Meisterlehrgang Elektromaschinenbau (Teil 1 u. 2 Vollzeit u. E-Learning)
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Als Meister oder Meisterin erhalten Sie das Fachwissen, das Ihnen auch als Angestellte/r in Betrieben des Handwerks, der Industrie oder aber im Handel und bei Behörden
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| Dipl.-Ing. Reinhard Soboll |
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- Grundlagen der Elektrotechnik, Elektronik, Digitaltechnik mit mathematischen Anwendungen
- Mess- und Regelungstechnik
- Berufsbezogene, sicherheitsrelevante Gesetze, Normen, Regeln und Vorschriften
- Projektierung und Fachkalkulation
- Auftragsabwicklung
- Betriebsführung und Organisation
- Leistungselektronik
- Steuerungstechnik incl. SPS
- Grundlagen der Hydraulik und Pneumatik
- Maschinenkunde
- Berechnung elektrischer Maschinen
- Entwurf von Wicklungen
- Herstellen von Wicklungen, mechanische Arbeiten
- Praktische Arbeiten
Ziel:
Als Meister oder Meisterin erhalten Sie:
- Das Fachwissen, das Ihnen auch als Angestellte/r in Betrieben des Handwerks, der Industrie oder aber im Handel und bei Behörden
- eine höhere Arbeitsplatzsicherheit gewährleistet
- ein höheres Einkommen ermöglicht
- anspruchsvollere Arbeit bei geringem körperlichen Einsatz bietet
- eine neue persönliche Herausforderung darstellt
- und gesellschaftliches Ansehen sichert.
- Die Fachkompetenz, die Sie auf unternehmerisches Handeln, Betriebs- und Personalführung vorbereitet sowie Sie für Arbeitsplanung, Auftragsabwicklung und Kundenorientierung qualifiziert.
- Die Methodenkompetenz, damit Sie zukünftige Aufträge strategisch und zielorientiert ausführen können.
- Die Möglichkeit als Konzessionsträger in einem betrieb aufzutreten und die Berechtigung zur Tätigkeit als selbstständige/r Handwerksmeister/in.
- Die Zulassung zum Arbeiten in den netzen, die an die öffentliche Stromversorgung angeschlossen sind.
- Die erfolgreich abgelegte Meisterprüfung berechtigt in den meisten Bundesländern zum Besuch einer Fachhochschule und in einigen Fällen sogar zum Studium an einer Universität.
Abschluss:
Unsere Lehrgangsteilnehmer/innen legen im allgemeinen ihre Prüfung bei der Handwerkskammer Oldenburg ab. Dies ist aber auch bei der Handwerkskammer an Ihrem Heimatort möglich, soweit dort ein Prüfungsausschuss für den Beruf besteht.
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