Händlerauswahl

Wählen Sie den Händler aus, den Sie für Ihren Einkauf nutzen möchten.

Händler

Obeta
Empfohlener Händler

Unbekannt

eldis

Unbekannt

Häusler

Unbekannt

Alexander Bürkle

Unbekannt

Adalbert Zajadacz

Unbekannt

Löffelhardt

Unbekannt

Peter Jensen

Unbekannt

BEWO

Unbekannt

Braun

Unbekannt

Carl Mettler

Unbekannt

Cl. Bergmann

Unbekannt

Cordes & Graefe

Unbekannt

DEG

Unbekannt

Eberhard

Unbekannt

EGH Elektrogroßhandel

Unbekannt

Eisenjansen

Unbekannt

FAMO

Unbekannt

FEGA & Schmitt

Unbekannt

FEGIME

Unbekannt

Fouquet

Unbekannt

Gautzsch

Unbekannt

Heinrich Schmidt

Unbekannt

HEIX

Unbekannt

Kautz

Unbekannt

KLUXEN

Unbekannt

Kohler

Unbekannt

Korsing

Unbekannt

Kraft

Unbekannt

Lichtzentrale

Unbekannt

Pogenwisch

Unbekannt

Rexel

Unbekannt

Sautter

Unbekannt

Schmidt

Unbekannt

Sonepar

Unbekannt

Streb

Unbekannt

Unielektro

Unbekannt

Wilhelm Rink

Unbekannt

Witte

Unbekannt

Wullbrandt+Seele

Unbekannt

YESSS PRO

Unbekannt

Zander

Unbekannt

Andere

Anforderungen an die Verlegung von Kabeln und Freileitungen auf Campingplätzen

Veröffentlicht: 13. September 2016 Kategorie: Fachartikel

Die elektrische Versorgung eines Campingplatzes wird in der Regel durch Kabel, die entsprechend im Erdreich eingebracht sind, durchgeführt.

Anforderungen an die Verlegung von Kabeln und Freileitungen auf Campingplätzen

Dabei sollten die Kabel in einer Tiefe von mindestens 0,5 m (nach DIN VDE 0100-708 als minimale Tiefenangabe) verlegt werden. Die Verlegetiefe kann unter der Bedingung, dass zusätzlich mechanischer Schutz für die Kabel vorgesehen ist, davon abweichen. Da auf den Campingplätzen jedoch auch zusätzliche mechanische Beanspruchungen herrschen, sollte die Elektrofachkraft auf eine gute Abdeckung durch das Erdreich achten.

Campingplätze können auch an eine Freileitung angeschlossen werden. Wird an eine Freileitung angeklemmt, so sind DIN EN 50341-1 ( VDE 0210-1 ) „Freileitungen über AC 45 kV“ für Mittelspannung und DIN VDE 0211 „Bau von Starkstrom- Freileitungen bis 1 000 V“ zu berücksichtigen. Masten der Freileitungen müssen so beschaffen und aufgestellt sein, dass sie den durch den Camperbetrieb erhöhten mechanischen Beanspruchungen genügen, d. h., sie sind z. B. gegen das Anfahren durch schwere Fahrzeuge oder andere mechanische Beschädigungen zu schützen.

Befinden sich Freileitungen auf dem Gelände eines Campingplatzes, so sind besondere Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. Masten und andere Befestigungsmöglichkeiten für oberirdisch verlegte Kabel und Leitungen müssen auf Campingplätzen so geschützt werden, dass durch evtl. Bewegungen von Fahrzeugen eine Beschädigung ausgeschlossen werden kann.

Errichtungs- und Montagearbeiten für Zelte, Vorzelte, Mobilheime, Caravans im Bereich von Freileitungen sind so durchzuführen, dass der Bestand und die Betriebssicherheit der Anlagen während und nach der Ausführung der Arbeiten gewährleistet sind. Besonders ist auf die Einhaltung der notwendigen festgelegten Schutzabstände zu achten ( Tabelle 6.1 ), insbesondere beim Transport und der Lagerung von Materialien und dem Einsatz von Maschinen wie Rasenmähern, Baggern, Kränen, Gerüsten, Leitern und großen Fahrzeugen.

Damit die in der Tabelle 6.1 genannten Schutzabstände in keinem Fall unterschritten werden, sollten bei unumgänglicher Annäherung an den Schutzbereich Maßnahmen getroffen werden:

  • fachkundige Aufsicht, die die Bewegungen der Geräte überwacht und die Verantwortung für die Sicherheit übernimmt,
  • Aufstellen von Absperrungen,
  • Aufstellen von Höhenbegrenzungen vor und hinter der Freileitung (Schutzgerüst),
  • Begrenzung des Schwenkbereichs von Kränen.

Zur Verlegung der Anschlusskabel sollte eine Trasse zur Verfügung stehen, die eine Überdeckung der Kabel von mindestens 0,7 m (Minimalforderung DIN VDE 0100- 708 von 0,5 m) ermöglicht. So fordert auch die DGUV-Information 203-006, dass an Stellen, an denen die Anschlussleitung mechanisch besonders beansprucht werden kann, sie geschützt zu verlegen ist durch:

  • Verlegung im Erdreich,
  • Verlegung in einer Kabelbrücke, einem Schutzrohr oder unter einer anderen tragfähigen Abdeckung,
  • hochgelegte Verlegung.

Kabel unterhalb von Fahrbahnen sollten in Kabelschutzrohren geführt werden. Kabel dürfen nicht überbaut werden, damit sie im Störungsfall zugänglich bleiben. Kabelkanäle und Wanddurchbrüche sind mit schwer entflammbaren Stoffen so abzudichten, dass auslaufende Isolierflüssigkeit nicht nach außen und nicht ins Erdreich eindringen kann und andererseits Kleintiere nicht ins Innere gelangen können. Die für Kabeleinführungen erforderlichen Wanddurchlässe müssen mit Rücksicht auf die zulässigen Biegeradien der Kabel mit den Netzbetreibern abgestimmt werden, denn die Biegungen können sich sehr nachteilig auf das Kabel auswirken, da z. B. der äußere Bereich des Kabels gestreckt und der innere Bereich gestaucht werden könnte. Dadurch können Schäden an den Aufbauelementen der Kabel entstehen, die sich stark mindernd auf die Lebensdauer der Kabel auswirken und zu Störungen führen.

Fehlen ortfeste Übergabepunkte zum öffentlichen Verteilungsnetz der Netzbetreiber, können Ersatzstromerzeuger zur netzunabhängigen Stromversorgung der Campingplätze eingesetzt werden (siehe Kapitel 13).

Lesen Sie hier weitere Informationen zum Anschluss der elektrischen Stromversorgungseinrichtungen auf Camping- und Caravanplätzen und ähnlichen Bereichen an das öffentliche Versorgungsnetz.

  • Netzanschluss
  • Kabel und Freileitungen
  • Netzarten, Netzsysteme, Art der Erdverbindung
  • Anschluss an Schukosteckdosen