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Elektroinstallation in Wohngebäuden - Teil 31: Raumbezogene Ausstattung von Wohngebäuden Teil 3
Elektroinstallation in Wohngebäuden - Teil 31: Raumbezogene Ausstattung von Wohngebäuden Teil 3 Das Esszimmer In der Praxis sollte mindestens der Ausstattungswert 2 (zwei Sterne) entsprechend der Richtlinie RAL-RG 678 angewendet werden. Ob und wieweit die Anforderungen zur Ausstattung mit Gebäudesystemtechnik aus DIN 18015-4 bzw. der plus-Ausstattung nach RAL-RG 678 umgesetzt werden, muss mit dem Gebäudeeigentümer und Kunden abgestimmt werden. Es ist zu empfehlen, dafür mindestens die BUS-Leitungen oder ein Leerrohrsystem vorzusehen, welches dem Ausstattungswert 1plus ( plus) entspricht. Tabelle 1: Anzahl der Beleuchtungs-, Steckdosen- und Kommunikationsanschlüsse sowie Anzahl der Anschlüsse für bestimmte Betriebsmittel in Esszimmern nach DIN 18015-2 und RAL-RG 678 Bitte klicken Sie auf das Bild für eine größere Ansicht Quelle: www.voltimum.de
Tabelle 2: Allgemeine Anforderungen an die Ausstattung von Esszimmern mit Gebäudesystemtechnik und An-forderungen an den Funktionsbereich Schalten und Dimmen nach DIN 18015-4 und RAL-RG 678 Bitte klicken Sie auf das Bild für eine größere Ansicht Quelle: www.voltimum.de
Tabelle 3: Anforderungen an die Ausstattung von Esszimmern mit Gebäudesystemtechnik für die Funktionsbe-reiche „Schaltbare Steckdosen“, „Sonnenschutz“, „Heizen, Lüften, Kühlen“ und „Sicherheit“ nach DIN 18015-4 und RAL-RG 678 Bitte klicken Sie auf das Bild für eine größere Ansicht Allgemeine Hinweise zur Elektroinstallation in Wohnzimmern Raumart: Trocken Schutzart: IP20, in Hohlräumen wie z. B. in Hohlwänden und Möbeln IP30. Schutzmaßnahmen für Steckdosen mit einem Bemessungsstrom ≤ 20 A: Zusatzschutz mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen I ΔN ≤ 30 mA Schutzmaßnahmen allgemein: Alle nach DIN VDE 0100-410 zugelassenen Maßnahmen. Quelle: www.voltimum.de
Es ist empfehlenswert in Wohnungen für alle Netzstromkreise Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit I ΔN ≤ 30 mA vorzusehen. Anzahl der Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen: Mindestens 2 je Wohnung. Leuchten allgemein: Brandschutzkennzeichen entsprechend Bild 17 in Elektroinstallation in Wohngebäuden - Teil 26 Beleuchtung in Wohngebäuden bei Montage auf brennbarem Untergrund. Leuchten in Möbeln: Brandschutzkennzeichen „M“ in einem Dreieck bei bekannten Entflammungseigenschaften, bei unbekannten Entflammungseigenschaften „Doppel M“. Anzahl der Stromkreise: Bei Erhöhung der Anzahl der Anschlüsse und Steckdosen über die Tabellenwerte hinaus, ist ebenfalls die Anzahl der Stromkreise zu erhöhen. Schaltbare Anschlüsse, Steckdosen: Anbringungsorte der notwendigen Schaltgeräte festlegen. Motorbetriebene Türen und Fenster: Dafür notwendige Anschlüsse und Schalter vorsehen. Leitungsführung: Beachtung der Installationszonen nach DIN 18015-3, siehe Elektroinstallation in Wohngebäuden Teile 19 und 20. Anordnung der Schalter, Steckdosen und Anschlüsse nach DIN 18015-3: Oberste Schalter an Türen in 1,05 m Höhe. Steckdosen in unterer Installationszone in 0,3 m Höhe, über Arbeitsflächen vor Wänden in 1,15 m Höhe. Steckdosen für individuelle Anschlüsse, z. B. für wandhängige TV-Geräte, nach Planungsvorgaben. Anordnung der Schaltgeräte nach DIN 18040-2 (barrierefreies Bauen): Oberste Schalter an Türen in 0,85 m. Steckdose für Staubsauger: Mindestens eine Steckdose muss leicht zugänglich sein. Leitungs- und Kabelnetze für Kommunikationsanlagen: Die Leitungen und Kabel sind nach DIN 18015-1 auswechselbar, d. h. in Elektro-Installationsrohren oder - kanälen zu verlegen. Gerätedosen für Kommunikationsanlagen (IuK und RuK): Die Gerätedosen müssen mindestens 60 mm tief sein. Gerätedosen für die Gebäudesystemtechnik: Die Gerätedosen müssen mindestens 60 mm tief sein. Quelle: www.voltimum.de