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Elektroinstallation in Wohngebäuden - Teil 23 - Beleuchtung in Wohngebäuden - Teil 1
Quelle: www.voltimum.de Elektroinstallation in Wohngebäuden - Teil 23 - Beleuchtung in Wohngebäuden - Teil 1 Mit Licht gestalten und Akzente setzen und die Gütemerkmale der Beleuchtung Für die Atmosphäre in Wohnräumen ist die Beleuchtung von entscheidender Bedeutung. Richtig ausgewählt und eingesetzt ergänzt sie nicht nur die Möblierung, Farbgebung und sonstige Raumgestaltung, sondern sie kann ebenso Akzente setzen durch die richtige Kombination aus dekorativer und wirkungsvoller Beleuchtung. Künstliches Licht kann so zu einem faszinierenden Gestaltungselement werden, das jedem Raum, gleich welcher Art und Nutzung, ein individuelles Flair verleiht. Zu unterscheiden ist bei der Beleuchtung zwischen den lichttechnischen und den sicherheitstechnischen Anforderungen. Das gilt für Beleuchtungsanlagen in Wohngebäuden genauso wie für Anwendungen im Gewerbe oder in öffentlichen Einrichtungen. Eine besondere Bedeutung hat bei der Beleuchtung in Wohngebäuden der Einfluss des Lichts auf das Wohlbefinden des Menschen. Die Beleuchtung muss in der Lage sein, für die verschiedensten Beleuchtungssituationen immer das geeignete Licht zur Verfügung zustellen. Sehaufgaben mit hohen Ansprüchen an die Lichtqualität und Beleuchtungsstärke, wie z. B. zum Lesen oder zum Ausführen von Handarbeiten, Küchenarbeiten und Hobbys, wechseln sich mit erholsamen Ruhephasen ab, in denen eine geringe Beleuchtungsstärke mit warmen Lichtfarben oder eine Akzentbeleuchtung gewünscht ist. 1. Beeinflussung des Menschen durch Licht Von den fünf Sinnen des Menschen ist das Sehvermögen der weitaus wichtigste zur Wahrnehmung der Umgebung. Etwa 80 bis 90 % der vom Menschen aufgenommenen Informationen sind optischer Natur und erfolgen über die Augen. Richtiges Licht steigert nicht nur die Konzentrationsfähigkeit, das Reaktionsvermögen und die Leistungsbereitschaft des Menschen, sondern trägt in erheblichem Maß zu seinem Wohlbefinden bei. Der Aktivitäts- und Ruhephasen steuernde periodische Tagesrhythmus des Menschen und anderer Lebewesen ist der circadiane Rhythmus. Beim Fehlen äußerer Einflüsse stellt er sich nach einer "inneren Uhr" auf eine Periodendauer von etwa 24 Stunden ein. Die Periodendauer kann durch äußere Einflüsse, speziell durch Licht, aber verändert werden. Besonders in den Wintermonaten kann es für den Tagesrhythmus wichtig sein, dass fehlende Tageslicht durch künstliches Licht zu ergänzen (Bild 2). Um Winterdepressionen zu behandeln werden in der Lichttherapie Beleuchtungsstärken zwischen 2000 und 10.000 lx eingesetzt. Die Lichttherapie kann besonders wichtig sein bei älteren Menschen, die das Haus kaum noch oder überhaupt nicht mehr verlassen, um den Schlaf-/Wachrhythmus der biologischen Uhr zu stimulieren.
Quelle: www.voltimum.de Bild 2: Tagesrhythmus des Menschen in Abhängigkeit vom Tageslicht (Quelle: www.licht.de) Insbesondere Licht kürzerer Wellenlängen mit hohen Blauanteilen, welches über die lichtempfindlichen Ganglienzellen in der Netzhaut des Auges aufgenommen wird, wirkt auf den aktuellen Aktivitätszustand und den circadianen Rhythmus ein. Die Lichtfarbe und die Farbwiedergabe-Eigenschaften der Lichtquellen bestimmen zusammen mit den Raumfarben und den Farben der Einrichtung das “Farbklima“ eines Raumes, welches die Stimmung und das Wohlbefinden eines Menschen positiv oder negativ beeinflussen kann. 2. Gütemerkmale der Beleuchtung Die Beleuchtungsstärke oder der für den Betrachter wichtigere Helligkeitseindruck sagen relativ wenig über die Qualität einer Beleuchtung aus. Ein für den Menschen angenehmes Lichtklima (Bild 3) entsteht erst, wenn alle Gütemerkmale bei der Planung und Bewertung von Beleuchtungsanlagen berücksichtigt werden: • Beleuchtungsniveau und Beleuchtungsstärke, • Begrenzung der Blendung, • Leuchtdichteverteilung, • Lichtrichtung und Schattigkeit, • Lichtfarbe und Farbwiedergabe.
Quelle: www.voltimum.de Bild 3: Sehleistung, Sehkomfort und visuelles Ambiente (Quelle: www.licht.de) Das Beleuchtungsniveau Entscheidend für das Beleuchtungsniveau ist die Festlegung der Beleuchtungsstärke aufgrund der Nutzung eines Raumes oder eines Raumteils. Normative Anforderungen, wie beispielsweise für Arbeitsstätten, gibt es für Wohnräume und Wohngebäude allerdings nicht. Einige konkrete Werte werden in der VDI 6008:2005-08 „Barrierefreie Lebensräume - Anforderungen an die Elektro- und Fördertechnik“ unter der besonderen Berücksichtigung der Nutzung durch ältere, kranke oder behinderte Personen genannt (Tabelle 1). Damit eine individuelle Anpassung der Beleuchtungsstärke möglich ist, sollten in Wohnräumen die Leuchten dimmbar und/oder getrennt schaltbar sein. Bei den relativ hohen Beleuchtungsstärken ist zu berücksichtigen, dass eine sechzigjährige Person im Mittel die doppelte Beleuchtungsstärke für den gleichen Helligkeitseindruck benötigt, als eine zwanzigjährige Person. Dieses wird bei der Planung von Beleuchtungssystemen für Wohngebäude häufig übersehen. Auch junge Nutzer von Wohnungen werden einmal älter und stellen als sechzig- oder siebzigjährige vermutlich wesentlich höhere Anforderungen an die Beleuch-tungsstärke und Beleuchtungsqualität. Raumart Beleuchtungsstärke Raumart Beleuchtungsstärke Flure, Eingangsbereiche 200 – 500 lx Küche 500 lx
Quelle: www.voltimum.de Treppenräume 300 – 500 lx Esszimmer, Essplatz 500 lx Bade- und Duschräume 500 lx Wohn- und Schlafräume 500 lx Waschplatz 500 - 750 lx Zusatzbeleuchtung für Leseplätze 1000 lx Tabelle 1: Empfohlene Beleuchtungsstärken für Wohnräume in Anlehnung an VDI 6008 Für Verkehrszonen innerhalb und außerhalb von Wohngebäuden können die in DIN EN 12464-1 und DIN EN 12464-2 „Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitstätten“ genannten Beleuchtungsstärken als Richtwerte herangezogen werden, auch wenn diese Normen für Wohngebäude nicht gelten (Tabelle 2). In Verkehrswegen, insbesondere von vermieteten Gebäuden und Mehrfamilienhäusern, müssen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht bestimmte Mindestanforderungen an die Beleuchtung erfüllt werden. Weiter sind eine ausreichende und gut beleuchtete Umgebung, insbesondere der Eingangsbereiche und Flure als Visitenkarte eines Gebäudes anzusehen (Bild 4). Bei der Beleuchtung von Treppen steht die Sicherheit im Vordergrund. Dieses setzt eine blendfreie Beleuchtung mit einer ausreichenden Beleuchtungsstärke voraus. Beleuchtungsstärken in Verkehrszonen innerhalb von Gebäuden nach DIN EN 12464-1 außerhalb von Gebäuden nach DIN EN 12464-2 Verkehrsflächen und Flure 100 lx Verkehrsbeleuchtung bei ausschließlichem Fußgängerverkehr 5 lx Treppen, Rolltreppen und Fahrbänder 150 lx Verkehrsbeleuchtung bei langsam fahrenden Fahrzeugen (z. B. Parkplätze) 10 lx Tabelle 2: Richtwerte für Beleuchtungsstärken in Verkehrszonen von Wohngebäuden
Quelle: www.voltimum.de Bild 4: Licht am Eingangsbereich schmückt und gibt Sicherheit (Quelle: www.licht.de) Die Beleuchtung der Ein- und Ausgänge soll zudem eine Übergangszone schaffen, um einen plötzlichen Wechsel der Beleuchtungsstärke zwischen Innen und Außen während des Tages und in der Nacht zu vermeiden. Weiter sind bei der Festlegung der Beleuchtungsstärken folgende Punkte zu berücksichtigen: • Farbe der Fußbodenbeläge und Trittstufen von Treppen (dunkle Flächen benötigen mehr Licht), • Alter, Sehvermögen und Gebrechlichkeit der möglichen Benutzer. Die vorstehenden Werte für die Beleuchtungsstärke werden in den Heften 14 „Ideen für gutes Licht zum Wohnen“ und 15 „Gute Beleuchtung rund ums Haus“ von der Fördergemeinschaft Gutes Licht bestätigt. Die Hefte und viele weitere wertvolle Informationen für die Beleuchtung von Wohngebäuden stehen unter www.licht.de zum kostenlosen Download zur Verfügung.