ATEX Richtlinie 1999/92/EG
Weidmüller

ATEX Richtlinie 1999/92/EG

T echnischer Anhang W W.1 Inhalt Technischer Anhang Technischer Anhang ATEX Richtlinie 1999/92/EG W.2 ATEX Richtlinie 94/9/EG W.4 IECEx-Schema W.5 Einteilung von Explosionsgruppen bei Gas-Ex-Schutz W.6 Einteilung der Zonen und Gerätekategorien W.6 Typenschild eines Leergehäuses W.8 IP-Schutzarten W.9

T echnischer Anhang W W.2 ATEX Richtlinie 1999/92/EG ATEX Richtlinie 1999/92/EG Nach Artikel 137 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft wurden Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer erlassen, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können. Eine explosionsfähige Atmosphäre ist ein Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen, Nebeln oder Stäuben unter atmosphärischen Bedingungen, in dem sich der Verbrennungsvorgang nach erfolgter Entzündung auf das gesamte unverbrannte Gemisch überträgt. Die ATEX Richtlinie 1999/92/EG wurde in nationales Recht umgesetzt. Die Einhaltung der in dieser Richtlinie enthaltenen Mindestvor schriften garantiert nicht, dass alle einschlägigen nationalen Gesetze eingehalten werden, da eine Verschärfung der Mindestvorschriften durch nationale Gesetze möglich ist. Nach der ATEX Richtlinie 1999/92/EG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeit nehmer erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Eine Maßnahme ist die Einteilung der Bereiche in Zonen, in denen explosions fähige Atmosphären vorhanden sein können. Sofern die Dokumentation des Arbeitgebers unter Zugrunde- legung einer Risikoabschätzung nichts anderes vorsieht, sind in allen Bereichen, in denen explosionsfähige Atmosphären vorhanden sein können, Geräte und Schutzsysteme ent- sprechend den Kategorien gemäß der ATEX Richtlinie 94/9/EG auszuwählen. Insbesondere sind in diesen Zonen folgende Kategorien von Geräten zu verwenden, sofern sie für Gase, Dämpfe, Nebel und/oder Stäube geeignet sind: • in Zone 0 oder Zone 20: Geräte der Kategorie 1, • in Zone 1 oder Zone 21: Geräte der Kategorie 1 oder der Kategorie 2, • in Zone 2 oder Zone 22: Geräte der Kategorie 1, der Kategorie 2 oder der Kategorie 3. Zoneneinteilung nach ATEX Richtlinie 1999/92/EG Zone 0 Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. Zone 1 Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann. Zone 2 Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. Zone 20 Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist. Zone 21 Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub bilden kann. Zone 22 Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbaren Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzeitig auftritt. Neben des oben genannten Konzepts der Zoneneinteilung kann zur Risikobewertung von Ex-Geräten alternativ das Verfahren unter Einbeziehung des Geräteschutzniveaus (Equipment Protection Level - EPL) angewandt werden. Diese Geräteschutzniveaus bestimmen die inneren Zündrisiken eines Gerätes, wobei die angewandte Zündschutzart keine Rolle spielt.

T echnischer Anhang W W.3 Im Folgenden wird das System der Bezeichnung der EPL dargestellt. Schlagwettergefährdete Grubenbaue (Gruppe I) EPL Ma Geräte für die Installation in einem Grubenbau mit einem „sehr hohen“ Schutzgrad, für das ausreichende Sicherheit besteht, dass es keine Zündquelle wird, selbst wenn es bei dem Ausbruch eines Gases in Betrieb bleibt. EPL Mb Geräte für die Installation in einem Grubenbau mit einem „hohen Schutzgrad“, für das ausreichende Sicherheit besteht, dass es in der Zeitspanne keine Zündquelle wird, die zwischen dem Ausbruch eines Gases und der Abschaltung des Gerätes liegt. Gase (Gruppe II) EPL Ga Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären mit einem „sehr hohen“ Schutzgrad, das keine Zündquelle darstellt im bestimmungsgemäßen Betrieb oder bei Fehlern, die nicht zwangsläufig auf regelmäßiger Grundlage erwartet werden können. EPL Gb Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären mit einem „hohen Schutzgrad“, das keine Zündquelle darstellt im bestimmungs- gemäßen Betrieb oder bei Fehlern, die nicht zwangsläufig auf regelmäßiger Grundlage erwartet werden können. EPL Gc Geräte für explosionsfähige Gasatmosphären mit einem „erhöhten“ Schutzgrad, das keine Zündquelle darstellt im bestimmungsgemäßen Betrieb und das einen bestimmten zusätzlichen Schutz besitzen kann, um sicherzustellen, dass es im Fall von regelmäßig erwarteten Ereignissen als Zündquelle inaktiv bleibt (z. B. Ausfall einer Lampe). Stäube (Gruppe III) EPL Da Geräte für brennbare Staubatmosphären mit einem „sehr hohen“ Schutzgrad, das keine Zündquelle darstellt im bestimmungs- gemäßen Betrieb oder bei selten auftretenden Fehlern. EPL Db Geräte für brennbare Staubatmosphären mit einem „hohen“ Schutzgrad, das keine Zündquelle darstellt im bestimmungs- gemäßen Betrieb oder bei Fehlern, die nicht zwangsläufig auf regelmäßiger Grundlage erwartet werden können. EPL Dc Geräte für brennbare Staubatmosphären mit einem „erhöhten“ Schutzgrad, das keine Zündquelle darstellt im bestimmungs- gemäßen Betrieb und das einen bestimmten zusätzlichen Schutz besitzen kann, um sicherzustellen, dass es im Fall von regelmäßig erwarteten Ereignissen als Zündquelle inaktiv bleibt (z. B. Fehler einer Lampe). ATEX Richtlinie 1999/92/EG

T echnischer Anhang W W.4 ATEX Richtlinie 94/9/EG ATEX Richtlinie 94/9/EG Der Artikel 95 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft regelt die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten. Die ATEX Richtlinie 94/9/EG legt, als Richtlinie nach dem neuen Konzept, die grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest. Sie richtet sich an Hersteller von Komponenten und Geräten, die für die bestimmungs gemäße Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind. Die ATEX Richtlinie 94/9/EG wurde in nationales Recht übernommen. Für Deutschland sind dies: 1. Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz – GPSG) vom 06/01/2004, Bundesgesetzblatt Teil I vom 09/01/2004 S. 2. 2. Elfte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Explosionsschutzverordnung – 11. GPSGV) vom 12/12/1996, Bundesgesetzblatt Teil I S. 1914, zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes zur Neuordnung der Sicherheit von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten vom 06/01/2004, Bundesgesetzblatt Teil I vom 09/01/2004 S. 17. In dieser Richtlinie werden die Anforderungen an Produkte je nach Gerätegruppen und Gerätekategorien festgelegt. Dies ist die Kategorie, die nach der ATEX Richtlinie 1999/92/EG die Verwend barkeit für die jeweilige Zone festlegt. Zum Nachweis der Konformität mit den grundlegende Sicher- heits- und Gesundheitsanforderungen können harmonisierte Normen verwendet werden. Sind diese im Amtsblatt der Europäischen Union als gültig für die Richtlinie gelistet, wird bei Erfüllung der Normenforderungen die Konformität unterstellt (Konformitätsvermutung). Verschiedene, meist gleichwertige, Zündschutzarten sind harmonisiert genormt (siehe Tabelle). Das Konformitätsbewertungsverfahren der Richtlinie sieht unterschiedliche Vorgehensweisen vor. Für die Gerätekategorie 3 kann der Hersteller die Konformitätsbewertung selbst durch- führen. Für die Gerätekategorien 1 und 2 ist die Einbeziehung einer benannten Stelle für die Durchführung einer EG-Bau- musterprüfung notwendig. Hinzu kommt die Überwachung der Qualitätssicherung bei den Gerätekategorien 1 und 2. Weidmüller bietet Geräte und Komponenten an. Leergehäuse sind Komponenten und ab Werk als Komponente bescheinigt. Eine Montage von bescheinigten Komponenten führt nicht zu einem bescheinigten Gerät. Hierzu müssen zusätzliche Unter- suchungen durchgeführt werden. Weidmüller bietet kundenspezifisch bestückte und als Gerät bescheinigte Lösungen an. Die Produktion der bestückten Gehäuse wird durch eine benannte Stelle überwacht.

T echnischer Anhang W W.5 IECEx-Schema Das IECEx Schema ist ein internationales Zertifizierungsschema für Produkte, die die Anforderungen der internationalen Normen, z.B. IEC-Normen des Technischen Komitees TC31, erfüllen. Die Zertifikate aus diesem Schema werden auf der IECEx-Website (www.iecex.com) als “Elektronisches Zertifikat” veröffentlicht. Sie können öffentlich eingesehen und gedruckt werden. Ein Zertifikat (Certificate of Conformity oder CoC) verweist dabei auf einen Prüfbericht (Ex-Test Report, ExTR) und auf eine Bewertung des Qualitätssicherungssystems des Herstellers (Quality Assessment Report, QAR). Die Normen, die bei der Erstellung des Prüfberichtes herangezogen werden, entsprechen fast vollständig den harmonisierten Normen in Europa. Neuere EN-Normen werden zuerst als IEC-Norm verabschiedet. Schutzkonzepte Die oben beschriebene Zoneneinteilung bildet die Basis für die Auswahl der Zündschutzarten. So ist zum Beispiel im ATEX- Geltungsbereich nur die Zündschutzart Ex ia für die Zone 0 (höchste Wahrscheinlichkeit des Auftretens einer explosions- fähigen Atmosphäre) zulässig. Erhöhte Sicherheit Ex e Keine Funken und eine auf ein sicheres Niveau begrenzte Oberflächentemperatur Die erhöhte Sicherheit ist gedacht für Produkte, bei denen keine Funken in normalem Betrieb oder im Fehlerfall auftreten. Die Oberflächen- temperatur der relevanten Teile ist auf einen Wert unterhalb der Zündtemperatur begrenzt. Erhöhte Sicherheit wird erreicht durch Verringerung der Strombelastung und Erhöhung der Isoliereigenschaften und der Einhaltung von Luft- und Kriechstrecken über den Wert einer Industrieanwendung. Die höchste Spannung für dieses Schutzkonzept ist 11 kV (d.c. oder a.c. r.m.s.). Dieses Schutzkonzept wird typischerweise für Verteilerkästen angewendet. Eigensicherheit Ex i Auf ein sicheres Niveau begrenzte Zündenergie Eigensicherheit ist gedacht für Produkte, bei denen die elektrische Energie, die in dem Produkt fließt oder gespeichert wird, nicht ausreicht, um die umgebende explosive Atmosphäre zu zünden. Dies gilt auch unter Fehlerbedingungen. Durch die Methode, durch die Eigensicher heit erreicht wird, ist es notwendig, dass nicht nur die Geräte richtig konstruiert sind, die direkt der explosiven Atmosphäre ausgesetzt sind, sondern auch die elektrischen Geräte, mit denen es verbunden ist. Eigensichere Geräte und eigensicher Teile der zugehörigen Geräte werden in die Schutzniveaus “ia” (für Zone 0, 1 und 2), “ib” (für Zone 1 und 2) und “ic” (nur für Zone 2) eingeteilt. Ein typisches Anwendungsgebiet sind Steuer- und Anzeigekreise mit niedriger Spannung und niedrigem Strom. Druckfeste Kapselung Ex d Begrenzt die Explosion auf den inneren Bereich des Gehäuses Druckfest gekapselte Gehäuse sind gedacht für Geräte, die Funken erzeugen oder heiße Oberflächen haben, welche im normalen Betrieb zündfähig sind. Ebenso können Industrie-Komponenten für den Einsatz in explosionsfähiger Atmosphäre durch den Einbau in druckfest gekapselte Gehäuse tauglich gemacht werden, die sonst nicht eingesetzt werden dürfen. Die umgebende explosionsfähige Atmosphäre kann in das Gehäuse eindringen und führt während der Lebensdauer des Gerätes zu einer internen Explosion. Das Gehäuse muss deshalb so stabil sein, das es nicht unter dem erzeugten Druck verformt oder zerstört wird. Alle Verbin- dungen des Gehäuses sind so dimensioniert, dass sie keine Explosion von innen an die umgebenden Atmosphäre über- tragen können. Diese Verbindungen nennt man Zündspalte. Für diese Zündschutzart ist die Explosionsgruppe relevant (IIA, IIB, IIC). Geräte nach diesem Schutzprinzip dürfen nicht in Zone 0 eingesetzt werden. IECEx-Schema

T echnischer Anhang W W.6 Zuordnung von Explosionsgruppen, Zonen und Gerätekategorien Einteilung von Explosionsgruppen bei Gas-Ex-Schutz Brennbare Gase, Dämpfe oder Nebel werden je nach ihrer Zündfähigkeit bzw. dem Zünddurchschlagsvermögen in die Explosionsgruppen IIA, IIB und IIC unterteilt. Die Einteilung bestimmt sich durch die jeweilige Grenzspaltweite MESG (Maximum Experimental Safe Gap) und den Mindestzündstrom (Minimum Ignition Current) der Gase. Je geringer diese Werte, desto größer ist die Gefährlichkeit der Gase. Die Gefährlichkeit der Gase nimmt hierbei von IIA nach IIC zu, so dass alle Betriebsmittel, die IIC zugelassen sind, auch in den Explosionsgruppen IIA und IIB eingesetzt werden können. Explosionsgruppe Grenzspaltweite (MESG) Mindestzünd- stromverhältnis IIA 0,9 mm 0,8 IIB 0,5 mm bis 0,9 mm 0,45 bis 0,8 IIC 0,9 mm 0,45 Brennbare Stoffe Explosionsfähige Atmosphäre Zonen- einteilung Kennzeichnung Gerätegruppe Gerätekategorie Gas, Nebel, Dämpfe (G) ständig, langzeitig Zone 0 II 1G gelegentlich Zone 1 II 2G unwahrscheinlich, kurzzeitig Zone 2 II 3G Stäube (D) ständig, langzeitig Zone 20 II 1D gelegentlich Zone 21 II 2D unwahrscheinlich, kurzzeitig Zone 22 II 3D Einteilung der Zonen und Gerätekategorien

T echnischer Anhang W W.7 Typenschild eines Leergehäuses Typenschild eines Ex-bescheinigten Leergehäuses • Nummer der Benannten Stelle • Artikelnummer • Artikelbezeichnung • Ex Kennzeichnung • Gerätegruppe • Gerätekategorie • G Gas (gas) D brennbarer Staub • Zündschutzart • IP Schutzart • EG-Baumeisterprüfbescheinung • Baujahr • Name und Anschrift des Herstellers 1 6 2 7 3 8 4 9 11 5 10 12 60 60 1 2 3 4 5 10 11 12 6 7 9 8

T echnischer Anhang W W.8 IP-Schutzarten IP-Schutzarten nach DIN EN 60529 Die Schutzarten werden durch ein Kurzzeichen angegeben, das sich aus zwei stets gleich bleibenden Kennbuchstaben IP und den zwei Kennziffern für den Schutzgrad zusammensetzt. Beispiel: I P 6 5 2. Ziffer: Schutz gegen Wasser 1. Ziffer: Schutz gegen feste Körper Schutzgrade gegen feste Fremdkörper (1. Ziffer) Kennziffer 0 Nicht geschützt 1 Geschützt gegen feste Fremdkörper 50 mm Durchmesser und größer. Geschützt gegen den Zu- gang zu gefährlichen Teilen mit dem Handrücken. 2 Geschützt gegen feste Fremdkörper 12,5 mm Durchmesser und größer. Geschützt gegen den Zu- gang zu gefährlichen Teilen mit dem Finger. 3 2,5 mm Geschützt gegen feste Fremdkörper 2,5 mm Durchmesser und größer. Geschützt gegen den Zu- gang zu gefährlichen Teilen mit einem Werkzeug. 4 1,0 mm Geschützt gegen feste Fremdkörper 1 mm Durchmesser und größer. Geschützt gegen den Zu- gang zu gefährlichen Teilen mit einem Draht. 5 Staubgeschützt, Eindringen von Staub ist nicht voll- ständig verhindert, aber Staub darf nicht in einer solchen Menge eindringen, dass das zufrieden stel- lende Arbeiten des Gerätes oder die Sicherheit beein- trächtigt wird. 6 Staubdicht, kein Eindringen von Staub. Schutzgrade gegen Wasser (2. Ziffer) Kennziffer 0 Nicht geschützt 1 Senkrecht fallende Tropfen dürfen keine schädliche Wirkung haben. 2 Senkrecht fallende Tropfen dürfen keine schädliche Wirkung haben, wenn das Gehäuse um einen Winkel bis zu 15° beiderseits der Senkrechten geneigt ist. 3 Wasser, das in einem Winkel bis zu 60° beiderseits der Senkrechten gesprüht wird, darf keine schädliche Wirkungen haben. 4 Wasser, das aus jeder Richtung gegen das Gehäuse spritzt, darf keine schädliche Wirkung haben. 5 Wasser, das aus jeder Richtung als Strahl gegen das Gehäuse gerichtet ist, darf keine schädlichen Wirkungen haben. 6 Wasser, das aus jeder Richtung als starker Strahl gegen das Gehäuse gerichtet ist, darf keine schädlichen Wirkungen haben. 7 1 m Wasser darf nicht in einer Menge eintreten, die schädliche Wirkungen verursacht, wenn das Gehäuse unter genormten Druck- und Zeitbedin- gungen zeitweilig in Wasser getaucht wird. 8 Wasser darf nicht in einer Menge eintreten, die schäd liche Wirkungen verursacht, wenn das Ge häu se dauernd unter Wasser getaucht ist unter Beding un gen, die zwischen Hersteller und Anwender vereinbart werden müssen. Die Bedingungen müssen jedoch schwieriger sein als unter Kennziffer 7.

T echnischer Anhang W W.9 IP-Schutzarten IP-Schutzarten – Definition der Schutzarten nach NEMA, UL und CSA Typ NEMA UL CSA Bezeichnung National Electrical Manufacturers Association NEMA 250-1991 Underwriters Laboratories Inc. UL 50 und UL 508 Canadian Standards Association CSA-C22.2 No. 94-M91 Typ 1 Gehäuse zum überwiegenden Einsatz in Innenräumen. Schutz gegen das Eindrin- gen fester Fremdkörper. Gehäuse zum überwiegenden Einsatz in Innenräumen. Schutz gegen das Eindrin- gen fester Fremdkörper. Gehäuse zum allgemeinen Einsatz. Schutz gegen unbeabsichtigten Kontakt mit unter Spannung stehenden Kompo- nenten. Typ 2 Gehäuse zum überwiegenden Einsatz in Innenräumen. Schutz gegen das Eindrin- gen fester Fremdkörper und Wasser. Gehäuse zum überwiegenden Einsatz in Innenräumen. Schutz gegen das Eindrin- gen fester Fremdkörper und Wasser. Gehäuse für Innenräume. Schutz gegen nicht-korrodierende tropfende/spritzende Flüssigkeiten und fester Fremdkörper. Typ 3 Gehäuse zum überwiegenden Einsatz in Innenräumen. Schutz gegen das Eindrin- gen von Niederschlag und Staub sowie gegen Schäden durch Eisbildung. Gehäuse zum überwiegenden Einsatz in Innenräumen. Schutz gegen das Eindrin- gen von Niederschlag und Staub sowie gegen Schäden durch Eisbildung. Gehäuse für Innen- und Außenräume. Schutz gegen das Eindringen von Regen und Schnee sowie gegen Schäden durch Eisbildung. Typ 3R Gehäuse zum überwiegenden Einsatz in Innenräumen. Schutz gegen Regen und Schnee sowie gegen Schäden durch Eisbildung. Gehäuse zum überwiegenden Einsatz in Innenräumen. Schutz gegen Regen und Schnee sowie gegen Schäden durch Eisbildung. Gehäuse für Innen- und Außenräume. Schutz gegen das Eindringen von Regen/ Schnee sowie gegen Schäden durch Eisbildung. Typ 3S Gehäuse zum überwiegenden Einsatz in Innenräumen. Schutz gegen Regen, Schnee und Fremdkörper. Externe Me- chanismen können trotz Eisablagerung bedient werden. Gehäuse zum überwiegenden Einsatz in Innenräumen. Schutz gegen Regen, Schnee und Fremdkörper. Externe Me- chanismen können trotz Eisablagerung bedient werden. Gehäuse für Innen- und Außenräume. Schutz gegen Regen, Schnee und Fremd körper. Externe Mechanismen können trotz Eisablagerung bedient werden. Typ 4 Gehäuse für Innen- oder Außenräume. Schutz gegen Regen, Fremdkörper, Spritzwasser und Strahlwasser sowie gegen Schäden durch Eisbildung an der Außenseite des Gehäuses. Gehäuse für Innen- oder Außenräume. Schutz gegen Regen, Fremdkörper, Spritzwasser und Strahlwasser sowie gegen Schäden durch Eisbildung an der Außenseite des Gehäuses. Gehäuse für Innen- oder Außenräume. Schutz gegen Regen, Schnee, Fremdkör- per, Spritzwasser und Strahlwasser sowie gegen Schäden durch Eisbildung an der Außenseite des Gehäuses. Typ 4X Gehäuse für Innen- oder Außenräume. Schutz gegen Korrosion, Regen, Fremd- körper, Spritzwasser und Strahlwasser sowie gegen Schäden durch Eisbildung an der Außenseite des Gehäuses. Gehäuse für Innen- oder Außenräume. Schutz gegen Korrosion, Regen, Fremd- körper, Spritzwasser und Strahlwasser sowie gegen Schäden durch Eisbildung an der Außenseite des Gehäuses. Gehäuse für Innen- oder Außenräume. Schutz gegen Regen, Fremdkörper, Spritz- und Strahlwasser sowie gegen Schäden durch Eisbildung an der Außen- seite des Gehäuses; korrosionsbeständig. Typ 6 Gehäuse für Innen- oder Außenräume. Schutz gegen Strahlwasser sowie gegen das Eindringen von Wasser beim Eintauchen; Schutz gegen Schäden durch Eisbildung an der Außenseite des Gehäuses. Gehäuse für Innen- oder Außenräu- me. Schutz gegen Strahlwasser sowie gegen das Eindringen von Wasser beim Eintauchen; Schutz gegen Schäden durch Eisbildung an der Außenseite des Gehäuses. Gehäuse für Innen- oder Außenräume. Schutz gegen das Eindringen von Wasser beim Eintauchen; Schutz gegen Schäden durch Eisbildung an der Außenseite des Gehäuses. Typ 12 Gehäuse für den Einsatz in Innenräumen. Schutz gegen Staubablagerung, Fremd- körper und nicht-korrodierende tropfende Flüssigkeiten. Gehäuse für den Einsatz in Innenräumen. Schutz gegen Staubablagerung, Fremd- körper und nicht-korrodierende tropfende Flüssigkeiten. Gehäuse für Innen- und Außenräume. Schutz gegen Ablagerung von Staub, Fasern u.a. Fremdkörpern sowie gegen nicht-korrodierende tropfende Flüssig- keiten; ohne vorgeprägte Öffnungen. Typ 13 Gehäuse für den Einsatz in Innenräu- men. Schutz gegen Staubablagerung, Sprüh wasser, Öl und nicht-korrodierende Kühlmittel. Gehäuse für den Einsatz in Innenräu- men. Schutz gegen Staubablagerung, Sprüh wasser, Öl und nichtkorrodierende Kühl mittel. Gehäuse für Innen- und Außenräume. Schutz gegen Ablagerung von Staub, Fasern u.a. Fremdkörpern sowie gegen nicht-kor ro dierende sprühende Flüssig- keiten, einschließlich Öl und Kühlmittel.

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