Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz
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In Deutschland wurden die Anforderungen aus der europäischen Elektro-Altgeräte-Richtlinie (Waste Electrical and Electronic Equipment – WEEE) mit dem Inkrafttreten des ElektroG am 23. März 2005 endgültig in nationales Recht umgesetzt.
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Damit müssen alle Gasentladungslampen über ein neues Rücknahmesystem der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.
Verbraucher können Geräte kostenfrei zurückgeben. Die Hersteller (inkl. Importeure) sind für Organisation und Finanzierung der Entsorgung ihrer Produkte verantwortlich.
Wer ist Hersteller?
Hersteller im Sinne des Gesetzes sind unter anderem folgende:
1. Jeder, der Elektro- und Elektronikgeräte unter seinen Namen herstellt und erstmals in Verkehr bringt.
2. Anbieter, die unter Ihrem Markennamen weiterverkaufen
3. Importeure, die Elektro- und Elektronikgeräte einführen und in Verkehr bringen.
Die Rücknahme der Altlampen unter den neuen Bedingungen startet am 24. März 2006. Mehr Infos entnehmen Sie bitte der anliegenden Datei.
Kennzeichnung: Diese erfolgt auf dem Produkt mit der durchgestrichenen Mülltonne (s.o.), ergänzt durch einen schwarzen Balken oder ein Herstelldatum.
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