Fall ist.
Diese Beispiele erleichtern das Verständnis
Einen vertiefenden Einblick liefern folgende Anwendungsbeispiele:
Fall 1
Eine Elektrofirma bekommt den Auftrag, in einer Scheune die Elektroinstallation zu erneuern und zu ändern. Nun stellt sich die Frage, ob hier ein AFDD verpflichtend vorgeschrieben ist. Der Elektromeister unterzieht die Scheune einer Risikoanalyse und kommt zu folgendem Entschluss: Die Scheune gilt als Raum mit besonderem Brandrisiko und somit als feuergefährdete Betriebstätte. Dieses Brandrisiko kommt vor allem durch vorhandenen Staub zustande sowie durch die Art und Verarbeitung gelagerter Materialien. Nun ist der Elektromeister verpflichtet, den AFDD für jeden Endstromkreis einzubauen, um so die Brandgefahr zu minimieren.
Fall 2
Eine Elektrofirma bekommt die Anweisung, in einer Kindertagesstätte mit Schlafräumen eine Isolationsprüfung durchzuführen. Als der Elektroniker vor dem Unterverteiler steht, bemerkt er, dass hier nach den geltenden VDE Normen richtig gehandelt wurde und Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen eingebaut worden sind. Leider ist er sich nun unschlüssig, wie die Isolationsprüfung bei diesen Geräten durchzuführen ist. Der S-ARC1 von ABB verträgt die Prüfspannung bei der Isolationsprüfung und muss somit nur ausgeschaltet und nicht mehr abgeklemmt werden. Das erleichtert dem Elektriker enorm die Arbeit und erspart ihm so viel Zeit, die er bei der restlichen Prüfung gut gebrauchen kann.
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