Freileitungen über AC 1 kV Teil 1: Allgemeine Anforderungen – Gemeinsame Festlegungen
Die als Ersatz für die DIN EN 50341-1 (VDE 0210-1):2010-04 und DIN EN 50423-1 (VDE 0210-10):2005-05 neu erschienene Norm beschreibt elektrische Freileitungen mit Nennspannungen im Netz über AC 1kV und einer Nennfrequenz unter 100Hz.
Gültigkeit besitzt die Norm für Freileitungen mit kunststoffummantelten Leitern. Auch für Freileitungen mit Kabeln deren Nennspannung über 1kV bis einschließlich 45 kV AC liegen werden Anforderungen beschrieben.
Die Freileitung ist so zu bemessen, dass während der vorgesehenen Lebensdauer
- ihre Übertragungsaufgabe unter gegebenen Bedingungen mit einem angemessenen Maß an Zuverlässigkeit wirtschaftlich erfüllt wird. Dies bezieht sich auf die Gesichtspunkte der Zuverlässigkeitsanforderungen;
- kaskadenartige Schäden vermieden werden, wenn eine bestimmte Komponente versagt. Dies bezieht sich auf die Gesichtspunkte der Betriebssicherheitsanforderungen;
- Verletzungen oder der Tod von Personen während der Errichtung und Instandhaltung vermieden werden. Dies bezieht sich auf die Gesichtspunkte der Anforderungen an die Personensicherheit.
Eine Freileitung ist so auszulegen, zu errichten und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit, die Dauerhaftigkeit, die Robustheit, die Instandhaltungsfähigkeit sowie Gesichtspunkte der Umweltverträglichkeit und der Ästhetik berücksichtigt sind.
Die angeführten Anforderungen müssen durch angemessene Bemessung und Ausführung, durch die Auswahl geeigneter Werkstoffe und durch Vorgaben von Qualitätssicherungs-verfahren für die Bemessung, Herstellung und Errichtung für das jeweilige Bauvorhaben erfüllt werden.
Der für Freileitungen erforderliche Grad an Zuverlässigkeit wird durch Bemessung nach dieser Norm und den Eurocodes 1-8 und durch Qualitätssicherungsmaßnahmen erreicht. Dabei werden drei Zuverlässigkeitsstufen entsprechend einer theoretischen Wiederkehrdauer T der klimatischen Einwirkungen in Betracht gezogen:
- Zuverlässigkeitsstufe 1 – Wiederkehrdauer von klimatischen Einwirkungen 50 Jahre
- Zuverlässigkeitsstufe 2 – Wiederkehrdauer von klimatischen Einwirkungen 150 Jahre
- Zuverlässigkeitsstufe 3 – Wiederkehrdauer von klimatischen Einwirkungen 500 Jahre
Abweichungen von diesen Stufen können in Abstimmung mit den besonderen Anforderungen für ein bestimmtes Projekt vorgenommen werden. Jedoch muss die gewählte Stufe mindestens der Zuverlässigkeitsstufe 1 entsprechen, außer für zeitlich begrenzte Tragwerke oder zeitlich begrenzt eingesetzte Leitungskomponenten.